Zusammenfassung

  • Das Verschwinden eines Eintrags unterscheidet nicht zwischen Austritt, ausbleibender Verlängerung, Suspendierung, Beendigung, Berichtigung und dem Widerruf einer Veröffentlichungseinwilligung.
  • Mitgliedschaft, öffentliche Sichtbarkeit und Vertretungsmacht sind getrennte Zustände; ein datierter Austrittsvorgang muss festhalten, welcher davon sich durch wessen Befugnis geändert hat.

Eine öffentliche Mitgliederliste ist eine institutionelle Aussage. Die Mitgliedschaftsseite von NRS beschreibt ein Network Member als Organisation mit Internetnummernressourcen und aktiver Mitgliedschaft in einem Organ der Ressourcen-Governance. Die Network Member List zeigt Organisationen, die als Teil der NRS-Gemeinschaft anerkannt werden. Für Leserinnen und Leser hat ein Eintrag damit eine Bedeutung in der Gegenwart.

Diese Bedeutung wird unklar, sobald sie endet. Eine gelöschte Zeile sagt nicht, ob das Mitglied gekündigt, die jährliche Mitgliedschaft nicht verlängert, suspendiert oder ausgeschlossen wurde. Ebenso möglich sind die Korrektur einer fehlerhaften Aufnahme oder der bloße Wunsch, nicht mehr öffentlich genannt zu werden. Die Vorgänge haben unterschiedliche Verantwortliche und können zu verschiedenen Zeitpunkten wirksam werden.

Die geltenden Mitgliedschaftsbedingungen machen diese Unterscheidung relevant. Ziffer 2.4 regelt unter anderem eine Beendigung durch schriftliche Mitteilung des Mitglieds, Suspendierung oder Beendigung durch NRS in bestimmten Fällen, die jährliche Verlängerung ohne rechtzeitige Mitteilung sowie die Rückgabe von Vorteilen nach dem Ende. Auf der für diesen Beitrag erfassten öffentlichen Liste sind solche Lebenszykluszustände sowie Aufnahme- oder Austrittsdaten nicht sichtbar. Das ist eine Feststellung zur öffentlichen Oberfläche, keine Behauptung über fehlende interne Akten.

Hinzu kommt eine eigene Grenze für Vertretung. Die Seite zur anvertrauten Vertretung erklärt, die dort genannten Organisationen hätten Vollmachten für Angelegenheiten der RIR-Governance erteilt. Mitgliedschaft, Zustimmung zur öffentlichen Nennung und Vertretungsbefugnis sind jedoch nicht dasselbe. Die Sichtbarkeit kann enden, während die Mitgliedschaft fortbesteht. Die Mitgliedschaft kann enden, obwohl ein separates Instrument noch förmlich geschlossen werden muss. Eine Vollmacht kann widerrufen werden, ohne sämtliche Mitgliedschaftspflichten zu erledigen.

Eine überprüfbare Liste braucht deshalb drei verknüpfte Datensätze: Mitgliedschaftsstatus, Veröffentlichungsstatus und gegebenenfalls Vertretungsmandat. Der Austrittsvorgang sollte die berechtigte antragstellende Stelle, den Wirksamkeitszeitpunkt, eine begrenzte Begründungskategorie, den neuen Zustand jedes Datensatzes, die Bestätigung der Verwaltung und einen Korrekturweg enthalten. Private Korrespondenz muss nicht öffentlich werden. Die Seite kann knapp „Listung beendet“ und ein Datum zeigen, während ein nicht öffentlicher Nachweis die Einzelheiten bewahrt.

Das vermeidet die falsche Wahl zwischen vollständigem Löschen und ewiger Nennung. Rechenschaft verlangt nicht, den Namen eines früheren Mitglieds unbegrenzt anzuzeigen. Sie verlangt die spätere Nachvollziehbarkeit dessen, was die Institution in welchem Zeitraum behauptete und mit welcher Befugnis die Aussage endete. Aktuelle Sichtbarkeit darf aufhören, ohne historische Wahrheit zu vernichten.