Zusammenfassung
- Ein Kommentar in der öffentlichen Prüfung muss bestätigt, verfolgt und mit einer Behandlung veröffentlicht werden. Er ist weder individuelles Veto noch die abschließende Organisationsfreigabe.
- Special Majority des Ausschusses, Statements of Use und der Call for Consent der Organisationsmitglieder belegen verschiedene Tatsachen. Ein versionsgebundener Ablaufnachweis muss sie auseinanderhalten.
Ein Text durchläuft drei Befugnisebenen
Die Kurzform „geprüft, vom Ausschuss beschlossen, also von OASIS angenommen“ macht aus einer Kette einen einzigen, nicht vorhandenen Beschluss. Zuerst entscheidet der Technical Committee. Um eine öffentliche Prüfung zu öffnen, braucht er eine Full Majority der berechtigten Voting Members. Die erste Prüfung dauert mindestens dreißig Tage, eine weitere zum selben Arbeitsergebnis mindestens fünfzehn Tage. Damit erhalten Außenstehende einen bestimmten Kommentarkanal; sie erhalten keinen Stimmzettel.
Nach dem Ende muss der Ausschuss Kommentare bestätigen, verfolgen und ihre Behandlung veröffentlichen. Führt die Antwort zu einer Material change, ist eine weitere öffentliche Prüfung erforderlich, bevor eine Committee Specification angenommen werden kann. Eine wesentlich geänderte Fassung darf also nicht unbemerkt die Prüfung einer älteren Fassung für sich beanspruchen.
Erst danach kann der Ausschuss eine Committee Specification mit Special Majority annehmen. Das ist die höchste Freigabe, die der TC allein erteilen kann. Sie ist nicht bereits eine OASIS Standard. Für die Kandidatur braucht es wieder eine Special Majority, drei Statements of Use zum Text — mindestens eines von einem Organizational Member — und eine Kandidatenprüfung von mindestens sechzig Tagen.
Danach wechselt der Kreis. Der TC Administrator eröffnet für berechtigte Organizational Members einen mindestens vierzehntägigen Call for Consent. Das ist nicht dieselbe Gruppe bei drei Abstimmungen. Die Schritte fragen nacheinander: Wurde der technische Text weitergeführt? Wurden öffentliche Hinweise nachvollziehbar behandelt? Gibt es Nutzungsevidenz? Und erreichen gültige organisatorische Einwände die Schwelle, die den letzten Schritt stoppt?
Ein Kommentar verlangt eine Spur, keine automatische Weisung
Öffentliche Prüfung ist keine Dekoration. Die Regel verlangt Empfangsbestätigung, Nachverfolgung und veröffentlichte Behandlung jedes Kommentars sowie eine Einschätzung, ob die daraus folgende Änderung wesentlich ist. Bei Wesentlichkeit folgt eine neue Prüfung. Das verhindert, dass ein stark umgeschriebener Text unter dem Deckmantel einer alten Prüfung erscheint.
Die umgekehrte Überhöhung ist ebenso falsch. Ein Kommentar ist kein technischer Befehl, und die Zahl von Nachrichten ist keine Volksabstimmung. Der Ausschuss darf widersprechen, wenn der Nachweis später erkennen lässt, welche Version gemeint war, welche Frage gestellt wurde, wie die Antwort lautete, was sich änderte und warum die Änderung als wesentlich oder nicht wesentlich galt.
Ein brauchbarer Nachweis verbindet Kommentar, Version, Behandlung, Änderung und Materialitätsentscheidung. „Erledigt“ allein sagt nicht, ob eine Idee angenommen, begründet verworfen, verschoben oder durch eine neue Fassung überholt wurde. Kommentierende behalten einen zurechenbaren Weg; Maintainer behalten Raum für begründetes technisches Urteil.
Die Special Majority hat einen festen Nenner
Die Committee Specification entsteht nicht durch Handzeichen. Eine Special Majority braucht mindestens zwei Drittel Ja unter den berechtigten Voting Members und höchstens ein Viertel Nein. Enthaltungen und Nichtabgaben sind weder Ja noch Nein, doch die Berechtigten bleiben im festen Nenner.
Ein Foto der Teilnehmenden beweist deshalb kein Ergebnis. Eine sichtbare Gruppe von Autorinnen und Autoren kann die Schwelle verfehlen; ein bestandenes Votum beweist nur diese konkrete TC-Schwelle, nicht die Zustimmung aller Kommentierenden, Implementierenden oder Organisationsmitglieder. Der Nachweis sollte den berechtigten Kreis bei Eröffnung, Wahlart, Zeiten, Zählung, Ergebnis und eine unveränderliche Text-URI einfrieren, nicht Motive des Schweigens erraten.
Nutzungshinweise und Zustimmung sind nicht dasselbe
Die drei Statements of Use vor einer Candidate OASIS Standard sind Evidenz für Nutzung oder Implementierung im Sinne des Verfahrens. Sie sind keine drei Zusatzstimmen, keine allgemeine Interoperabilitätsgarantie und kein Marktmaß. Ein Hinweis eines Organizational Member wird dadurch nicht zur Zustimmung aller Mitglieder.
Im seit 1. Dezember 2020 geltenden Modell wird Consent berechtigter Organisationsmitglieder vermutet, sofern sie nicht über die Abstimmungseinrichtung einen gültigen Einwand einreichen. Der Einwand braucht einen Grund und/oder vorgeschlagene Abhilfe. Fünfzehn oder mehr gültige Einwände weisen die Kandidatur zurück; unter fünfzehn folgt der vorgesehene TC-Antwort- oder Rückzugsweg.
Das Schweigen hat damit eine genaue organisatorische Bedeutung: Die Schwelle gültiger Einwände hielt diese Stufe nicht auf. Es bedeutet nicht, dass jede schweigende Organisation die Technik prüfte oder jeden redaktionellen Schritt teilte. Technische Gründe stehen im Kommentar- und TC-Protokoll, Organisationsstatus in Consent-Ankündigung und Ergebnis, Implementierungserfahrung in den Statements of Use.
Einen Ablaufnachweis statt eines Prestigelabels veröffentlichen
Es braucht keine neue Instanz. Jeder wichtige Übergang kann einen versionsgebundenen Nachweis erhalten: für die Prüfung Stufe, Hash oder feste URI, Daten, Kanäle, Kommentare, Behandlungen und Materialität; für die Committee Specification Kreis, Schwelle und Ergebnis; für die Kandidatur Statements of Use und sechzig Tage Prüfung; für den Schluss Kreis der Organizational Members, Consent-Daten, gültige Einwände, Antwortweg und veröffentlichter Status.
Die Disziplin liegt im Unterlassen der Überdehnung. Der Nachweis nennt einen Kommentar nicht Stimme, ein TC-Votum nicht Organisationsratifikation, einen Nutzungshinweis nicht allgemeine Unterstützung und Schweigen nicht technischen Konsens. Er hält fest, was jede Stufe tatsächlich beweist.
Sources
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