Summary
- Für private virtuelle FastConnect-Verbindungen erhebt Oracle keine gesonderte Gebühr für ein- oder ausgehende Datenmengen. Abgerechnet werden Portstunden.
- Beim Zugang über einen Partner zählt die virtuelle Verbindung samt gewählter Bandbreite; beim direkten Zugang der physische Cross-Connect. Partner und Rechenzentrum können eigene Entgelte verlangen.
- Für öffentliche virtuelle Verbindungen verweist Oracles Preisliste auf die allgemeinen Netzwerk-Transfertarife. Die Preisregel für private Verbindungen gilt dort nicht automatisch.
Ein stiller Glasfaseranschluss sieht nach Stillstand aus. Für die Abrechnung ist er eine reservierte Möglichkeit. Oracle verzichtet bei privatem FastConnect auf eine separate Gebühr je übertragenem Datenvolumen und verlangt stattdessen Geld für die Bereitstellung des Ports. Eine verschobene Anwendung kann daher den Traffic senken, während die Portrechnung unverändert weiterläuft.
Welcher Port bezahlt wird, hängt vom Anschlussmodell ab. Über einen FastConnect-Partner ist bei Oracle die virtuelle Verbindung mit ihrer gewählten Bandbreite die Abrechnungseinheit. Bei einer direkten Verbindung oder einem Standort im selben Rechenzentrum ist es der physische Cross-Connect. Mehrere virtuelle Verbindungen auf diesem Anschluss sind nicht automatisch mehrere physische Portrechnungen. Der Netzpartner und der Betreiber des Rechenzentrums können ihre eigene Verbindung zusätzlich berechnen. Die Oracle-Zeile allein zeigt den Gesamtpreis nicht.
Der Beginn der Rechnung hat einen genauen Auslöser. Im Partnermodell nennt die Oracle-FAQ den Status Provisioned der virtuellen Verbindung. Beim direkten Anschluss beginnt die Messung mit der Bereitstellung des Cross-Connects oder 30 Tage nach Bestellung, je nachdem, was früher eintritt. Ein Mindestverkehr ist dafür nicht nötig. Der Port bleibt kostenpflichtig, solange er bereitgestellt ist; erst die Beendigung des betreffenden Anschlusses stoppt diese Uhr.
Redundanz kann die Uhr vervielfachen. Oracle empfiehlt mindestens zwei Verbindungen und knüpft seine FastConnect-SLA von 99,9 Prozent an einen redundanten Anschluss. Eine virtuelle Verbindung erreicht auch nicht zwei Regionen zugleich. Wer zwei Regionen oder unabhängige Wege braucht, muss die zusätzlichen Verbindungsstunden und externe Anschlussentgelte einkalkulieren. Das ist der Preis einer betriebsbereiten Reserve, nicht ein Fehler der Architektur.
Im Preisblatt steht eine zweite Grenze. Private virtuelle Verbindungen haben keine gesonderte Gebühr für eingehende oder ausgehende Daten. Für öffentliche virtuelle Verbindungen gilt die Netzwerk-Tariftabelle; sie führt je Herkunftsregion die ersten 10 TB pro Monat als kostenlos auf und danach volumenabhängige Preise. Das Wort FastConnect ersetzt die Prüfung des Verbindungstyps nicht.
Für einen konkreten Monatsbetrag fehlen der vereinbarte Oracle-Portpreis, die Partnerkonditionen und die tatsächliche Topologie. Die öffentlich dokumentierte Mechanik reicht für die Entscheidung: Weniger Datenverkehr senkt keine Rechnung für einen weiter reservierten Port.
Sources
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