Zusammenfassung

  • In der am 2. März 2022 fortgesetzten Online-Sitzung erklärte der AFRINIC-Vorstand ausdrücklich, dass zwei nur vorläufig besetzte Sitze bei der AGMM 2022 für dreijährige Amtszeiten frei werden sollten und dass dies den in den Satzungsartikeln 13.6 und 13.7 angelegten regionalen Wahlturnus verletzen würde.
  • Der Konflikt entstand aus drei jeweils verständlichen Regeln: Artikel 13.5 sah für gewählte Direktoren drei Jahre vor, Artikel 13.14 ließ bestimmte Vakanzvertretungen nur bis zur nächsten Wahlversammlung amtieren, und Artikel 13.6 sowie 13.7 banden die sechs Regionalmandate an eine feste Paarfolge.
  • Resolution 202202.677 beauftragte das Governance Committee, bis Ende April 2022 praktikable Lösungen im Rahmen einer Satzungsänderung zu empfehlen. Benjamin Eshun stellte den Antrag, Abdalla Omari unterstützte ihn; fünf Mitglieder stimmten dafür, niemand dagegen, zwei enthielten sich.
  • Der Auftrag war ein vernünftiger, aber begrenzter Schritt. GovCom konnte beraten, nicht die Satzung ändern, Amtszeiten festsetzen, Wahlen bestätigen oder die Mitglieder binden. Die Resolution beweist weder einen beschlossenen Änderungstext noch dessen Genehmigung, Registrierung, Inkrafttreten oder späteren Erfolg.
  • Die dauerhafte Antwort musste festlegen, welche Regel im Kollisionsfall zurücktritt, wie lange eine Übergangslösung gilt, wer sie autorisieren darf und wann ein betroffener Sitz nachweisbar in seinen ordentlichen Turnus zurückkehrt. Diese private Organisationsfrage machte AFRINIC weder zum Staat noch zum Regulator über Afrikas Internet.

Der Morgen, an dem drei Zeitregeln aufeinandertrafen

Die letzte Fortsetzung der Vorstandssitzung begann laut unterzeichnetem Protokoll am 2. März 2022 um 09:00 UTC und fand online statt. Auf der Tagesordnung stand keine abstrakte Debatte über gute Unternehmensführung. Der Vorstand musste entscheiden, wie viele Mandate auf der AGMM 2022 zur Wahl stehen sollten und welche Laufzeiten diese Mandate tragen konnten. Hinter der scheinbar technischen Frage verbarg sich ein Nachfolgeproblem: Frühere Vakanzen hatten Sitze aus dem gewöhnlichen Rhythmus gebracht, während die Satzung zugleich eine feste Amtsdauer und eine gestaffelte regionale Reihenfolge vorgab.

Der Ausgangspunkt war deshalb praktisch. Wenn eine Organisation ihre Leitungsämter in Paaren und über mehrere Jahre verteilt erneuert, ist jeder Sitz nicht nur ein freier Platz. Er trägt eine zeitliche Position innerhalb einer Folge. Eine ungeplante Vakanz kann eine Person vorzeitig aus dem Amt entfernen, sie löscht aber nicht automatisch den ursprünglichen Platz des Sitzes im Kalender. Wird die Lücke zunächst durch eine Ernennung überbrückt und bei der nächsten Mitgliederversammlung neu gewählt, stellt sich sofort die Frage, ob die gewählte Nachfolge nur den Rest der ursprünglichen Laufzeit übernimmt oder eine neue volle Amtszeit beginnt.

Genau diese Frage war für AFRINIC nicht hinreichend ausführbar beantwortet.

