Summary
- Im Ergebnis der australischen 2,5-GHz-Überprüfung bleibt ACMA bei 50,2 dBm Gesamtstrahlungsleistung pro 5 MHz für moderne Antennensysteme. Die Mobilfunkseite hatte 53 dBm pro 5 MHz verlangt.
- Radioastronomische Teilnehmer hielten die vorgeschlagenen Grenzwerte für unerwünschte Aussendungen in 2690–2700 MHz für ungefähr 9 dB höher als die bisherigen. ACMA übernahm die vorgeschlagenen Werte und erklärte den Lizenzinhaber unabhängig von der Entfernung für den Schutz des Empfängers verantwortlich.
- Bei festen Sendern nennt die Richtlinie 100 km als Entfernung, innerhalb derer Koordinierung üblicherweise nötig ist. Die Änderung der Sender-Richtlinie gilt bereits; einzelne Lizenzbedingungen sollen mit den Inhabern noch angepasst werden.
Ein Kreis ist ein gutes Werkzeug für eine Regulierungsbehörde. Hundert Kilometer um ein Radioteleskop lassen sich auf jeder Karte markieren; die zu koordinierenden Funkstandorte sind dann schnell erfasst. In ACMAs Ergebnisbericht endet die Verantwortung des Netzbetreibers jedoch nicht am Rand dieses Kreises. Koordinierung ist dort für feste Sender typischerweise erforderlich. Das Schutzkriterium für den radioastronomischen Empfänger muss der Inhaber der Frequenzlizenz unabhängig von der Entfernung erfüllen. Die Linie erleichtert die Arbeitsverteilung. Sie begrenzt das Risiko nicht.
Die Unterscheidung wird im australischen 2,5-GHz-Band nun wichtiger. Mobilfunk nutzt die gepaarten Bereiche 2500–2570 und 2620–2690 MHz. Das technische Regelwerk stammt aus einer Zeit, bevor aktive Antennensysteme breit eingesetzt wurden. ACMA will 5G und neuere 4G-Technik ermöglichen und gleichzeitig benachbarte Dienste schützen. Direkt oberhalb des höheren Blocks liegt bei 2690–2700 MHz ein Bereich der Radioastronomie. Ein Mobilfunksender kann innerhalb seines zugewiesenen Bereichs arbeiten und trotzdem an dessen Rand unerwünschte Energie abgeben.
Mehr Technik, aber nicht die verlangten 53 dBm
Die Branche wollte für Aussendungen im eigenen Band eine Gesamtstrahlungsleistung von 53 dBm je 5 MHz. Sie verwies auf technische Flexibilität und europäische Werte. ACMA blieb beim vorgeschlagenen Grenzwert von 50,2 dBm je 5 MHz. Nach Auffassung der Behörde reicht er für aktive Antennensysteme und setzt bestehende Bedingungen fort. Höhere Werte und eine stärkere Angleichung an andere Regelwerke können im Verfahren für auslaufende Frequenzlizenzen erneut geprüft werden; dessen Beginn ist für das erste Quartal 2027 geplant. Die Behörde öffnet das Band für moderne Ausrüstung, ohne jeden Wunsch nach zusätzlicher Leistung zu übernehmen.
Bei unerwünschten Aussendungen in das Nachbarband wurde die Debatte schärfer. Vertreter der Radioastronomie rechneten vor, dass der vorgeschlagene Wert für aktive Antennen etwa 9 dB über dem heutigen liege. Sie fragten, ob Koordinierungsabstände aus der alten Störumgebung bei diesem Wert noch passen. Die Mobilfunkseite hielt bestehende Schutz- und Abstimmungsverfahren für ausreichend und wollte mehr davon über einzelne Standorte regeln. ACMA behielt ihren Vorschlag bei. Die etwa 9 dB sind die im Bericht wiedergegebene technische Einwendung der Astronomie, kein gemessener Ausfall an einem Teleskop.
ACMA koppelt die Lockerung an eine unveränderte Schutzanforderung. Die Sender-Richtlinie verweist für die Radioastronomie auf ITU-R-Empfehlung RA.769-2. Sie nennt 100 km als übliche Schwelle für die Koordinierung mit geschützten Empfängern. Gleichzeitig stellt die Behörde klar: Für die Einhaltung des Schutzkriteriums haftet der Lizenzinhaber auch bei einem weiter entfernten Sender. Eine Standortdatenbank kann Standorte innerhalb des Kreises zuverlässig auswählen. Ob ein Standort außerhalb den Empfänger schützt, muss anhand der geltenden Lizenz, des Senders und der empfangenen Belastung beantwortet werden.
Die Summe mehrerer Sender blieb offen
Die Radioastronomie verlangte außerdem mehr Klarheit für die gemeinsame Wirkung zahlreicher aktiver Antennen. ACMA führte in dieser Runde kein besonderes Modell für aggregierte Störungen ein. Nach ihrer Darstellung verlangen die bestehenden Koexistenzregeln eine solche Modellierung nicht; die Koordinierungsabstände bleiben. Ein ausdrücklicherer Schutzschwellenwert für Radioastronomie könnte im nächsten Lizenzverfahren zur Diskussion stehen. Das zu erreichende Ergebnis ist bestimmt, die Berechnung für dichte Netze bleibt ein Konfliktfeld.
Das macht Betriebsunterlagen zum Kern der späteren Prüfung. Der Netzbetreiber kann Lizenzbedingungen, Sendeleistung, Standortregistrierung und Koordinierungsprotokolle vorlegen. Das Observatorium kann zeigen, was der Empfänger tatsächlich aufnimmt. ACMA erwartet unter den neuen Grenzen dasselbe Schutzniveau. Der Ergebnisbericht enthält dafür eine regulatorische Begründung, aber noch keine Messreihe nach dem Aufbau neuer Antennensysteme. Erst die Standortakten und die Empfangsdaten prüfen, ob die Begründung am konkreten Ort trägt.
Mehrere angenommene Textkorrekturen zeigen, wie viel an der einzelnen Lizenz hängt. In Gleichungen für unerwünschte Aussendungen nach 2620–2690 MHz wird ein fehlerhafter Faktor 0.05 entfernt. Bestimmte EIRP-Grenzen für benachbarte Bereiche gelten pro Antenne. Eine Tabelle soll max(Channel BW, 6) statt max(Channel BW, 5) verwenden. Bei Empfängern wird die Referenz auf 3GPP TS 38.104 berichtigt. Eine solche Zahl oder Normstelle entscheidet, welche Rechnung ein Ingenieur für die Registrierung seines Geräts vorlegen muss.
Die Änderung im australischen Bundesregister betrifft die Richtlinie für Sender und ist seit September in Kraft. Auf der ACMA-Seite zur Überprüfung steht, dass die Behörde mit den 2,5-GHz-Lizenzinhabern die einschlägigen Einzelbedingungen aktualisieren will. Richtlinie und Lizenzänderung sind zwei getrennt nachprüfbare Schritte. Wer einen bestimmten Standort beurteilt, muss die Fassung seiner Lizenz lesen. Die für 2027 angekündigte Überprüfung ist wiederum der nächste Ort für den Streit über 53 dBm und die radioastronomische Nachweismethode.
Die praktische Frage lautet deshalb nicht, ob ein Punkt auf der Karte knapp außerhalb des Kreises liegt. Entscheidend sind der Text der Lizenz, die Emissionsrechnung, die Koordinierungsakte und das Signal am geschützten Empfänger. ACMA hat den Netzbetreibern technischen Spielraum eröffnet. Sie hat die Beweislast für die Nutzung dieses Spielraums bei denselben Betreibern gelassen.
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