Zusammenfassung

  • Fassung 02 eines individuellen IETF-Entwurfs ergänzt optionale und unbenannte Werkzeugargumente. Wird ein optionales Argument weggelassen, bestimmt die Voreinstellung des Werkzeugs das Ergebnis; die Prüfstation sieht sie nicht.
  • "*" lässt Argumente passieren, die im Token nicht stehen, auch solche einer späteren Werkzeugversion. Die Signatur bleibt gültig, während die praktische Reichweite der Berechtigung wächst.

Der Pass ist alt. Die Tür ist neu.

Ein Unternehmen gibt seinem Agenten ein signiertes Token für ein Werkzeug und dessen erlaubte Parameter. Später baut der Werkzeuganbieter einen neuen Schalter ein. Darf der Agent ihn mit dem alten Token benutzen? Nach Niki Aimable Niyikizas neuer Entwurfsfassung kann ein einziges "*" im Token dafür genügen. Die Signatur belegt, wer den Pass ausgestellt hat. Sie belegt keine Prüfung eines Schalters, den es bei der Ausstellung noch nicht gab.

Die Ankündigung vom 27. Oktober und der IETF Datatracker führen das Dokument als individuellen Internet-Draft. Sein Attenuating Authorization Token, AAT, erlaubt dem Inhaber, offline ein Token mit gleicher oder geringerer Befugnis abzuleiten. Die durchsetzende Stelle prüft die signierte Kette und vergleicht den Aufruf mit der Argumentkarte des letzten Tokens. Eine saubere Rechnung über bekannte Parameter. Die Oberfläche des Werkzeugs kann trotzdem weiterwachsen.

Fassung 01 wies nicht genannte Argumente ab und verlangte jedes genannte Argument. Die neue Fassung dankt einer unabhängigen Implementierung für den Hinweis, dass sich ein wirklich optionaler Parameter damit nicht sinnvoll einschränken ließ. Nun kann ein benannter Eintrag optional: true tragen; "*" steht für unbenannte Parameter. Der Stern lässt jeden Wert zu. Selbst eine leere Karte entspricht dieser offenen Regel.

Auch Weglassen hat eine Wirkung

Der Entwurf benutzt ein Dateiwerkzeug als Beispiel. path wird auf eine Datei festgelegt; für head und tail gibt es optionale Zeilengrenzen. Schickt der Agent head, prüft die Durchsetzung die Zahl. Lässt er es weg, greift die Voreinstellung des Werkzeugs, die diese Stelle nicht sehen kann. Der Text warnt: Ein fehlendes head kann dazu führen, dass das ganze Dokument zurückkommt. Wer die Auslassung genehmigt, überlässt dem Werkzeug auch die Entscheidung über deren Bedeutung.

Der Stern verschiebt dieselbe Machtfrage in die Zukunft. Er erfasst jedes nicht aufgeführte Argument, auch eines, das erst eine spätere Werkzeugfassung bekommt. Der Entwurf rät Ausstellern, "*" bei Werkzeugen mit Nebenwirkungen nicht zu verwenden. Durchsetzungsstellen dürfen außerdem Parameter abweisen, die im veröffentlichten Eingabeschema des Werkzeugs fehlen. Eine Pflicht, das alte Token an eine feste Schemaversion zu binden oder nach einem neuen Parameter erneut Zustimmung einzuholen, steht dort nicht. Diese Grenze muss der Betreiber selbst setzen.

„Token gültig“ ist deshalb ein schwacher Verwaltungsbericht. Die Prüfung kann die Unterschriften und die Übereinstimmung des Aufrufs mit seiner Karte zeigen. Wer die neue Funktion oder die geänderte Voreinstellung gebilligt hat, ergibt sich erst aus Werkzeugversion, Eingabeschema und der Entscheidung für den Stern. Kryptografie hält den alten Text fest; sie verhandelt nicht mit der künftigen Bedienungsanleitung.

Anhang F nennt die Änderungen der Fassung 02 ausdrücklich normativ und inkompatibel mit Implementierungen der 01. Optionale und unbenannte Argumente gehören dazu. Die Offenheit erspart die Neuausstellung bei jeder kleinen Werkzeugänderung. Zugleich kann der Wartende am Werkzeug die praktische Bedeutung des ausgestellten Passes ändern, ohne die Signatur anzufassen. Wer diese Macht übersieht, kontrolliert nur den Umschlag, nicht den Inhalt des Auftrags.

Originaldokumente