Zusammenfassung

  • Das IGF beruht auf einer ausdrücklichen Instrumentenkette: Tunis-Agenda Absatz 72 (2005), Erneuerung A/RES/65/141 (2010–2015), zehnjährige Verlängerung A/RES/70/125 (2016–2025) und Permanenz durch A/RES/80/173 (2025).
  • Die Permanenz beseitigt den periodischen Verlängerungshebel, mit dem Mitgliedstaaten bei jedem Mandatsablauf Druck ausüben konnten; Budgetverfahren, jährliche CSTD-Berichterstattung und die in der Resolution bewahrten Review-Mechanismen bleiben.

Die Instrumentenkette

Die Tunis-Agenda von 2005 beauftragt in Absatz 72 den UN-Generalsekretär, das Internet Governance Forum bis zum zweiten Quartal 2006 einzuberufen; das Mandat umfasst die Unterabsätze (a) bis (l). Absatz 73 rahmt das Forum als multilateral, multistakeholder, demokratisch und transparent mit einer leichtgewichtigen, dezentralen Struktur, die einer periodischen Überprüfung unterliegt. Die Generalversammlung verlängerte das Mandat mit A/RES/65/141 vom 20. Dezember 2010 um fünf Jahre (2011–2015) und mit A/RES/70/125, ohne Gegenstimme am 16. Dezember 2015 angenommen, um zehn Jahre (2016–2025). A/RES/70/124 vom 14.

Dezember 2015 betrifft dagegen den Beobachterstatus der Union für den Mittelmeer und wird gelegentlich fälschlich als IGF-Erneuerung zitiert.

A/RES/80/173

A/RES/80/173, am 17. Dezember 2025 angenommen, macht das IGF zu einem ständigen Forum der Vereinten Nationen. Das Sekretariat bleibt bei UN DESA angesiedelt, auf stabiler, nachhaltiger Grundlage unter den Budgetverfahren der UN. Die Resolution begrüßt den Multi-Stakeholder Advisory Group (MAG) und das Leadership Panel und fordert jährliche Berichterstattung an die Kommission für Wissenschaft und Technologie zur Entwicklung (CSTD).

Die IGF-Geschäftsstelle dokumentiert die Mandatskette vom ersten Fünfjahresmandat 2006–2010 über die Erneuerungen bis zur außerordentlichen Finanzierung durch freiwillige Beiträge, die nun unter reguläre Budgetverfahren fällt.

Was sich verändert

Das IGF selbst produziert weiterhin keine verbindlichen Beschlüsse; Absatz 72 der Tunis-Agenda definiert es als Dialogplattform. Neu ist die institutionelle Dauerhaftigkeit: Entfällt die periodische Wiederautorisation, verlagert sich die Kontrolle der Mitgliedstaaten auf das Budgetverfahren der Vereinten Nationen, die jährliche CSTD-Berichterstattung und die in der Resolution selbst vorgesehenen Review-Mechanismen.

Eine frühere Überprüfung durch die Sonderberaterin des Generalsekretärs für Internet Governance (A/65/78-E/2010/68) hatte die Nützlichkeit des Forums bestätigt und eine Verlängerung empfohlen – ein frühes Zeugnis dieses Review-Drucks.

Die MAG wird vom UN-Generalsekretär eingesetzt und berät über Programm und Zeitplan der IGF-Tagungen; ihre Mitglieder stammen aus Regierungen, Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und technischen Gemeinschaften. Die Mitgliederzahlen variieren je nach Darstellung auf den IGF- und UN-Seiten.

Quellen: Tunis-Agenda, A/RES/70/125, A/RES/65/141, A/RES/80/173, WSIS+20-Überprüfung, IGF-Sekretariat, Über die MAG, UN DESA, A/65/78-E/2010/68, WSIS+20-Beschluss. Siehe auch das Directory-Profil.

Quellen