Das Protokoll zeigt, dass die Direktoren mehrere Wege betrachteten. Zwei Rechtsauffassungen, wie sie in der Sitzung beschrieben wurden, rechneten mit sechs Wahlen bei der AGMM 2022. Die Direktoren waren sich allerdings nicht einig, ob beide Auffassungen inhaltlich tatsächlich dasselbe sagten. Ihre Texte sind in dem hier maßgeblichen öffentlichen Nachweis nicht wiedergegeben. Deshalb können sie weder als gerichtliche Feststellung behandelt noch zu einer eindeutigen rechtlichen Anweisung verdichtet werden. Belegt ist nur, dass sie in der Beratung eine Rolle spielten und dass über ihre Übereinstimmung gestritten wurde.

Auch ein Papier des CEO lag auf dem Tisch. Es stellte sechs Wahlen, verkürzte Übergangslaufzeiten für die Sitze 4, 5 und 6 sowie eine Änderung von Artikel 13.14 zur Diskussion. Als Alternative nannte es eine besondere Mitgliederversammlung vor der regulären AGMM. Das waren Optionen, keine bereits geltenden Regeln. Gerade in einer Lage, in der Zeitpunkt und Amtsdauer die Zusammensetzung des Vorstands bestimmen, ist diese Unterscheidung zentral: Eine Vorlage kann einen Ausweg beschreiben, doch sie besitzt nicht die Autorität einer von den zuständigen Mitgliedern angenommenen und wirksam gemachten Satzungsbestimmung.

Der gescheiterte Übergang

Die Beratung wurde konkret. Ein Antrag verband normale dreijährige Laufzeiten für Nordafrika, Westafrika und den regionsunabhängigen Sitz 7 mit kürzeren Übergangslaufzeiten für Zentralafrika, Ostafrika und das südliche Afrika. Damit sollte offenbar sowohl gewählt als auch ein Weg zurück in die Staffelung gefunden werden. Der Antrag scheiterte in einer namentlichen Abstimmung mit vier zu vier Stimmen. Dieses Ergebnis ist wichtig, weil es zeigt, dass eine detaillierte Übergangslösung tatsächlich erwogen wurde.

Es ist ebenso wichtig, sie nicht nachträglich zum Recht zu erklären: Ein mit Stimmengleichheit gescheiterter Antrag ordnete keine Amtszeit und änderte keine Satzung.

Nach diesem Patt hielt das Protokoll eine grundlegendere Übereinstimmung fest. Eine Satzungsänderung sollte dem normalen Verfahren folgen, einschließlich einer Konsultation der Gemeinschaft. Damit erkannte der Vorstand zumindest verfahrensmäßig an, dass der Konflikt nicht dauerhaft durch eine beiläufige Wahlentscheidung verschwinden konnte. Konsultation allein war jedoch noch keine Zustimmung der Mitglieder. Sie war ein notwendiger Abschnitt auf einem längeren Weg, der vom formulierten Vorschlag über ordnungsgemäße Mitteilung und Entscheidung bis zu einem nachweisbar geltenden Text führen musste.

Am selben Sitzungstag verabschiedete der Vorstand separat Resolution 202202.676, die das Mandat für Sitz 6, Ostafrika, um ein Jahr verlängerte. Sie erhielt fünf Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen. Diese Maßnahme gehört zu einem anderen Vorgang. Für die vorliegende Analyse ist sie nur Teil der unmittelbaren zeitlichen Umgebung: Sie zeigt, dass der Vorstand nicht bloß theoretisch über den Kalender sprach, während ihre Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit hier nicht beurteilt wird. Resolution 202202.677 darf nicht als versteckte Begründung oder nachträgliche Bestätigung jener eigenständigen Verlängerung gelesen werden.

Das Protokoll bewahrt außerdem zwei gegensätzliche Prognosen. Ein Direktor warnte davor, dass die gleichzeitige Wahl einer Mehrheit der Direktoren nach der AGMM zu einem Quorumproblem des Vorstands führen könnte. Ein anderer erinnerte daran, AFRINIC habe eine ähnliche Lage schon zuvor erlebt, ohne dass anschließend ein Quorumproblem eingetreten sei. Keine dieser Stimmen ist ein später bestätigter Kausalbefund. Gemeinsam zeigen sie aber, warum der Vorstand die Terminkollision nicht als reine Ordnungsliebe behandeln konnte.

