Zusammenfassung

  • Die Regelung vom März 1993 ließ die Nutzung durch Hochschulen und gemeinnützige Organisationen, die Informationen frei im Internet bereitstellten, kostenlos. Für mehrere kommerzielle Nutzungen der Universitätssoftware schlug sie ausgehandelte Lizenzen vor.
  • Dieselbe Mitteilung trennte diese Bedingungen vom dokumentierten Protokoll und verwies darauf, dass andere Teams bereits Gopher-Clients und -Server geschrieben hatten oder eigene entwickeln konnten.

Historische Analyse

Die Erklärung vom 11. März war kein pauschales Verbot. Hochschulen und gemeinnützige Organisationen, die ihre Informationen frei im Internet zugänglich machten, sollten nichts ändern und keine Gebühren zahlen. Für interne Gopher-Server kommerzieller Unternehmen hielt das Team eine Lizenzgebühr für angemessen, hatte aber keinen Einheitspreis festgelegt. Die Fälle sollten einzeln verhandelt werden; eine gleitende Skala sollte verhindern, dass eine kleine Firma genauso behandelt wurde wie ein Großkonzern.

Wenn ein Server Informationen verkaufte, sollte die Gebühr nach dem Vorschlag einen kleinen Anteil des Umsatzes ausmachen und ebenfalls individuell ausgehandelt werden. Ein kommerziell betriebener, aber öffentlich zugänglicher Server lag in einer Grauzone: Sein Betreiber konnte einen öffentlichen Nutzen geltend machen und eine kostenlose Lizenz beantragen.

Entscheidend war also nicht nur, ob jemand zahlen sollte, sondern wer nach welchen Kriterien entschied. Das Team räumte ein, dass ein für einen Konzern geringer Betrag ein kleines Unternehmen überfordern konnte. Zugleich veröffentlichte es keinen Automatismus für eine Gebührenbefreiung. Bei einem öffentlich zugänglichen kommerziellen Dienst musste das Unternehmen darlegen, dass seine Inhalte auch der Allgemeinheit unmittelbar nützten. Die Entscheidung blieb bei der Universität.

Die Regel bezog sich auf die Nutzung der Software der University of Minnesota. Sie führte weder eine Gebühr pro Gopher-Verbindung ein noch verbot sie Unternehmen, kommerzielle Informationen im Netz anzubieten. Die Mitteilung trennte Software und Protokoll ausdrücklich: Das Internet-Gopher-Protokoll sei dokumentiert, ein informatives RFC fast fertig, und andere Entwickler hätten Clients und Server geschrieben. Leser könnten das ebenfalls tun. Das im selben Monat veröffentlichte RFC 1436 bezeichnet sich als informatives Dokument, nicht als Internetstandard. Es darf uneingeschränkt verteilt werden und beschreibt neben dem Protokoll auch, wie neue Clients und Server entstehen können.

Damit wird die Software der Universität nicht nebensächlich. Eine öffentlich verfügbare Spezifikation finanziert niemanden, der ein Programm auf mehrere Systeme portiert, Fehler behebt, Nutzer unterstützt und die Weiterentwicklung trägt. Sie hilft aber, die Reichweite der Zuständigkeit richtig einzuordnen: Minnesota konnte Bedingungen für ihre Software festlegen; sie konnte mit dieser einen Regel nicht alle anderen Implementierungen des Protokolls denselben kommerziellen Bedingungen unterwerfen. Spezifikation, Universitätscode und das Team, das ihn pflegte, hingen zusammen, waren aber nicht dasselbe.

Die Begründung des Teams war institutionell, nicht technisch. Die Universität kürzte Budgets, hieß es, und es werde immer schwieriger, zusätzliche Mittel für Gopher zu rechtfertigen, wenn die Universität nichts davon habe. Ein Server, der nützliche Informationen für das Internet bereitstellte, erweiterte auch die Ressourcen für die akademische Gemeinschaft der Universität. Ein kommerzieller Server, der Informationen zurückhielt oder vor allem Geld verdienen sollte, ließ sich hingegen schwerer mit öffentlichen Universitätsmitteln begründen.

Die Regelung sollte Nutzungen mit überwiegend privatem Vorteil an den Kosten beteiligen und Bildung, Gemeinnützigkeit sowie öffentliche Angebote kostenlos lassen.

Die zeitliche Nähe lädt zum Vergleich mit dem Web ein. Am 30. April 1993 stellte CERN die World-Wide-Web-Software in die Public Domain und veröffentlichte später eine Version unter einer Open-Source-Lizenz. Der Unterschied in der Softwarefreigabe ist real. Er beweist aber weder, dass Minnesotas Lizenz Gopher zu Fall brachte, noch dass CERNs Entscheidung allein den Aufstieg des Webs erklärt. CERN handelte für seine Web-Software; Minnesotas Mitteilung regelte die Nutzung einer bestimmten universitären Implementierung und sah in bestimmten Fällen kostenlose Lizenzen vor.

Keine der beiden Mitteilungen dokumentiert für sich, was Nutzer tatsächlich einsetzten.

Mark McCahill, der das Gopher-Team leitete, blickte 2001 in einer mündlichen Geschichte des Charles Babbage Institute auf den Vorgang zurück. Er erinnerte an knappe Universitätsbudgets, ein Team von fünf oder sechs Personen und den Bedarf, einen Teil der Kosten für eine fast vollzeitige Entwicklung wieder hereinzuholen. Außerdem sagte er, dass eine beträchtliche Zahl kommerzieller Lizenznehmer dem Team die Fortsetzung der Arbeit ermöglicht habe. Im selben Gespräch nannte er weitere Belastungen: Mit Mosaic verlagerte sich die Kontrolle über den Desktop-Client, und Vorführungen sowie Konferenzreisen nahmen Programmierzeit in Anspruch. Das ist eine spätere Erinnerung, keine Verkehrs- oder Verbreitungsstatistik. Sie macht die monokausale Erzählung „Die Lizenz tötete Gopher“ dennoch fragwürdig.

Die Quellen belegen die ausgehandelte Lizenzpolitik und die Begründung des Teams. Sie zeigen nicht, was Unternehmen tatsächlich zahlten, wie viele Server betroffen waren, ob Gopher nach März 1993 weniger genutzt wurde oder ob eine bestimmte Lizenz einen Nutzer zum Wechsel bewegte. Dass es alternative Implementierungen gab, beweist auch nicht, dass ein Umstieg einfach war. Die belegbare Aussage ist enger: Minnesota wollte eine Gegenleistung für die kommerzielle Nutzung ihrer eigenen Software, hielt bestimmte öffentliche und gemeinnützige Fälle kostenlos und räumte ein, dass andere das Protokoll implementieren konnten.

Diese Grenze ist für die Geschichte der Infrastruktur wichtig. Eine veröffentlichte Spezifikation kann künftige Entscheidungen den Betreibern überlassen; praktisch wird diese Wahl aber erst, wenn jemand eine funktionierende Alternative schreibt, einsetzt und wartet. Eine Lizenz auf ein Programm kann die Kosten dieser Arbeit verändern, ohne das Protokoll zwangsläufig zu schließen. Ob diese Trennung die Interoperabilität in der Praxis schützte, ließe sich nur mit Belegen zu Einsatz, Portierbarkeit und Wartung beurteilen. Die Erklärung von 1993 liefert sie nicht.

Quellen