Zusammenfassung

  • Australiens ACMA erteilt Flächenfunklizenzen in den 26/28-GHz-Bändern vor der Gerätekoordination. Lizenzierte Karte und späterer Sender sind zwei getrennte Schritte.
  • Eingangsreihenfolge, Gebietsgrenzen, Koexistenzprüfung und Senderregistrierung entscheiden, ob aus der Fläche ein betriebsfähiges Funknetz wird.

Die Fläche ist lizenziert. Der Sender kommt später dran.

Die australische Kommunikations- und Medienbehörde ACMA hat die Reihenfolge ungewöhnlich sortiert. Antragsteller wählen Gebiet und Frequenzbereich, beantragen eine Area-wide Apparatus Licence (AWL) und erhalten sie, bevor einzelne Sender koordiniert sind. Die Antenne kommt später dran.

Genau diese Reihenfolge ist der Kern. Der australische Rahmen für 26/28 GHz umfasst 24,7 bis 30 GHz. Anträge sind in festgelegten Bereichen möglich, darunter 24,7–25,1 GHz, 27,5–30 GHz und 25,1–27,5 GHz außerhalb der spektrumlizenzierten Gebiete. Zuerst stehen Ort und Frequenz fest; danach wird die Koexistenz der einzelnen Geräte geprüft.

Die Vergabe folgt der Eingangsreihenfolge. ACMA teilt Antragstellern das Ergebnis der Prüfung nach eigener Angabe binnen zwei Wochen mit. Überschneidet sich ein späterer Antrag mit einem früher eingereichten, noch offenen Antrag, soll der spätere Antragsteller seinen Entwurf überarbeiten. Der frühere Antrag beeinflusst damit die Karte, bevor die Senderkoordination beider Seiten abgeschlossen ist. Ausgestellt wird die Lizenz erst nach Zahlung der Funklizenzsteuer; sie beginnt spätestens 30 Tage nach Ausstellung.

ACMA bildet die Gebiete mit Zellen des Hierarchical Cell Identification Scheme (HCIS) ab. Antragsteller prüfen das Register of Radiocommunications Licences und können die Zellen mit dem ACMA-Konverter visualisieren. Grenzbedingungen können zusätzliche Fläche oder Bandbreite verlangen. Auch ein Funkgebiet braucht Abstand zum Zaun.

Danach kommt der Sender an die Reihe. Vor der Registrierung kann eine Abstimmung mit bestehenden Diensten, Richtfunkstrecken, Weltraumforschungs-Erdstationen und weiteren geschützten Nutzungen nötig sein. Für den Sender gelten Leistungs- und Emissionsgrenzen sowie Vorgaben für Antennenausrichtung und Standort. Eine akkreditierte Fachperson registriert ihn vor dem Betrieb, sofern er nicht von der Registrierung ausgenommen ist. Die Ausnahme gilt nur für die Registrierung; die übrigen Lizenzbedingungen bleiben in Kraft. Das Federal Register führt C05 vom 21. März 2026 als aktuelle geltende Fassung.

Das Verfahren trennt zwei Entscheidungen: erst eine flexible Erlaubnis für Gebiet und Frequenz, dann den Nachweis, dass ein konkretes Gerät dort mit anderen Nutzungen auskommt. RALI MS46 zufolge überschneidet sich eine neue AWL gewöhnlich weder räumlich noch frequenzseitig zugleich mit einer bestehenden AWL; für FSS-only-Lizenzen gelten Ausnahmen. Auch ein früherer, noch offener Antrag kann den späteren zur Neuplanung zwingen.

Der erste Schritt schafft Planungssicherheit. Der zweite zeigt, welche Fläche tatsächlich nutzbar ist. Eine lizenzierte Zelle, die an der Grenze oder in der Koexistenzprüfung scheitert, ist ein hübsches Vieleck ohne funktionsfähigen Sender. Entscheidend ist, wie schnell Antragsteller von der Karte zu einem koordinierten und registrierten Gerät kommen und ob das öffentliche Register diesen Weg nachvollziehbar macht.

ACMAs öffentliche Seiten erklären das Verfahren, veröffentlichen aber weder Antragszahlen noch typische Gesamtdauer, registrierte Sender je Lizenzgebiet oder ungenutzte lizenzierte Zellen. Diese Betriebsdaten würden zeigen, ob die Eingangsreihenfolge Netze schneller in Betrieb bringt oder nur immer sauberere Karten produziert.

Quellen