Zusammenfassung

  • Die aktive öffentliche AGWG-Charta weist den 28. August 2026 als Enddatum aus.
  • Der Protokollentwurf vom 1. September dokumentiert weitere Arbeit an WCAG 3, einen Beschluss zur Annahme der geprüften Änderungen und das Einfrieren des Dokuments.
  • Schon am 7. Juli waren sechs Formal Objections gegen die Nachfolgecharta, mögliche Vorbereitungen für einen Council und die mögliche Notwendigkeit einer Verlängerung festgehalten worden.
  • Die geprüften öffentlichen Quellen benennen das nach dem 28. August geltende Kontinuitätsinstrument nicht. Das ist kein Beweis dafür, dass ein solches Instrument fehlte.
  • Ein öffentlicher Beleg sollte Charta-Version, Prüfstatus, Verlängerung oder Zwischenentscheidung, zulässige Arbeit, Geltungszeitraum und spätere Ablösung miteinander verknüpfen.

Zwei öffentliche Zeitachsen haben den Anschluss verloren

Die Charta-Seite führt ihre eigene Geschichte nachvollziehbar auf. Nach der Neuvergabe im November 2023 wurde die Laufzeit zunächst bis zum 30. April 2026 und dann bis zum 28. August verlängert. Beim Abschluss der Recherche stand dieses zweite Datum weiterhin als Ende in der Statustabelle.

Der Entwurf des Sitzungsprotokolls vom 1. September zeigt dagegen ein arbeitendes Fachgremium. Die Teilnehmenden gingen Formulierungen zur Konformität in WCAG 3 durch. Das Protokoll hält einen Beschluss fest, die in der Sitzung und im geprüften Dokument beschriebenen Aktualisierungen anzunehmen. Danach kündigte der Vorsitz an, das Dokument einzufrieren. Auch die Vorbereitung eines Call for Consensus zum nächsten Working Draft wurde besprochen.

Beide Dokumente können zutreffen. Sie beantworten unterschiedliche Fragen. Die Charta-Seite sagt, wann das öffentlich ausgewiesene Mandat endet. Das Protokoll sagt, welche Arbeit danach stattfand. Keine der beiden Seiten liefert den öffentlich prüfbaren Übergang zwischen diesen Zuständen.

Die Lücke darf nicht mit einer Unterstellung gefüllt werden. Ein Beschluss in einem Protokollentwurf ist keine W3C Recommendation. Zum Stichtag blieb die veröffentlichte Fassung von WCAG 3 der Working Draft vom 3. März. Auch eine im September geplante Ausgabe wäre weiterhin ein veränderbarer Working Draft. Ebenso wenig beweist die fehlende Verlängerungsreferenz im Protokoll, dass keine Verlängerung beschlossen worden war.

Im Juli war das Übergangsproblem bereits aktenkundig

Das Protokoll vom 7. Juli berichtete, dass die Prüfung durch das Advisory Committee am 2. Juli geschlossen worden war. 27 Mitgliedsorganisationen unterstützten die neue Charta, sechs erhoben Formal Objections. Das W3C begann vorsorglich mit der Vorbereitung eines Council und wollte zugleich mit den Einsprechenden sprechen. Ausdrücklich hieß es, möglicherweise werde eine Verlängerung benötigt.

Diese Formulierungen hielten offene Zustände offen. Die Vorbereitung eines Council war noch keine Einsetzung und erst recht kein Ergebnis. Die Möglichkeit einer Verlängerung war kein Vollzugsnachweis. Die Fortsetzung fachlicher Kernarbeit ersetzte keine Entscheidung über die Nachfolgecharta.

Die öffentlich archivierten Einwände zeigen, dass mehr als ein Datum verhandelt wurde. Ein Einwand verlangte, künftige normative Wartung von WCAG 2.x nicht auszuschließen. Ein zweiter forderte ein eigenständiges Ergebnis für das Konformitätsmodell und einen engeren WCAG-3-Geltungsbereich. Ein dritter unterstützte die weitere Arbeit, verlangte aber Termine, einen Zeitpunkt für den Scope-Freeze, Zwischenziele und ein monatliches Fortschritts-Dashboard.

