Zusammenfassung

  • Apple berücksichtigt die Kalenderjahreserlöse einer übertragenen App bei jedem Konto, das ihre Übertragung einleitet oder annimmt. Der Verkauf setzt die Berechnung nicht zurück.
  • Ein Rabatt im Konto des Verkäufers ist keine dauerhafte Produkteigenschaft. Kaufpreis und Wartungsbudget müssen zu den Gebührenbedingungen des Käufers passen.

Eine App lässt sich verkaufen. Ihre Jahresgeschichte lässt sich bei Apple nicht gleich mit entsorgen. Im Small Business Program zählen die Erlöse einer übertragenen Anwendung weiter für die Teilnahmeberechtigung jeder Transferpartei. Der Verkäufer gibt den Betrieb ab, behält aber einen Eintrag in seiner Jahresrechnung. Der Käufer bekommt ein Produkt mit Vorgeschichte.

Das steht auf Apples offizieller Programmseite. Die Regel ist klein genug, um bei einer Produktvorführung unterzugehen. Für die Kalkulation eines Kaufpreises ist sie groß genug, um ganz oben auf dem Tisch zu liegen.

Der Rabatt gehört zu einer Rechnung

Zugelassene Teilnehmer erhalten für die erfassten kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe einen ermäßigten Provisionssatz von 15 Prozent. Die bekannte Schwelle liegt bei einer Million US-Dollar. Gemeint sind Erlöse nach Abzug von Apples Provision sowie bestimmten Steuern und Anpassungen. Der Kaufpreis für die App und der Gewinn des Studios sind andere Größen.

Apple betrachtet das vorherige Kalenderjahr mit seinen zwölf Fiskalmonaten und überwacht die Erlöse des laufenden Jahres. Dabei zählen auch verbundene Entwicklerkonten. Überschreitet ein Teilnehmer im laufenden Jahr die Grenze, gilt für künftige Verkäufe im Rest des Jahres die reguläre Provision nach den einschlägigen Bedingungen. Ein späteres Jahr unter der Grenze kann eine erneute Qualifikation im Folgejahr ermöglichen. Wer klein ist, muss zudem erst zugelassen werden; die Ermäßigung fällt nicht automatisch vom Himmel.

Für einen Käufer heißt das: Die Marge im Verkaufsprospekt beschreibt einen bestimmten Verkäufer unter bestimmten Kontobedingungen. Im Zielkonto trifft die App auf bereits vorhandene Erlöse und gegebenenfalls weitere verbundene Konten. Die historische Marge einfach fortzuschreiben spart Arbeit an genau der falschen Stelle.

Ein Verkauf löscht keinen Kalender

Der Entwicklervertrag, Anlage 2, zieht die Spur weiter. Geht eine App innerhalb eines Kalenderjahres mehrfach an neue Konten, werden ihre Erlöse bei jeder Transferpartei berücksichtigt. Der letzte Käufer wird dadurch nicht zum alleinigen Besitzer ihrer Berechnungsgeschichte.

Verbunden sind Konten dagegen über Eigentum oder Kontrolle. Apple nennt sowohl Mehrheitsbeteiligungen von über 50 Prozent als auch die letztendliche Entscheidungsbefugnis. Eine zusätzliche Firma liefert deshalb nicht automatisch eine zusätzliche unabhängige Millionengrenze. Den missbräuchlichen Einsatz mehrerer Konten untersagt der Vertrag ausdrücklich.

Diese beiden Regeln erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Wer eine einzelne App verkauft, kontrolliert damit nicht automatisch den Käufer. Die Übertragung selbst reicht aber aus, damit die Jahreserlöse dieser App für beide Seiten in der Teilnahmeberechnung bleiben. Eigentümerkreis und Transfergeschichte sind zwei verschiedene Wege in denselben Taschenrechner.

Auch der Verkäufer hat deshalb etwas zu prüfen. Er kann die laufende Arbeit abgeben und einen Kaufpreis erhalten. Seine übrigen Apps leben jedoch im selben Jahreskalender weiter. Der Verkauf einer Anwendung kann operativ entlasten, ohne die gewünschte Entlastung bei der Rabattberechnung zu bringen.

Das Produkt bleibt, die Berichte werden getrennt

Apples Transferanleitung beschreibt einen wertvollen Übergang: Eine geeignete App kann während des Transfers zum Download verfügbar bleiben. Bewertungen, Rezensionen und Bundle ID bleiben erhalten; Nutzer erhalten weiter Updates. Das Produkt muss seine öffentlich sichtbare Vergangenheit nicht neu erarbeiten.

Bei Zahlungs- und Verkaufsdaten verläuft eine Grenze durch den Übergabetag. Der Verkäufer behält Zugriff auf die Informationen zu früheren Transaktionen, nicht auf spätere. Der Empfänger erhält Zahlungs- und Verkaufsinformationen zu den Transaktionen nach der Übertragung. Für App Analytics bestehen eigene Regeln. Ein fortbestehendes Produkt erzeugt also keinen gemeinsamen vollständigen Finanzbericht.

Das ist für Verhandlungen nützlicher als die Behauptung, ein Transfer sei einfach. Die Parteien brauchen eine verständliche Erlöshistorie, um ihre Voraussetzungen zu berechnen. Der Vertrag über die Transaktion muss klären, wie diese Informationen übergeben werden. Quellcode und Build-Unterlagen tauscht der Verkäufer ebenfalls direkt mit dem Käufer aus. Der erfolgreiche Wechsel im App Store erledigt diese Arbeit nicht für sie.

Die genaue Margenwirkung einer konkreten Transaktion verlangt monatliche Dollarerlöse, Steuer- und Anpassungsdaten, die übrigen Kontosummen sowie die akzeptierten Bedingungen und den Zeitpunkt. Diese Lücke lässt sich mit Unterlagen schließen. Mit einer alten Prozentzahl lässt sie sich nur überkleben.

Ein günstiger Satz kann teuer gekauft sein

Eine App kann gute Nutzerbewertungen und stabile Nachfrage mitbringen. Der Käufer muss trotzdem mit der Provision rechnen, die für sein eigenes Konto tatsächlich gilt. Davon hängen Mittel für Wartung, Betreuung und Weiterentwicklung ab. Wird die Ermäßigung wie ein Stück Quellcode bewertet, fehlt später Geld für echten Quellcode.

Apple erlaubt den Wechsel des Produkts und behält die Definition der wirtschaftlichen Größenklasse. Die technische Übertragbarkeit des Vermögenswerts reicht weiter als die Übertragbarkeit seiner günstigen Bedingungen. Genau diese Lücke gehört in den Kaufpreis.

Der unterschriebene Vertrag kann den Besitzerwechsel abschließen. Für Apples Jahresrechnung war das lediglich ein weiterer Name im selben Jahr.