Die eine Seite sah ein mögliches Risiko für die Handlungsfähigkeit, die andere warnte indirekt davor, eine befürchtete Störung vorschnell als Gewissheit anzunehmen.

Die Feststellung in Resolution 202202.677

Vor diesem Hintergrund folgte die Resolution, die den eigentlichen institutionellen Wendepunkt markierte. Ihr offizieller Identifikator lautet Resolution 202202.677. Sowohl die öffentliche Aufstellung des Vorstands als auch das unterzeichnete Protokoll verwenden diese Nummer. Der Beschluss stellte zunächst fest, dass die Satzungsartikel 13.6 und 13.7 die Reihenfolge bestimmten, in der die AFRINIC-Regionen bei der AGMM zur Wahl anstanden. Dann benannte er die Kollision: Zwei vorläufig besetzte Sitze sollten bei der AGMM 2022 für jeweils drei Jahre frei werden, und das würde das Prinzip dieser Wahlreihenfolge verletzen.

Dieser Satz war mehr als eine Bitte um allgemeine Modernisierung. Er legte offen, dass der Vorstand die geltenden Zeitanforderungen nicht mehr als widerspruchsfreien Ablauf behandeln konnte. Eine volle neue Amtszeit war mit der erwarteten Wahl verbunden; zugleich ließ genau diese Laufzeit die betroffenen Sitze aus ihrer bisherigen regionalen Paarung wandern. Der Beschluss sagte nicht, dass jede Bestimmung der Satzung fehlerhaft sei. Er sagte auch nicht, dass frühere oder spätere Amtsträger unwirksam im Amt gewesen seien.

Seine engere, belastbare Aussage war: In dieser konkreten Konstellation konnten die Regeln für Amtsdauer, Vakanzübergang und Wahlfolge nicht alle unverändert erfüllt werden.

Der Vorstand bat deshalb das Governance Committee, eine Satzungsänderung zu bearbeiten, die Lage zu behandeln und bis Ende April 2022 praktikable Lösungen zu empfehlen. Benjamin Eshun schlug den Beschluss vor, Abdalla Omari unterstützte ihn. Das protokollierte Ergebnis waren fünf Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme und zwei Enthaltungen. Die Mehrheit war damit klar, aber auch hier zählt die genaue Reichweite. Abgestimmt wurde über einen Beratungsauftrag mit Frist, nicht über einen fertigen Satzungstext.

Aus dem öffentlichen Beschlusstext geht nicht hervor, welche beiden vorläufig besetzten Sitze gemeint waren. Er enthält weder die erwähnten Rechtsauffassungen noch eine gewählte Übergangsformel. Er zeigt nicht, dass die Mitglieder später einer Änderung zustimmten, dass ein Text registriert wurde oder dass eine bestimmte Fassung in Kraft trat. Dieses Schweigen beweist nicht, dass außerhalb des veröffentlichten Materials keinerlei weitere Arbeit geschah. Es setzt nur die Grenze dessen, was Resolution 202202.677 selbst tragen kann.

Die begrenzte Beweiskraft macht den Beschluss nicht unbedeutend. Im Gegenteil: Seine Stärke liegt gerade in der Offenheit. Der Vorstand behauptete nicht, der Kalender lasse sich durch bloße Verwaltung reibungslos ausführen. Er verwies das Problem auch nicht vollständig in eine unbestimmte Zukunft. Er benannte die Kollision, wählte ein bestehendes Beratungsgremium und setzte eine nahe Frist. Damit waren zwei Zustände nachgewiesen: Das Problem war formell erkannt, und ein Berater war beauftragt. Alle weiteren Zustände mussten noch folgen.