Summary
- Die geltenden 1800-MHz-Frequenzlizenzen staatlicher Bahnstellen laufen am 17. Juni 2028 aus. Die ACMA bevorzugt ab dem folgenden Tag Gerätezulassungen; bisherige Inhaber dürfen dennoch eine Verlängerung ihrer Frequenzlizenz beantragen, über die einzeln entschieden wird.
- Das Konsultationspapier dokumentiert die Forderung der Bahn nach zwanzig Jahren und bei einigen Beteiligten nach unbefristetem Zugang. Die ACMA schlägt höchstens fünf Jahre je Gerätelizenz vor, grundsätzlich verlängerbar bis zum 1. Januar 2037.
- Bisherige Frequenzen, Gebiete und registrierte Sender sollen in das neue System übergehen. Die Anhörung endete am 22. Juli; die Behörde führt das Verfahren weiterhin als in Prüfung.
Am Abend des 17. Juni 2028 erlischt ein Recht auf Papier. Am Morgen danach sollen die Züge in Australien weiterhin über ihre Sicherheitsfunksysteme kommunizieren. Für diese Lücke zwischen Aktenlaufzeit und Betrieb hat die Australian Communications and Media Authority einen Übergang ausgearbeitet. Sie will vorhandene Netze nicht durch einen Stichtag in die Knie zwingen. Sie will aber auch nicht die zwanzig Jahre zusagen, die die Bahn für ihre Investitionen verlangt.
Die neue Erlaubnis soll höchstens fünf Jahre gelten. Weitere Erlaubnisse könnten nach dem Vorschlag im Regelfall bis zum 1. Januar 2037 erteilt werden. Vom Beginn des neuen Systems am 18. Juni 2028 an ergibt sich ein Fenster von etwa achteinhalb Jahren. Es genügt womöglich, um einen bestehenden GSM-R-Bestand geordnet zu ersetzen. Es ist eine andere Grundlage, wenn heute ein umfangreiches neues Netz geplant wird. Das eigentliche Steuerungsinstrument ist deshalb die Zeit, nicht die Änderung des Lizenznamens.
Bestehende Standorte, neuer Verhandlungstermin
Nach Angaben der ACMA sollen die bisherigen Frequenzlizenzen der staatlichen Bahnstellen vorzugsweise nicht erneuert werden. Die ausführliche Vorlage hält aber ausdrücklich fest, dass Inhaber einen Antrag stellen dürfen und jeder Antrag einzeln geprüft wird. Im bevorzugten Modell benötigen Basisstationen eine PTS-Gerätelizenz vom Typ PMTS-B. Funkgeräte im Führerstand und andere mobile Stationen würden unter die allgemeine Mobilfunk-Gerätelizenz fallen.
Die Vorlage nennt Bahnstellen in South Australia, Western Australia, Queensland, Sydney und Victoria. Die neuen PTS-Zulassungen für ihre bisherigen Frequenzbereiche und Gebiete sollen gewöhnlich nur an die jeweils zuständige Bahnstelle gehen. Ein bereits im Register geführter Sender müsste nicht erneut koordiniert werden, sofern seine Angaben unverändert sind. Diese Einzelheit entscheidet darüber, ob eine juristische Umstellung zur Betriebsunterbrechung durch einen Berg von Neuprüfungen wird. Der technische Bestand bleibt weitgehend an seinem Platz; der Anspruch auf eine lange Zukunft im gleichen Band geht verloren.
Warum will die Behörde die Laufzeit begrenzen? Einige Staaten betreiben ausgereifte GSM-R-Netze, andere nutzen ihre 1800-MHz-Zuteilung kaum oder überhaupt nicht. Ein Lizenzinhaber begann nach langer Nichtnutzung erst während des laufenden Verfahrens mit Beschaffung und Tests. Zwanzig Jahre für alle würden auch ungenutzte Reserven festschreiben. Die ACMA will in einem eigenen Verfahren prüfen, welche Verwendung des Bandes langfristig am sinnvollsten ist. Sollte dabei die Bahn gewinnen, könne sie ihre Präferenz für 2037 ändern. Bis diese Prüfung vorliegt, werden Investitionen unter dem kürzeren vorgeschlagenen Horizont bewertet.
