Zusammenfassung
- RFC 1502 beschreibt, wie X.400 GeneralText mehrere registrierte Zeichensätze ankündigt, während ISO-2022-Sequenzen den jeweils aktiven Satz und damit die Bedeutung eines Bytes festlegen.
- Der Empfänger soll nicht darstellbare Zeichen sichtbar markieren und niemals ein Zeichen des eigenen Satzes nur wegen derselben Bitposition einsetzen. Die Empfehlungen an Absender sind keine Ausrede für eine Annahme des Lesers.
Ein sichtbarer Platzhalter stört den Satz. Ein falscher Buchstabe verändert ihn. Harald Alvestrand entschied sich im August 1993 dafür, das zweite Risiko zu bekämpfen. Sein Dokument über erweiterte Zeichensätze in X.400 untersuchte nicht nur, was eine Nachricht transportieren konnte, sondern was ein Empfänger tatsächlich auf dem Ausgabegerät sah.
GeneralText führte die verwendeten Zeichensätze in Umschlag und Parametern auf. Im Nachrichtenstrom konnten ISO-2022-Escape- und Shift-Sequenzen einen anderen Satz bezeichnen und aktivieren. Zu Beginn galt IA5 in G0 und der Standard-Kontrollsatz in C0; ein abweichender Anfang musste angekündigt werden. Die Liste der Sätze war ein Verzeichnis. Wer ein Byte mitten im Text verstehen wollte, musste die Zustandswechsel bis dorthin verfolgen.
Für den Versand empfahl RFC 1502 eine ordentliche Aufteilung: US-ASCII in G0 und, soweit passend, ein ISO-8859-Satz in G1. So blieb die Bitdarstellung von ASCII gleich. Für das Lesen zog der Text aber eine andere Grenze. Ein Benutzeragent sollte nicht annehmen, dass der Absender diese Empfehlung befolgt hatte. Ein Gateway oder älteres Programm konnte eine Nachricht liefern, die nur anhand ihrer wirklichen Kennungen zu verstehen war.
Abschnitt 4 formulierte die Anzeigepflicht ungewöhnlich klar. Ein GeneralText-Leser sollte IA5 und seine heimischen Sätze erkennen, nicht ausreichend darstellbare Zeichen stets anzeigen und niemals den heimischen Buchstaben derselben Bitposition als vermeintliche Wiedergabe eines unbekannten Zeichens wählen. Zwei Tabellen können dieselbe Zahl verschieden belegen. Wer die Zahl zum Buchstaben erklärt, setzt dem Absender Worte in den Mund.
Der RFC wünschte außerdem Ansichten mit Ersatzdarstellungen und mit markierten Lücken sowie eine Speicherung mitsamt Zeichensatzinformation. Die Anforderungen galten auch für Gateways, die GeneralText etwa nach MIME überführten. Eine lesbare Kopie brauchte einen Weg zurück zu den Informationen, die ihre Interpretation prüfbar machten.
Wenn der Zielsatz ein Zeichen nicht abdeckte, nannte Abschnitt 5 ein Ersatzsteuerzeichen, eine separat erklärte Mnemonik, eine verständliche Umschreibung oder das Abweisen der Umwandlung. Verbot die Nachricht ausdrücklich Verlust, blieb nur die Abweisung. Der heutige RFC-Editor-Eintrag nennt RFC 1502 Historic; sein Originaltext sprach 1993 von einem Protokoll auf dem damaligen Standards Track. Ein benanntes Mailprogramm wird darin nicht geprüft. Der praktische Satz ist trotzdem stark: Kann die Maschine einen Buchstaben nicht zeichnen, soll sie ihre Grenze zeigen, statt eine fremde Aussage glattzubügeln.
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