Zusammenfassung

  • Ofcoms Änderungen der Codes für illegale Inhalte und den Schutz von Kindern traten am 2. November 2026 in Kraft. Sie empfehlen betroffenen Nutzer-zu-Nutzer-Diensten ein internes Krisenprotokoll mit Indikatoren, Überwachung und einem ausreichend hochrangigen Team.
  • Die Analyse der Entscheidungen soll bei Krisenende oder am 90. Tag nach Beginn erfolgen, je nachdem, was früher eintritt. Protokoll und Analyse dürfen intern bleiben; ein Polizeikontaktkanal betrifft nur bestimmte große Dienste.

Ein Nachbericht kann fällig sein, während das Ereignis noch läuft. Die Änderung zum Code für illegale Inhalte nennt zwei Zeitpunkte: das vom Anbieter festgestellte Krisenende oder 90 Tage nach Krisenbeginn. Der frühere zählt. Dann sollen wesentliche Entscheidungen festgehalten und die Eignung des Krisenprotokolls geprüft werden. Ofcom verlangt damit eine Bestandsaufnahme, bevor ein langes Ereignis eine bequeme abgeschlossene Geschichte geworden ist.

Die seit 2. November gültigen Codes verstehen unter einer Krise eine außergewöhnliche Lage mit ernster Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Vereinigten Königreich, die sehr wahrscheinlich mit einem deutlichen Anstieg einschlägiger Inhalte verbunden ist. Der illegale Code nennt Terrorismus, Hass, Belästigung, Bedrohung, Missbrauch und ausländische Einflussnahme. Eine parallele Änderung des Kinderschutzcodes erfasst kindzugängliche Dienste und bestimmte missbräuchliche, hassanstiftende oder gewaltbezogene Inhalte.

Die Anbieter wählen die Sensoren. Ein großer Dienst mit mittlerem Risiko für genannte Gefahren oder ein Dienst beliebiger Größe mit hohem Risiko soll einen schriftlichen internen Plan erstellen. Dieser bestimmt Indikatoren und deren regelmäßige Prüfung, ein Team aus ausreichend ranghohen Fachbereichen und die rasche Aktivierung von Personen und Verfahren bei einer festgestellten oder wahrscheinlichen Krise. Eine öffentliche Mitteilung Ofcoms soll in die Beurteilung einfließen. Weder Plan noch spätere Analyse müssen veröffentlicht werden.

Ofcom trennte den ursprünglichen Vorschlag in zwei Maßnahmen. Der eigens für Strafverfolgungsbehörden vorgesehene Kontaktweg gilt nur für große Dienste mit mittlerem oder hohem Risiko. Ein kleiner hochriskanter Dienst kann also den internen Plan brauchen, ohne unter diese Kontaktmaßnahme zu fallen. Der Unterschied entscheidet, wo externe Behörden im Krisenfall eine feste Leitung vorfinden.

Das Modell erzeugt interne Nachvollziehbarkeit, aber wenig automatische Öffentlichkeit. Ein Anbieter legt Warnschwellen fest, ruft sein Team zusammen und schreibt die erste Bilanz selbst. Der 90-Tage-Punkt setzt wenigstens einen Zeitpunkt, an dem Entscheidungen noch während der Krise geprüft werden können. Ob das Verhalten tatsächlich besser wird, lässt sich erst an späteren Regulierungsakten messen.