Zusammenfassung

  • Der endgültige Telekomvergleich von BEREC und sein Konsultationsbericht machen einen Streit darüber sichtbar, welche Kennzahlen und Länder sich sinnvoll vergleichen lassen – nicht nur darüber, wie Ergebnisse zu lesen sind.
  • BEREC dokumentiert Änderungen und abgelehnte Wünsche. Weder die Zahl der Antworten noch die Verteidigung der Behörde beweist jedoch, dass alle Vergleiche gleichartig oder neutral sind.

BEREC hat die Endfassung von „Europe’s Telecom Reality Check“ sowie einen Bericht zu den Stellungnahmen zum Entwurf veröffentlicht. Die Dokumente BoR (26) 137 und BoR (26) 138 tragen beide das Datum 1. Oktober und wurden am 6. Oktober 2026 registriert. Die Konsultation zum Entwurf lief vom 17. März bis zum 8. Mai. Nach Angaben von BEREC gingen acht unterschiedliche Eingaben von zehn Antwortenden ein. Dazu zählten eine gemeinsame Eingabe von Connect Europe und GSMA sowie zwei vertrauliche Beiträge von Privatpersonen.

Der Vorgang ist relevant, weil der Streit auch den Aufbau des Vergleichs betraf. Laut BERECs Zusammenfassung hielten Connect Europe und GSMA dem Entwurf vor, Umfang der Investitionen und Wettbewerbsprobleme zu unterschätzen, kurzfristigen Verbraucherpreisen zu viel und Investitionsfähigkeit, Netzqualität und langfristiger Wettbewerbsfähigkeit zu wenig Gewicht zu geben. Sie kritisierten zudem die Auswahl der Vergleichsländer und die gemeinsame Darstellung von EU-Spitzenwerten und EU-Durchschnitt.

Das sind die von BEREC wiedergegebenen Positionen der beiden Organisationen; sie belegen nicht, dass der Bericht auf ein bestimmtes Ergebnis zugeschnitten war.

BEREC entgegnet, der Bericht beruhe auf öffentlichen, transparenten Quellen, die Dritte nachprüfen könnten. Teile des Branchenbeitrags stützten sich nach Darstellung der Behörde auf proprietäre Daten mit nur begrenzten Methodenangaben; außerdem widerspricht BEREC bestimmten Vergleichsgruppen und Schlussfolgerungen. Auch das ist eine institutionelle Position und keine unabhängige Prüfung einer der beiden Seiten. Öffentliche Daten erleichtern eine Replikation, gleichen aber Definitionen, Erhebungsverfahren und die erfassten Bevölkerungen nicht automatisch an.

Der Bericht vergleicht die EU-27 mit Australien, Kanada, China, Japan, Südkorea, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten. Zu den Quellen zählen die Europäische Kommission und nationale Regulierer, die FCC, ITU, OECD, Ookla und Branchenorganisationen. BEREC weist auf Unterschiede bei Definitionen, Offenlegung, Geografie und Datenverfügbarkeit hin. Im Mittelpunkt stehen meist Trends von 2019 bis 2024; je Kennzahl wird der jüngste verfügbare Wert genutzt und keine für alle Länder zeitgleiche Momentaufnahme.

Der 5G-Vergleich macht das Nennerproblem greifbar. Die EU-Zahlen beziehen sich auf die Haushaltsabdeckung, während mehrere andere Länder die Bevölkerungsabdeckung melden. BEREC leitet die Bevölkerungsabdeckung auf Gebietsebene aus der Haushaltsabdeckung ab und legt diese Annahme offen. Eine Grafik kann also auf veröffentlichten, überprüfbaren Daten beruhen und dennoch nicht identische Messgrößen gegenüberstellen. Entscheidend ist neben der Quelle auch, welche Bevölkerung mit welcher Einheit erfasst wird.

Der Konsultationsbericht zeigt außerdem, was BEREC änderte und was nicht. Nach Vorschlägen von ecta und MVNO Europe prüfte BEREC nach eigenen Angaben neuere Kennzahlen, sah dadurch keine wesentliche Auswirkung auf die Schlussfolgerungen des Entwurfs und aktualisierte die Kennzahlen nicht. Für einige Indikatoren lagen zudem keine neueren Daten vor. Auf Bitte von AIIP und Mynet ergänzte BEREC einen Absatz zur Rolle lokaler und mittelgroßer Anbieter sowie eine Fußnote, die formell regulierten von tatsächlich wirksam nutzbarem Vorleistungszugang unterscheidet.

Eine quantitative Prüfung des effektiven Zugangs lehnte die Behörde mangels einheitlicher Daten und wegen des hohen Aufwands für nationale Regulierer ab.

Dieser Antwortpfad ist aussagekräftiger als eine bloße Zählung zustimmender und kritischer Beiträge. Er zeigt, dass BEREC konkrete Wünsche geprüft, einige Aspekte aufgenommen und die Ablehnung anderer begründet hat. Er zeigt nicht, dass die Antwortenden alle Betreiber, Nutzer oder Regierungen vertreten, und macht aus der Konsultation kein Mandat für die politischen Schlussfolgerungen des Berichts. Ebenso wenig entscheidet die Bestandsaufnahme, ob eine Marktkonsolidierung wünschenswert ist oder die breitere europäische Telekomdebatte.

Der nächste Vergleich sollte seine Entscheidungen überprüfbar machen: Definition, Einheit und Nenner jeder Kennzahl veröffentlichen; Vergleichsgruppe und Quellenstand angeben; fehlende Aktualisierungen kenntlich machen; und für jede Stellungnahme zeigen, ob sie Messgröße, Formulierung oder Schlussfolgerung verändert hat. So lässt sich der Streit anhand der Belege prüfen, ohne den Einwand eines Interessenverbands oder das Vertrauen der Behörde selbst als Beweis zu behandeln.

Quellen

  1. BEREC-Endbericht, BoR (26) 137
  2. BEREC-Bericht zum Konsultationsergebnis, BoR (26) 138
  3. Konsultationsseite zum Berichtsentwurf
  4. BEREC-Verfahren für öffentliche Konsultationen
  5. Verordnung (EU) 2018/1971 zur Einrichtung von BEREC
  6. BEREC-Mitteilung zum Endbericht, 6. Oktober 2026
  7. BEREC-Berichtsentwurf, BoR (26) 36
  8. Endbericht als PDF, BoR (26) 137
  9. Konsultationsergebnis als PDF, BoR (26) 138