Summary

  • RFC 5416 bindet CAPWAP an die IEEE-802.11-2007-Basis und ist kein Gesamtvertrag für spätere Erweiterungen.
  • Funkanzeige, Split-MAC, Roaming- und Schlüsselmeldungen sind Protokollbelege, aber kein Beweis für den Nutzererfolg.
  • Eine belastbare Entscheidung verbindet Bindungsversion, Gerätefähigkeit, akzeptierte Richtlinie und laufende Telemetrie.

Der historische Rahmen ist eine Kontrollfläche

Die Bindung behandelt Stationskonfiguration, Funkinformationen, QoS und die Zuordnung von BSSID und WLAN. Ein 802.11n-Funk kann angezeigt werden, ohne dass die zusätzlichen 802.11n-Funktionen konfiguriert oder genutzt werden können. 802.11v und 802.11r liegen außerhalb dieser Bindung. Ein Inventar, das nur „802.11n unterstützt“ speichert, verwechselt Erkennung mit Nutzbarkeit. RFC-Version und Implementationsgeneration gehören deshalb in die Evidenz.

Eine Konfigurationsantwort ist keine aktuelle Freigabe

Die Antwort dokumentiert, was ein Gerät zu einem Zeitpunkt meldete. Sie beweist nicht, dass die Hardware die Richtlinie aktiviert hat, dass die Autorisierung noch gilt oder dass eine neuere Version nicht wartet. Richtlinienversion, Gerätefähigkeit, Genehmigung und Anwendungszeit müssen gemeinsam nachvollziehbar sein. Sonst bleibt eine formal korrekte Antwort länger gültig als die Entscheidung, die sie abbildete.

Roaming und Schlüssel werden am Rand entschieden

Roaming- und Group-Key-Refresh-Meldungen schaffen Kontrollpunkte. Ein erfolgreicher Austausch garantiert weder eine erhaltene Sitzung noch eine akzeptierte Schlüsseländerung. Assoziation, Reauthentifizierung, Paketverlust und Latenz müssen daneben stehen. Split-MAC und Local-MAC erklären die Funktionsverteilung; sie bescheinigen nicht die Datenpfadqualität des Clients.