Summary

  • ACMA möchte die Regel begrenzen, nach der baugleiche Handys einer Modellreihe auf die Prüfung des ersten Geräts gegen ältere Normfassungen vertrauen. Neue Modelle sollen die Ausgaben von 2025 erfüllen, bestehende Reihen sechs oder zwölf Monate Übergang erhalten.
  • Wird die Notruf-Zugangsregel AS/CA S042.1:2025 später geändert, müsste ein danach weiter geliefertes Handy nach Ablauf der Frist die neue Fassung erfüllen. Konformitätsunterlagen sollen nach der letzten Lieferung sieben statt zwei Jahre verfügbar bleiben.

Ein Modell kann länger verkauft werden als die Prüfnorm, mit der es einmal zugelassen wurde. Das Konsultationspapier der ACMA erklärt das bisherige Prinzip: Identische Geräte desselben Herstellers oder Importeurs bilden eine Klasse. Ohne wesentliche Änderung können spätere Exemplare auf die Normerfüllung des ersten Geräts zurückgreifen. Das spart Tests in der Serienfertigung. Bei Notrufen kann so aber ein veralteter Maßstab noch Ware begleiten, die heute in den Handel kommt.

Der erste Einschnitt betrifft die Umstellung auf die Fassung von 2025. Nach Beginn der geplanten Air-Interface-Norm von 2026 sollen erstmals gefertigte, wesentlich geänderte oder importierte Handys grundsätzlich AS/CA S042.1:2025 und die einschlägigen 2025er Teile für 3G/4G und 5G erfüllen. Vorhandene Modelle bekämen sechs oder zwölf Monate für den Wechsel. Welche Frist gilt, hat ACMA zur Diskussion gestellt. Danach reichte ein Ersttest nach einer Ausgabe vor 2025 für weitere Lieferungen derselben Reihe nicht mehr aus.

Der zweite Einschnitt wiederholt sich bei künftigen Änderungen von S042.1:2025. Wird diese Notruf-Norm geändert oder ersetzt, braucht auch ein unverändertes Modell für spätere Lieferungen nach der Übergangszeit eine aktuelle Prüfung. Der Entwurf der technischen Regel sieht sechs Monate bei Änderungen an S042.1 und zwölf bei anderen Handy-Normen vor. Das Papier fragt weiterhin nach der richtigen Dauer. Die alte Modellbezeichnung wäre kein unbegrenzter Pass für alte Notruf-Tests mehr.

Auch die Akten sollen länger bleiben. ACMA schlägt sieben Jahre Aufbewahrung nach der letzten australischen Lieferung vor, bisher sind es zwei. Diese Änderung betrifft Kundenendgeräte und Verkabelung unter der Kennzeichnungsregel, nicht nur Telefone. Taucht Jahre später ein Problem mit einem weiter genutzten Gerät auf, wäre der ursprüngliche Prüfnachweis eher noch vorhanden.

ACMA nennt Fragen nach dem Optus-Ausfall vom 18. September 2025 zur dauerhaften Erreichbarkeit von Triple Zero als Anlass. Für Vorschriften über die Leistung eines Geräts nach dem Verkauf oder ein laufendes Register über Updates und Gerätestatus brauche es jedoch eine Gesetzesänderung. Der Konsultationsstand lautet nach Fristablauf am 17. September weiterhin Prüfung.