Summary

  • Der IESG eröffnete am 2. November den Last Call für draft-ietf-v6ops-nat64-wkp-1918-10. Stellungnahmen sind bis 23. November möglich.
  • Der Entwurf will private und gemeinsam genutzte IPv4-Ziele über 64:ff9b::/96 zulassen. Die neue Fassung empfiehlt zusätzlich, die Grundstellung verwalteter Übersetzer offenzulegen.

Die alte Sperre war leicht zu erklären

RFC 6052 verbietet die Darstellung nicht global erreichbarer IPv4-Adressen mit dem bekannten Präfix 64:ff9b::/96. Ein Übersetzer muss solche Pakete verwerfen. In einem Netz mit IPv6-Endgeräten und internen IPv4-Diensten wird daraus eine handfeste Planungsgrenze.

Die Ankündigung des Last Call stellt eine neue Grenzziehung zur Diskussion. Nach Fassung 10 darf das Präfix auch Ziele aus RFC 1918 und dem gemeinsamen Adressraum nach RFC 6598 darstellen. Nicht verwaltete CLATs auf der Clientseite sollen solche Pakete standardmäßig übersetzen. Verwaltete PLATs sollen sie übersetzen, sofern die Konfiguration das nicht abstellt; ein Schalter zum Abschalten ist vorgeschrieben. Die Entscheidung wandert vom pauschalen Standardverbot zur lokalen Netzrichtlinie.

Der Entwurf beschreibt ein technisches Hindernis für die scheinbar einfache Alternative mit zwei Präfixen. Verbreitete Verfahren zur Entdeckung von NAT64-Präfixen sagen dem Client nicht, welcher IPv4-Bereich zu welchem Präfix gehört. Er kann dann sogar für öffentliche Ziele beide Präfixe verwenden. Bei bestehenden CLATs berichtet der Text von uneinheitlichem Verhalten: Einige verwerfen, andere übersetzen. Wie viele Geräte jeweils betroffen sind, beziffert der Text nicht.

Das Neue in Fassung 10 ist Beobachtbarkeit

Die Freigabe privater Ziele und der Konfigurationsschalter standen bereits in Fassung 9. Der neu eingefügte Abschnitt 4.3 empfiehlt, dass verwaltete Übersetzer ihren Standardwert für nicht globale Adressen sichtbar machen. Betreiber sollen mit eindeutiger Konfiguration oder Überwachung prüfen, ob die Geräte ihrer beabsichtigten Richtlinie folgen. Für die Weiterleitung braucht es außerdem passende Routingregeln.

Abschnitt 5 setzt daneben eine Migrationsgrenze: Bestehende, RFC-6052-konforme PLATs, die bisher ab Werk verwerfen, sollen diese Grundeinstellung bei einem Update behalten. Ein Netz kann deshalb nach einer Aktualisierung Geräte mit verschiedenen Grundstellungen enthalten. Ein Datenblatt mit dem Wort „NAT64“ verrät darüber wenig.

Wer eine Änderung freigibt, benötigt den Gerätestand, die Grundeinstellung, den ausdrücklich gesetzten Wert, die Route zum privaten Ziel, Filterregeln und einen wiederholbaren Pakettest. Für ein konkretes Netz fehlen hier genau diese Konfigurations- und Testergebnisse; sie würden die Beurteilung seiner Erreichbarkeit ändern.

Quellen