Was sich geändert hat
Graham Benekes Vorschlag sollte gemeinnützigen Community-Netzen einen bezahlbaren Zugang zu providerunabhängigen IPv6-Adressen eröffnen. Vorgesehen war ein /48 für berechtigte Organisationen, die weder bestehende LIRs waren noch eine Zuweisung weltweit eindeutiger IPv4-Adressen besaßen. Eine globale Ankündigung sollte nicht erforderlich sein. Zusätzliche Ressourcen hätten eine Subnetznutzung mit einem HD-Ratio von 0,94 und eine Begründung vorausgesetzt. Das waren vorgeschlagene Bedingungen, keine nachweislich wirksam gewordenen Rechte.
