Zusammenfassung
- Ab dem 10. März 2027 müssen Anbieter unter dem Internet-Verhaltenskodex realistische Geschwindigkeiten und Latenz, den regulären Preis nach Ende eines Rabatts mindestens ebenso prominent wie den Aktionspreis sowie notwendige Gerätekosten angeben.
- Die CRTC verlangt außerdem strukturierte Tarifdateien. Das kanadische Datenformat und der Zeitplan für seine Einführung müssen jedoch erst vom CISC vorgeschlagen und von der Kommission genehmigt werden.
Kanadas neue Breitbandregeln treffen eine ungewöhnliche Unterscheidung: Ein einheitliches visuelles Tariflabel ist nicht vorgeschrieben, ein maschinenlesbarer Datensatz für mögliche Vergleichsdienste dagegen schon. Diese Trennung prägt die Telecom Regulatory Policy CRTC 2026-238. Ab März 2027 sollen Verbraucher die entscheidenden Konditionen im Angebot selbst besser erkennen. Entwickler und Verbraucherorganisationen müssen womöglich länger warten, bis die Daten verschiedener Anbieter automatisch vergleichbar sind.
Anbieter, die dem Internet-Verhaltenskodex unterliegen, müssen typische Download- und Upload-Geschwindigkeiten, Latenzbereiche, den vollen Preis nach Ende eines Rabatts mindestens ebenso auffällig wie den Aktionspreis sowie notwendige Gerätemieten ausweisen. Die Änderungen treten am 10. März 2027 in Kraft. Eine „typische“ Geschwindigkeit ist eine vor dem Verkauf abgegebene Zusage, keine „bis zu“-Obergrenze. Als Stoßzeit gelten werktags von 19 bis 23 Uhr Ortszeit. Für die Einhaltung müssen Anbieter außerhalb dieser Zeit die zugesagte Geschwindigkeit vollständig und während der Stoßzeit mindestens zu 95 Prozent liefern.
Die Latenzbereiche sind vorläufig; der CISC soll sie bis September 2027 überprüfen und danach alle 24 Monate erneut bewerten.
Die Datendatei ist eine eigene, noch nicht vollständig definierte Ebene. Anbieter sollen ihre Verbraucherangebote als strukturierte digitale Dateien auf ihren Websites bereitstellen, etwa als CSV mit Preis, typischer Geschwindigkeit und Latenz. Die CRTC nennt die Dateispezifikation der US-amerikanischen Federal Communications Commission lediglich als Ausgangspunkt und schreibt sie für Kanada nicht vor. Der CISC muss Anpassungen für Kanada und einen Zeitplan für Einführung, Umsetzung und Veröffentlichung empfehlen. Ein Bericht dazu ist bis zum 10. September 2027 der Kommission zur Genehmigung vorzulegen.
Innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung müssen Anbieter der CRTC den Ablageort melden.
Damit fallen Offenlegung und Vergleichbarkeit zeitlich auseinander. Im März 2027 kann ein Kunde die Tarifseite lesen; ein unabhängiges Vergleichswerkzeug braucht jedoch Datenfelder, die bei allen Anbietern dasselbe bedeuten. Eine herunterladbare Datei bleibt schwer vergleichbar, wenn Unternehmen Verfügbarkeit, Gebiet, Aktionsende oder Aktualisierungszeitpunkt unterschiedlich beschreiben. Die Entscheidung beauftragt keinen Vergleichsdienst und verspricht auch nicht, dass einer entsteht. Ob Dritte ein solches Angebot aufbauen können, hängt von der Struktur, der Qualität der Anbieterdaten und dem Anreiz zu regelmäßigen Aktualisierungen ab.
Die ersten Pflichten gelten für Anbieter unter dem Internet-Verhaltenskodex. Nach Angaben der CRTC decken sie damit knapp 90 Prozent der privaten Festnetz-Internetanschlüsse ab. Kleinere Anbieter außerhalb des Kodex können die Regeln freiwillig übernehmen, müssen es aber nicht. Wiederverkäufer auf Basis von Vorleistungen wiesen auf ein konkretes Problem hin: Sie verkaufen den Anschluss, kontrollieren aber weder die Netzwerkmessung noch unbedingt den Weg, ihren Vorleistungslieferanten zur Behebung eines Defizits zu bewegen.
Die CRTC beschränkt die anfängliche Pflicht auf den bestehenden Kodex; ein separates Verfahren zur Harmonisierung der Verbraucherschutzkodizes könnte den Kreis später prüfen.
Leistungsnachweise machen aus einer Werbeaussage eine überprüfbare Zusage. Gemessen wird stichprobenbasiert zu den relevanten Zeiten: Eine Sonde am Modem des Kunden misst zu einem externen Server, der an einen Internetknoten in einer kanadischen Tier-1-Stadt angeschlossen ist. Der Anbieter darf die Sonde wählen und muss die Methode veröffentlichen. Weicht die Kundenerfahrung von der Zusage ab, muss der Anbieter nachweisen, dass er sie eingehalten hat. Der CCTS kann bei einer Beschwerde die Stärke und Häufigkeit der Verlangsamung berücksichtigen.
So führt die öffentliche Zusage in einen individuellen Streitfall; eine Stichprobe garantiert jedoch nicht überall dasselbe Erlebnis.
Die Wettbewerbswirkung hängt deshalb von mehr ab als der Pflicht zur Offenlegung. Das kanadische Format muss Vergleiche zwischen Anbietern ermöglichen und zugleich jene Bedingungen bewahren, die darüber entscheiden, ob ein Haushalt ein Angebot tatsächlich buchen kann. Die nächsten Beschlüsse zu Datenfeldern, Aktualisierungsrhythmus und Einführungstermin entscheiden, ob strukturierte Dateien zu einer gemeinsamen Belegbasis oder zu anbieterspezifischen Exporten werden.
Quellen
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