Zusammenfassung
- Die gemeinsame Infrastruktur von AMS-IX verband Netze bereits vor der Gründung des unabhängigen Verbands im Jahr 1997.
- Die Mitglieder erhielten Stimmrechte, doch ein gemeinsamer Anschluss schuf noch keine automatische Verkehrsvereinbarung zwischen zwei Netzen.
Die Mitteilung vom Februar 1996 klingt zunächst wie ein technischer Ausbauplan: AMS-IX wollte geswitchtes Ethernet und FDDI einführen und die Layer-2-Geräte bei SARA unterbringen. Zugleich nannte sie eine Zugangsbedingung. Ein Internetanbieter konnte sich anschließen, wenn er bereits mit mindestens einem Teilnehmer einen Austausch von Datenverkehr vereinbart hatte. Der Switch stellte einen gemeinsamen Anschlusspunkt bereit; er entschied nicht, welche Netze miteinander peeren. Die Mitteilung ist im RIPE-Mailinglistenarchiv dokumentiert.
Der Dienst war älter als diese Erweiterung. Laut derselben Nachricht war das Vorläufernetz, das International Backbone Router LAN, seit Ende 1993 in Betrieb und verband die Rechnerbereiche von SARA, CWI und NIKHEF. Die formelle Einrichtung von AMS-IX datiert sie auf Februar 1994. Der Jahresbericht 2019 von AMS-IX verortet den Beginn ebenfalls bei Amsterdams Forschungseinrichtungen. Nach der Öffnung des niederländischen Telekommunikationsmarkts 1994 bauten neue kommerzielle Netze in ihrer Nähe Infrastruktur auf.
In derselben Umgebung lagen unterschiedliche Aufgaben. CWI hatte zuvor als wichtiges europäisches Tor zum US-Netz gedient. In seiner Rückschau von 2003 berichtet das Institut, diese Gateway-Aufgabe 1996 abgegeben zu haben; AMS-IX sei bei den benachbarten Einrichtungen SARA und NIKHEF untergebracht worden. Ein internationales Gateway verbindet Netze mit externen Wegen; ein Internetknoten ermöglicht den angeschlossenen Netzen lokale Zusammenschaltung. Die SURF-Chronik bezeichnet AMS-IX als 1994 gestartetes SURF-Pilotprojekt. Die verfügbaren Quellen belegen nicht, dass der Austauschpunkt auf einen Schlag sämtliche Backbone- oder Transitfunktionen in den Niederlanden und Europa ersetzte.
In der RIPE-Mitteilung von 1996 werden Ebone, EuropaNET, EUnet, NLnet und SURFnet als angeschlossene Anbieter genannt. Geswitchtes Ethernet und FDDI erweiterten die physischen Anschlussmöglichkeiten, beseitigten aber nicht die kommerziellen Absprachen. Ein neuer Teilnehmer brauchte weiterhin eine Austauschvereinbarung mit einem bereits angeschlossenen Netz. Dass zwei Netze dieselbe Layer-2-Infrastruktur nutzten, beweist nicht, dass sie tatsächlich miteinander Datenverkehr austauschten.
Die institutionelle Form entstand nach dem Betrieb. Laut AMS-IX fanden von 1994 bis 1997 regelmäßige technische Treffen statt. 1996 beschlossen die Teilnehmer, eine von SURFnet unabhängige Struktur einzurichten. Am 1. Januar 1997 gründeten sie einen neutralen, gemeinnützigen Verband. Die angeschlossenen Netze wurden Mitglieder und erhielten Stimmrechte in den Mitgliederversammlungen. Der Verband erfand den Amsterdamer Austausch nicht neu; er gab den Nutzern des laufenden Dienstes eine formelle Rolle in dessen Verwaltung.
Die Protokolle von RIPE 31 zeigen einen späteren Stand im September 1998: zwei Standorte bei SARA und NIKHEF, über private Glasfaser verbundene Switches und 40 angeschlossene Netze, davon 24 internationale. Sie nennen auch hohe Anschluss- und Jahresgebühren. Das sind Angaben von 1998, keine Gründungsdaten. Mitgliederstimmen konnten die Rechenschaft verbessern, während die Kosten weiterhin den Zugang begrenzten.
Henk Steenman, der an der Gründung des Verbands beteiligt war und von 1997 bis 2001 im Vorstand saß, beschreibt den Übergang in einem AMS-IX-Interview. Der Rückblick zum 30-jährigen Bestehen nennt NIKHEF, SARA, CWI, SURFnet und NLnet als Beteiligte. Die Entwicklung war gemeinschaftlich: Ein bestehender Dienst erhielt mehr technische Anschlüsse, bevor seine Teilnehmer ein formelles Governance-Modell schufen.
AMS-IX wechselte nicht an einem einzigen Tag vom akademischen zum kommerziellen Netz. Unternehmen schlossen sich einer Einrichtung an, deren Standorte, Geräte und Betriebserfahrung von Forschungseinrichtungen geprägt waren. Der Verband von 1997 änderte, wer über den gemeinsamen Dienst mitbestimmen konnte, ohne die Zusammenschaltung neu zu erfinden. Für den Fortbestand brauchte es einen verlässlichen Betreiber; dieser musste nicht dauerhaft allein über den Dienst bestimmen.
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