Summary

  • Afrikanische Verwaltungen schlagen vor, nationale Behörden, Projektpartner und vorgesehene Begünstigte in Planung, Umsetzung und Kontrolle von ITU-Projekten einzubeziehen.
  • Der Entwurf zu Resolution 157 ergänzt definierte Meilensteine, Ergebnisindikatoren und eine nationale Ansprechperson für Monitoringdaten.

Eine Rechnung lässt sich abhaken. Ob die versprochene Leistung im Alltag ankommt, steht auf einem anderen Blatt. In Addendum 25 ihrer PP-26-Einreichung wollen die Verwaltungen der African Telecommunication Union dieses Blatt zum festen Teil der ITU-Projektakte machen.

Dazu soll Resolution 157 über Entwicklungsprojekte erweitert werden. Generalsekretär und Leiter des Entwicklungsbüros sollen nationale Stellen, ausführende Partner und vorgesehene Begünstigte an geeigneten Punkten der Planung, Durchführung und Überwachung strukturiert beteiligen. Der Entwurf verlangt eindeutig benannte Projektetappen und Ergebnisindikatoren sowie Ausbildung und Wissenstransfer. Mitgliedstaaten sollen eine Ansprechperson benennen, die zeitnah verlässliche Daten liefert und den Datenschutz berücksichtigt.

Die Resolution von 2022 enthält bereits Berichtspflichten zu Zielen, Leistungen, Geldgebern und Kosten, einen jährlichen Ratsbericht und den Ausbau einer offen zugänglichen Projektdatenbank. Diese Pflichten bilden den Ausgangspunkt. Neu ist die Frage, ob diejenigen, für die das Projekt gedacht ist, schon vor der Abnahme sagen können, was vor Ort fehlt. Ein installiertes Gerät erfüllt einen Liefervertrag; für den versprochenen Nutzen braucht es weitere Belege.

Laut ITU-Register wurde das Addendum am 25. Oktober veröffentlicht. Der Vorschlag will vergleichbare nationale und regionale Daten, lässt für regionale Projekte aber angepasste Verfahren zu. Künftige Leitlinien müssen beides zusammenbringen: Der Rat braucht ein lesbares Bild, ohne die besonderen Bedingungen eines Vorhabens aus der Tabelle zu schneiden.

Amtliche Quellen