Summary

  • Die Fassung vom 27. Oktober eines v6ops-Arbeitsgruppenentwurfs nennt nun einen konkreten Wechsel: Ein Standort ist für /48 eingerichtet, der nächste Provider bietet /56. Die bisherige Subnetzaufteilung kann dann zu groß sein.
  • Der Entwurf empfiehlt ein dauerhaftes /48 für Endstandorte und schlägt /56 als äußerste Verkleinerung vor. Den Tarif gestaltet der Provider; den Umbau beim Wechsel trägt zunächst der Kunde.

Der Anschlussvertrag ist neu, der Netzplan alt. Genau an dieser Stelle setzt die überarbeitete v6ops-Vorlage an. Sie ergänzt den Fall eines Kunden, der von einem /48-Angebot zu einem /56-Angebot wechselt. Auch zwei gleichzeitig genutzte Leitungen für Ausfallsicherheit können unterschiedliche Präfixlängen mitbringen. Ein Netz, dessen Abteilungen und Geräte in die größere Struktur einsortiert wurden, passt dann womöglich nicht mehr in die kleinere.

Die Größenordnung ist eindeutig: Aus einem /48 lassen sich 65.536 /64-Subnetze bilden, aus einem /56 nur 256. Das ist die Kapazität des Adressplans, keine Behauptung über die tatsächliche Nutzung eines Haushalts. Ein kleiner Betrieb kann Server, Gäste und Geräte in getrennten Bereichen führen und trotzdem einen Privattarif beziehen. Wird beim Wechsel die Struktur verengt, müssen Zuordnungen geprüft und gegebenenfalls neu gebaut werden. Bei gleicher Präfixlänge lässt sich die innere Gliederung leichter erhalten; die vom Provider zugeteilten Adresswerte wechseln gewöhnlich dennoch.

Bereits die Aprilfassung beschrieb /48 für Geschäftskunden und /52 oder /56 für Privatkunden. Sie führt diese Unterscheidung vor allem auf Vertrieb und Marketing zurück. Der neue Absatz macht daraus eine Frage der Wechselkosten: Wer heute mit einer kleineren Adressfläche einen Tarif abgrenzt, kann morgen den Aufwand beim Kunden auslösen.

Das Papier ist ein Entwurf der IETF-Arbeitsgruppe mit angestrebtem Status als Best Current Practice. Die Zusammenfassung empfiehlt dauerhaftes /48 und formuliert zusätzlich eine Grenze bei /56. Einen tatsächlichen Rechnungsbetrag für den Wechsel liefert der Entwurf nicht. Dafür braucht es die Vertragsbedingungen zweier Anbieter und einen dokumentierten Umbau eines Kundennetzes. Erst dann lässt sich „einfacher Providerwechsel“ an Arbeitsstunden statt an Werbetext messen.