Zusammenfassung

  • Am 9. Oktober genehmigte das IESG die Charta 21 der aktiven Network Configuration Working Group.
  • Die Gruppenhistorie enthält zwei Ziele zum 31. Dezember 2026: Entwürfe zur Erweiterung von YANG-Push und Entwürfe zur List Pagination sollen dem IESG zur Veröffentlichung als Proposed Standards vorgelegt werden.
  • Für beide Themen gab es im Juni zunächst Prüfungsmeilensteine, die im Juli gelöscht wurden. Die Oktober-Einträge sind neue Ziele aus der genehmigten Charta.
  • Ein Einreichungsziel belegt weder eine erfolgte Vorlage noch Zustimmung, RFC-Veröffentlichung, Implementierung oder Betrieb.

Eine genehmigte Charta kann wie eine reine Textänderung wirken. Konkreter wird die Änderung in den nächsten Arbeitsschritten, die nun im Datensatz stehen. Nach der Genehmigung der NETCONF-Charta 21 durch das IESG am 9. Oktober erhielt die Historie der Network Configuration Working Group zwei Jahresendziele: eines für Entwürfe zur Erweiterung von YANG-Push, eines für Entwürfe zur List Pagination.

Beide Einträge nennen denselben nächsten Schritt: Vorlage beim IESG zur Veröffentlichung als Proposed Standard. Beide sind auf den 31. Dezember 2026 datiert. Die öffentliche Historie nennt Themen und Termine, aber keine konkreten Entwurfsnummern. Spätere Aktualisierungen müssen deshalb zeigen, welche Dokumente den beiden Zielen zugeordnet werden.

Die Abfolge trennt diese Ziele von früheren Prüfungsmeilensteinen. Am 12. Juni wurde für YANG-Push ein Prüfungsziel mit Termin im November eingetragen; für List Pagination war ein Prüfungsziel im Juli vorgesehen. Am 18. Juli wurden beide gelöscht. Daraus folgt nicht, dass die früheren Prüfungen abgeschlossen waren. Die Oktober-Einträge sind neue, ausdrücklich aus der genehmigten Charta abgeleitete Meilensteine mit einem anderen Endpunkt: der Vorlage beim IESG.

Die genehmigte Charta beschreibt einen größeren Auftrag: NETCONF und RESTCONF, YANG-basierte Verwaltung, Transporte und Codierungen sowie unterstützende Datenmodelle und Mechanismen. Die beiden Termine machen einen kleinen Teil dieses Programms nachvollziehbarer. Sie legen weder den technischen Inhalt fest noch nehmen sie die spätere Entscheidung des IESG vorweg.

Ein Meilenstein ist ein Termin im Arbeitsplan, kein Reifezeugnis. Er belegt nicht, dass ein Entwurf fertig ist, die Prüfung in der Arbeitsgruppe abgeschlossen wurde oder das IESG eine Veröffentlichung genehmigt. „Proposed Standard“ bezeichnet das angestrebte Normierungsergebnis; der Meilenstein setzt lediglich ein Ziel für die Vorlage in diesem Verfahren. Auch Interoperabilität, Implementierung oder Produktiveinsatz sind damit nicht belegt.

Die Nachricht bleibt daher klar begrenzt: Charta 21 ist genehmigt, und zwei Themen haben nun dasselbe Einreichungsziel am 31. Dezember. Die nächsten Belege sind die veröffentlichten Dokumente und Entscheidungen, nicht das Datum allein.

Quellen