Summary
- Nach dem Entwurf sollen akkreditierte Personen für die meisten UKW-Veranstaltungssender Frequenzen koordinieren und den Antrag auf eine Gerätezulassung im Namen der künftigen Lizenznehmer einreichen. Die Genehmigung selbst erteilt weiterhin ACMA.
- In Hauptstädten und dicht besiedelten Gebieten bleiben FM-Anlagen mit mehr als 100 W maximaler effektiver Strahlungsleistung zunächst im direkten Behördenverfahren; der Antrag muss mindestens acht Wochen vor Beginn vorliegen.
Ein Volksfest hat einen Eröffnungstag. Die Funkplanung bekommt deshalb eine Frist, die sich nicht wegmoderieren lässt. In ihrer Konsultation vom Oktober beschreibt ACMA ein Verfahren für UKW-Sender, die meist höchstens 30 Tage laufen. Die Frequenzzuweisung für Rundfunk wird bislang intern bearbeitet. Veranstaltungsanträge ordnet die Behörde nach dem Datum des Events; viele andere Rundfunkanträge bearbeitet sie nach Eingang. Ein feststehender Termin drückt auf jeden Schritt.
Der Konsultationsentwurf verlagert den ersten Teil auf akkreditierte Fachleute. Sie würden die Frequenzzuweisung koordinieren und den Gerätezulassungsantrag für den Veranstalter einreichen. ACMA erhofft sich kürzere Laufzeiten und möglicherweise geringere Gebühren, weil ihre Mitarbeiter weniger technische Vorarbeit leisten müssten. Ob diese Rechnung aufgeht, kann erst ein späterer Betrieb zeigen. Die Unterschrift unter der Lizenz bleibt staatlich.
Gerade an der Ausnahme ist zu erkennen, wo die Behörde Vorsicht walten lässt. Ein UKW-Sender mit mehr als 100 W maximaler effektiver Strahlungsleistung in einer Hauptstadt oder einem Gebiet hoher Dichte soll den neuen Weg zunächst nicht nutzen. Der Antragsteller muss das bestehende Formular B12 direkt bei ACMA einreichen, mindestens acht Wochen vor Sendebeginn. Nach zwölf Monaten Laufzeit will die Behörde diese Grenze überprüfen. Die leichteren technischen Fälle gehen nach außen; die stärkeren Stadtsender bleiben drinnen.
Die RALI-BS01-Vorlage nennt die technische Arbeit konkret: Frequenz und Leistung wählen, die vorgesehene Empfangsfläche prüfen und Störungen in beide Richtungen berechnen. Sie erfasst vor allem UKW von 88 bis 108 MHz sowie einzelne VHF-Band-I-Frequenzen für Abonnementempfänger bei Sportveranstaltungen. UKW-Kanäle liegen 200 kHz auseinander. Fälle außerhalb der Standardparameter prüft ACMA weiterhin. Auf einem vollen Frequenzband ist freie Sendezeit keine freie Frequenz.
Stellungnahmen sind bis 13. November 2026 möglich. ACMA strebt einen Beginn Anfang 2027 und eine Prüfung nach zwölf Monaten an. Entscheidend werden die Eingangstage der Anträge, die Ausgabetage der Lizenzen und die tatsächlichen Kosten der Fachleute. Ein Verfahren kann auf dem Papier schneller werden; für einen Veranstalter zählt die rechtzeitig erteilte Sendegenehmigung.
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