Zusammenfassung
- Die ACMA hat Regeln für mobilen Bahnfunk bei 1900–1910 MHz umgesetzt. Erfüllt ein Empfänger die Selektivitätsanforderung oder liegt die vorgeschriebene Vorabmitteilung vor, sinkt der Koordinierungsabstand von 70 km auf 5 km.
- Die Ausweichmitteilung muss betroffene Empfänger, Berechnungen, Senderdaten und Betriebsbeginn nennen. Ändern sich die Senderdaten, beginnt die Frist von vorn.
Ein Bahnfunknetz muss entlang der Strecke funktionieren, ohne sich in die Gespräche der benachbarten Mobilnetze einzumischen. Australien weist dem mobilen Bahnfunk (RMR) 10 MHz bei 1900–1910 MHz zu. Bestehende 2-GHz-Basisstationsempfänger beginnen direkt darüber bei 1920 MHz und reichen bis 1980 MHz. Die ACMA hat das Problem nicht mit dem üblichen „Bitte früh abstimmen“ abgeheftet. Sie nennt Abstände, Empfängerkriterien und eine Zwei-Jahres-Uhr.
Die Entscheidung vom Juli 2026 setzt eine Planung um, die 2021 begann. RALI MS51 regelt RMR; RALI FX19 wurde für drahtlose Breitbandanwendungen mit kurzer Reichweite in Innenräumen angepasst. Auch die Klassenlizenz für mobile Geräte und die Steuerinstrumente wurden geändert. 1880–1900 MHz bleiben klassenlizenziertem Kurzstreckenbreitband vorbehalten; für Innenräume sind Geräte-Lizenzen bis 1920 MHz vorgesehen. Die Bahn erhält den schmaleren Streifen.
Der heikle Punkt sind ältere Geräte. Die ACMA erwartet, dass neue 2-GHz-Basisstationen die verbesserte Selektivität nach ETSI TS 103 807 erfüllen; ein Teil der installierten Empfänger tut das noch nicht. Bahn- und Mobilfunkbetreiber sollen Empfängerparameter austauschen und einen Modernisierungsplan vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, gibt es einen geregelten Ausweg: Der Bahnbetreiber informiert alle 2-GHz-Lizenznehmer mit registrierten Empfängern im Umkreis von 70 km zwei Jahre vor der Zuweisung des geplanten Senders.
Die Mitteilung muss handfest sein: Sie benennt die Empfänger, die die Koordination nicht bestehen, legt Rechenannahmen und Ergebnisse offen und nennt Standort, Betriebsparameter und geplanten Starttermin. Ändern sich die Senderdetails, läuft die Zwei-Jahres-Frist neu. Der Vorlauf hilft, weil er einen konkreten Plan beschreibt.
70 km und 5 km sind keine konkurrierenden Prognosen zur Reichweite von Störungen. Bei älteren Empfängern kann der Koordinierungsbereich bis zu 70 km umfassen. Er sinkt auf 5 km bei Empfängern, die nach Inkrafttreten registriert wurden, die verbesserte Selektivität nachweislich erfüllen oder von einer gültigen Zwei-Jahres-Mitteilung erfasst sind. Die Koordination ist bestanden, wenn die Schutzkriterien eingehalten werden oder der betroffene Lizenznehmer zustimmt.
Auch die Zuständigkeiten sind getrennt. Die Australasian Railway Association koordiniert den Zugang zu den 10 MHz; eine akkreditierte Person übernimmt die technische Koordination. Die ACMA erwartet von diesem branchengeführten Modell eine bessere Nutzung des knappen Spektrums, will die Rolle der Vereinigung im Zuge breiterer Bahnreformen aber erneut prüfen. Zugang zuteilen und Störungen berechnen sind zwei verschiedene Aufgaben.
Beim drahtlosen Breitband in Innenräumen zeigt sich, wie wenige Dezibel eine Karte aufblasen können. Die ACMA senkte die angenommene Gebäudedämpfung von 20 dB auf 14 dB; damit stieg der vorgeschlagene Koordinierungsabstand auf 28 km. Diese Sender dürfen 2-GHz-Empfänger weiterhin nicht stören. In der Tabelle sind es sechs Dezibel weniger, auf der Karte viele Kilometer mehr.
Die Koexistenzanalyse der ACMA ist theoretisch, weil es international nur wenige vergleichbare Bahnfunknetze gibt. Die Behörde will die Umsetzung beobachten und die Regeln bei Bedarf ändern. Betriebsdaten, reale Empfängerparameter und gemessene Koexistenz stehen im Dokument noch nicht.
Quellen
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