Zusammenfassung

  • Die CRTC führt drei Stufen der Signalstärke im Außenbereich ein. Stufe 1 wird Anfang 2027 erhoben; Stufen 2 und 3 folgen in späteren Jahreserhebungen.
  • Mobilfunkanbieter erstellen weiterhin die ursprünglichen Abdeckungsprognosen. Die Behörde gleicht sie mit Nutzerdaten, Messfahrten und Senderstandorten ab und lässt den Anbietern Raum für Aktualisierungen.
  • Eine künftige Version der nationalen Breitbandkarte soll öffentliche Einwände ermöglichen. Für ungelöste Fälle erwägt die Entscheidung ein weiteres Verfahren, verspricht aber weder eine Frist noch eine automatische Berichtigung.

Gemeinsame Kategorien, weiterhin modellierte Werte

Eine Abdeckungskarte scheint eine einfache Frage zu beantworten: Wo funktioniert Mobilfunk? Tatsächlich hängt sie davon ab, wie Anbieter Funkkonfiguration, Gelände, Gebäude, Vegetation und Empfangsgerät ansetzen. Unterschiedliche Annahmen erschweren den Vergleich. Eine Abweichung zwischen Prognose und lokaler Erfahrung verdient Prüfung, belegt aber für sich allein keine systematische Überzeichnung.

Die Telekom-Entscheidung 2026-258 schafft einen gemeinsamen Maßstab für Versorgung im Freien. Bei 4G und 5G entspricht Stufe 1 einer prognostizierten Signalstärke von -110 dBm, Stufe 2 -105 dBm und Stufe 3 -100 dBm. Stufe 1 soll Notrufe und öffentliche Warnmeldungen unterstützen; Stufe 2 ergänzt qualifizierte Sprach- und Videoanrufe mit mindestens 3 Mbit/s im Download und 1 Mbit/s im Upload; Stufe 3 verlangt mindestens 10 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload. Für 2G und 3G gelten andere Schwellen.

Die neutralen Nummern vermeiden, dass „Notruf“ wie eine Garantie für ein einzelnes Gespräch klingt. Der Standard erfasst den Außenbereich, nicht den Empfang in Gebäuden oder unterwegs; satellitengestützte Direktverbindungen zum Mobiltelefon bleiben vorerst außen vor. Vorgeschrieben ist die Signalstärke, nicht die Messung von Latenz, Gesprächsabbrüchen oder weiteren Qualitätswerten.

Eingabeauflösung ist nicht öffentliche Auflösung

Die Anbieter müssen Daten mit 50 Metern oder feinerer Auflösung einreichen; das Raster bleibt vertraulich. Die öffentliche Karte verwendet nach Entscheidung 2026-8 Straßenabschnitte von 250 Metern. Eine detailliertere regulatorische Eingabe bedeutet also nicht, dass Kartenleser das Netzmodell Straße für Straße sehen. Die CRTC gestattete Angaben nach Anbieter, Technologie und Geschwindigkeit, lehnte aber vollständige Anlagen- und Transportdatensätze ab.

Auch die Einführung erfolgt schrittweise. Stufe 1 ist für die nächste jährliche Anlagenumfrage Anfang 2027 vorgesehen; Stufen 2 und 3 kommen später. Zwischen den Jahresrunden können Anbieter nach größeren Netzänderungen oder zur Berichtigung aktualisierte Daten einreichen.

Ein Einwand eröffnet eine Prüfung

Die nächste Version der National Broadband Map soll eine vereinfachte Einwandfunktion erhalten. Angefochtene Gebiete werden öffentlich markiert. Das Erhebungsteam nimmt den Hinweis entgegen, kontaktiert den Mobilfunkanbieter und prüft, ob dessen Meldung zutrifft. Die CRTC kann eine Aktualisierung oder Korrektur verlangen und mit Innovation, Wissenschaft und wirtschaftlicher Entwicklung Kanada an Kartenänderungen arbeiten. Für ungelöste Fälle will sie ein Verfahren zur Klärung erwägen.

Die Entscheidung setzt aber weder eine Antwortfrist noch für jeden Fall eine Vor-Ort-Messung fest und garantiert keine Berichtigung. Die Behörde will Anbieterangaben auch nicht routinemäßig durch eine eigene Karte ersetzen. Für die Prüfung sollen Crowdsourcing, Messfahrten und monatliche Daten zu Senderstandorten zusammenkommen. Die Stichproben sollen ländliche, abgelegene und indigene Gemeinden umfassen, bilden aber nicht jeden Ort ab. Die Einwandfunktion erfasst auch, ob die gemeldete Versorgung Videoanrufe für gehörlose, taubblinde und schwerhörige Menschen unterstützt.

Jede Quelle hat Grenzen; eine Auffälligkeit löst eine Prüfung aus, ist aber kein Beweis für allgemeine Falschmeldungen.

Vergleichbarere Karten können Lücken für spätere politische und finanzielle Entscheidungen sichtbarer machen. Sie errichten keinen Sendemast und verbessern den Empfang nicht selbst. Zu beobachten ist zunächst, ob die Meldungen vergleichbarer werden und ob der öffentliche Einwand konkrete Abweichungen mit nachvollziehbaren Belegen klären kann.

Quellen