Das sind Konflikte über Umfang, Reihenfolge und Rechenschaft – keine pauschalen Stimmen gegen Barrierefreiheit. Laufende Textarbeit erledigt die Einwände nicht stillschweigend. Umgekehrt bedeutet ihr Vorliegen nicht, dass jede vorbereitende Tätigkeit eingestellt werden müsste.

Der Process stellt rechtmäßige Brücken bereit

Das W3C Process Document unterscheidet eine neue oder wesentlich geänderte Charta von kleineren Änderungen. Erstere erfordert nach der Prüfung durch das Advisory Committee eine W3C Decision. Eine qualifizierende Verlängerung ohne wesentliche Änderung von Umfang oder Arbeitsweise kann als Team Decision erfolgen. Bei einer Verlängerung muss das Team das Advisory Committee über die neue Dauer informieren und Begründung, Charta-Verweis sowie Gruppen-Homepage angeben.

Damit kann Kontinuität hergestellt werden, ohne die Nachfolgecharta als genehmigt auszugeben. Eine Verlängerung mit unverändertem Scope kann das vorhandene Mandat aufrechterhalten, während Einwände bearbeitet werden. Ein späterer Call for Participation kann die genehmigte Nachfolgecharta markieren. Publikations- und Reifegradentscheidungen bleiben davon getrennt.

Das Problem liegt folglich nicht im Fehlen erlaubter Mechanismen. Auf den geprüften öffentlichen Oberflächen ist lediglich nicht zu erkennen, welcher davon für die Arbeit vom 1. September galt. Die aktive Seite endet am 28. August; die Protokolle laufen weiter; im Juli war nur von einer möglicherweise nötigen Verlängerung die Rede.

Die Pre-CFC-Diskussion vom 27. August macht den geplanten Takt sichtbar. Als vorläufiges Fenster wurden der 31. August bis 3. September für den Call for Consensus und der 8. September für die Veröffentlichung genannt. Zugleich stand dort, dass sich die Termine ändern könnten. Das belegt Arbeitsplanung, nicht das sie tragende Befugnisinstrument.

Ein schmaler Kontinuitätsbeleg würde genügen

Die Reparatur muss nicht umfangreich sein. Ein Datensatz könnte mit Gruppenkennung, unveränderlicher Version der auslaufenden Charta und angezeigtem Enddatum beginnen. Hinzu kämen Version der vorgeschlagenen Nachfolgecharta, Zeitraum der AC-Prüfung, Zahl der Formal Objections und öffentlicher Bearbeitungsstatus. Vertrauliche Beiträge von Mitgliedern müssten nicht offengelegt werden.

Danach würde der Beleg das Kontinuitätsinstrument benennen: Verlängerung bei unverändertem Umfang, genehmigte Nachfolgecharta, begrenzte Zwischenentscheidung oder ein anderer definierter Mechanismus. Er würde befugte Stelle, Entscheidungsreferenz, Wirksamkeitszeitpunkt, neues Enddatum und zulässigen Scope festhalten. Sitzungen, Beschlüsse und Publikationsanträge innerhalb des Intervalls würden darauf verweisen. Sobald die nächste Charta gilt, wird das alte Intervall geschlossen statt überschrieben.

Ebenso wichtig sind ausdrückliche Nicht-Schlüsse. Fortgesetzte Arbeit beweist keine Genehmigung der Nachfolgecharta. Ein fehlender öffentlicher Link beweist keine fehlende Befugnis. Ein Beschluss zu einem Working Draft macht WCAG 3 nicht zur Recommendation. Sechs Formal Objections verraten nicht sechs Ergebnisse.

Lu Hengs The Multi-Stakeholder Mirage liefert dafür die passende Trennlinie: Beteiligung kann Evidenz sein; bindende Autorität verlangt einen identifizierbaren Prinzipal und ein identifizierbares Instrument. In diesem Fall sind Teilnehmende und Arbeit sichtbar. Das Instrument, das zwei Mandatsintervalle verbindet, ist es auf den geprüften öffentlichen Seiten nicht.

Quellen