Zusammenfassung

  • KIXP nahm im November 2000 den Betrieb auf, wurde nach einer Beschwerde von Telkom Kenya im Folgemonat von der Regulierungsbehörde geschlossen und startete im Februar 2002 nach CCK-Zustimmung und neuen Verfahren erneut.
  • Beim Neustart tauschten drei Anbieter Verkehr aus. Angaben zu Leistungs- und Kostenvorteilen sind aufschlussreich, beruhen aber auf Aussagen der Anbieter und einem zeitgenössischen OECD-Bericht, nicht auf einer kontrollierten landesweiten Studie.

Eine lokale Route, dann die Stilllegungsanordnung

Kenias erster Internetknoten entstand weder als Regierungsprojekt noch als internationales Gateway eines Telekommunikationsunternehmens. Eine Gruppe von Internetanbietern gründete den Kenya Internet Exchange Point (KIXP), um Verkehr zwischen ihren Netzen innerhalb Kenias auszutauschen. Der Betrieb begann im November 2000. Im Folgemonat ordnete die Communications Commission of Kenya (CCK) nach einer Beschwerde von Telkom Kenya die Schließung an. Telkom Kenya war damals der etablierte Telekommunikationsanbieter.

Die Abfolge machte den Unterschied zwischen zwei Arten von Wettbewerb sichtbar. Internetdienste waren für Konkurrenz geöffnet, doch laut einem OECD-Bericht von 2002 hatte Telkom Kenya ein Monopol auf feste Netzinfrastruktur: lokale, nationale und internationale Einrichtungen einschließlich Mietleitungen. Ein Anbieter konnte um Kunden konkurrieren und zugleich vom etablierten Betreiber abhängen, um sein Netz anzubinden. Ein lokaler Austauschpunkt änderte den Weg eines Teils des Verkehrs, beseitigte diese Abhängigkeit aber nicht.

Der Nutzen des Knotens war praktisch. Vor KIXP konnte Verkehr zwischen zwei kenianischen Netzen ins Ausland und zurück laufen, manchmal über die Vereinigten Staaten. Für eine inländische E-Mail oder eine lokal gehostete Website kamen so internationale Verbindungen zu einem Austausch hinzu, der in der Nähe hätte stattfinden können. Der OECD zufolge nutzten kenianische Anbieter damals Satellitenverbindungen für den internationalen Zugang. Die Anbieter argumentierten, ein lokaler Austausch über KIXP werde Verzögerung und Kosten für inländischen Verkehr senken.

Die frühen Zahlen sind auffällig, müssen aber ihrer Quelle zugeordnet bleiben. Die OECD berichtete von einer durchschnittlichen Latenz von 800–900 Millisekunden vor dem lokalen Austausch und 60–80 Millisekunden während der ersten Betriebsphase von KIXP. Außerdem gab der Bericht von den Anbietern veröffentlichte Preisvergleiche zwischen inländischen und internationalen Mietleitungen wieder. Die an KIXP beteiligten ISPs schätzten demnach, Verkehr zwischen Kenianern mache 80 Prozent ihres Gesamtverkehrs aus.

Diese Werte erklären das Interesse an einem lokalen Weg; sie sind weder eine unabhängig geprüfte landesweite Basis noch ein Beleg dafür, dass KIXP allein jede Verbesserung verursachte.

Für die Wiederaufnahme war neben funktionierender Technik auch ein institutioneller Schritt nötig. In einer zeitgenössischen Mitteilung schrieb der technische Leiter von ISP Kenya, CCK habe nach ausführlichem Dialog und der Einführung geeigneter Verfahren im Oktober 2001 zugestimmt. Am 14. Februar 2002 ging KIXP wieder in Betrieb. ISP Kenya, SwiftGlobal und UUNET waren die ersten drei Netze, die sich anschlossen und Verkehr austauschten; zehn Anbieter hatten einen Anschluss beantragt.

Die Mitteilung beschrieb das Ziel, lokalen Verkehr lokal zu halten, und erwartete Vorteile für Servicequalität, internationale Leitungsauslastung und lokale Anwendungen. Das waren Ziele der Organisatoren, keine in der Mitteilung gemessenen Ergebnisse.

Im Streit ging es um die Grenze des Dienstes. Die Anbieter bezeichneten den Austausch als geschlossene Nutzergruppe und meinten, er verletze Telkom Kenyas internationales Monopol nicht, weil internationaler Verkehr weiterhin dessen Leitungen nutze. Das war die Rechtsauffassung der Anbieter, kein Gerichtsurteil. Belegt ist weniger: KIXP wurde zunächst gestoppt, danach gingen Dialog und Verfahren der Genehmigung voraus, und ein Austausch zwischen drei Netzen begann erneut.

KIXPs Geschichte zeigt, dass Zusammenschaltung mehr ist als ein Schalter, den Techniker umlegen können; sie hängt auch an Betriebsrechten. Ein Peering-Punkt kann technisch klein und lokal nützlich sein und dennoch von Zugangsregeln, Einrichtungen und Genehmigungen abhängen. Die erste Schließung beweist nicht, dass lokaler Austausch unmöglich war; die Wiederaufnahme beweist nicht, dass der Markt liberalisiert wurde. Die beiden Zeitpunkte zeigen, welche Bedingungen sich ändern mussten, damit dieselbe Funktion wieder laufen konnte.

Quellen