Die geplanten Nutzungsrechte sind außerdem zweckgebunden. In den einschlägigen Frequenzpaaren sollen Sender nur der Sicherheit und Steuerung des Bahnverkehrs dienen. Die Bedingung würde auch Bereiche erfassen, deren heutige Frequenzlizenz sie noch nicht ausdrücklich enthält. Der Staat schützt damit die betriebliche Aufgabe und verhindert zugleich, dass aus dem Übergang ein allgemeines Mobilfunkrecht der Bahnstelle wird.
Ein Tunnel, ein bevölkerungsbasierter Tarif
Bei den Abgaben möchte die ACMA den bestehenden Satz für PMTS-B im 1800-MHz-Band verwenden: jährlich 0,01 australische Dollar je MHz und Einwohner eines HCIS-Gebiets der Stufe 2, wobei bei gepaarten Frequenzen die halbe Bandbreite in die Rechnung eingeht. In der Tabelle des Papiers ergeben ausgewählte Gebiete um Melbourne bei angenommenen 10 MHz gepaarter Bandbreite 467.661 australische Dollar, ein Beispiel um Brisbane 130.277. Es sind Beispielabgaben für benannte Flächen, keine Kostenrechnungen für zwei ganze Bahnnetze.
Einwohnerzahlen sagen wenig darüber aus, wie ein Zug im Tunnel funkt. Beteiligte fragten daher nach kleineren geografischen Einheiten für unterirdische Anlagen. Die ACMA erklärt, ihr derzeitiges Lizenzsystem könne das nicht abbilden. Für zusätzliche Sender unter Tage innerhalb einer bereits lizenzierten Fläche werde immerhin keine eigene Abgabe je Sender erhoben. Eine Beschränkung der Verwaltungssoftware wird so zu einem Bestandteil der Infrastrukturrechnung.
Auch der Schutz vor Nachbarfrequenzen soll beim Wechsel der Lizenzart nicht verschwinden. Die ACMA schlägt vor, dass benachbarte Inhaber von Frequenzlizenzen gegenüber einer PTS-lizenzierten Bahn keine automatische Priorität erhalten. Als kritischen Fall beschreibt sie ein Funkgerät im Zug am Rand seiner Funkzelle, wenn eine benachbarte Basisstation stört. Aus maximal etwa zehn Kilometern Abstand zwischen registrierten Bahnbasisstationen leitet sie einen ungünstigen Zellenrand von ungefähr fünf Kilometern ab.
Nahe Sender müssten vorgeschlagene Grenzwerte für unerwünschte Aussendungen beachten; eine neue Bahnstation könnte später Änderungen bei Nachbarn auslösen. Die fünf Kilometer sind eine modellierte Koordinierungsgröße im Papier, keine gemessene Sicherheitsgarantie entlang jeder Strecke.
Der langfristige Ausweg hat eine andere Frequenz
Für Breitbandfunk der nächsten Bahngeneration sieht die ACMA 1900 bis 1910 MHz als Hauptband. Dort bereitet sie landesweite Regeln für 5G-gestützte Technik vor, die zum europäischen und britischen Future Railway Mobile Communication System passt. Der 1800-MHz-Übergang soll bestehendes GSM-R erhalten, während Technik, Beschaffung und Finanzierung der Ablösung zusammenkommen. Als Beispiel für Zeitdruck nennt das Papier Investitionen in Queensland für die Olympischen Spiele 2032; frühe Zugangsanträge will die Behörde individuell prüfen.
Für jede Bahn ergibt sich deshalb eine andere Rechnung. Ein bestehendes Netz weiterzubetreiben kann unter einer kurzen Übergangserlaubnis vernünftig sein. Ein großes neues Netz auf 1800 MHz zu errichten verlangt eine Antwort auf die Frage, wie es über die erste fünfjährige Laufzeit hinaus finanziert wird. Eine voreilige Verlagerung auf 1900 MHz kann funktionsfähige Anlagen und öffentliche Haushalte belasten. Die Vorlage enthält weder den Ersatzplan jedes Bundesstaates noch den endgültigen Beschluss nach der Anhörung. Beides wird zeigen, wie teuer der kürzere Rechtshorizont tatsächlich ist.
Die offizielle Verfahrensseite steht weiterhin auf „in Prüfung“. Der Vorschlag lässt die Züge nach 2028 kommunizieren und hält die nächste Grundsatzentscheidung bei der Behörde. Die Funkverbindung soll stabil bleiben; die Vertragsdauer wird zum wiederkehrenden Streitpunkt.
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