Zusammenfassung
- A/RES/80/173 macht das IGF zu einem ständigen UN-Forum und enthält zugleich Vorgaben zu Berichten, Beteiligung und nachhaltiger Finanzierung.
- Das Forum erhält damit weder Aufsichtsgewalt über das Internet noch die Befugnis, Entscheidungen der regionalen Registries aufzuheben.
Ein dauerhaftes Mandat ist noch kein dauerhaft gedeckter Haushalt. Beim Internet Governance Forum lässt sich dieser Unterschied im Beschluss selbst nachlesen: Die UN versprechen eine stabile Grundlage, verweisen bei Personal und Ressourcen aber auf ihre Haushaltsverfahren.
Das ist keine nebensächliche Einschränkung. Wer Diskussionen vorbereitet, Ergebnisse zusammenführt und Beiträge zwischen zwei Jahrestreffen betreut, braucht Arbeitszeit. Ein Forum kann institutionell gesichert sein, während die konkrete Finanzierung dieser Arbeit weiterhin geklärt werden muss.
Der Beschluss trennt Status und Mittel
Die Generalversammlung verabschiedete A/RES/80/173 am 17. Dezember 2025. Absatz 99 macht das IGF zu einem ständigen Forum der Vereinten Nationen. Das Sekretariat bleibt bei UNDESA; eine stabile und nachhaltige Grundlage sowie angemessene personelle und finanzielle Ressourcen sollen nach den UN-Haushaltsverfahren gewährleistet werden.
Absatz 103 lädt den Generalsekretär ein, mit Unterstützung von UNDESA während der 80. Sitzungsperiode einen Vorschlag für nachhaltige Finanzierung vorzulegen. Darin steht kein bewilligter Betrag. Aus den hier geprüften Unterlagen lässt sich ebenso wenig ableiten, dass ein solcher Vorschlag ausgeblieben sei.
Die offizielle Erläuterung des IGF, gelesen am 25. Oktober, beschreibt einen von UNDESA verwalteten freiwilligen Geberfonds als Grundlage für das Genfer Sekretariat. Die Ausrichtung und Konferenzräume des Jahrestreffens bezahlt demnach das Gastgeberland. Zugleich heißt es dort, interne Regelungen zur Umsetzung von Absatz 99 würden noch geprüft.
Diese veröffentlichte Darstellung ist kein vollständiger geprüfter Jahresabschluss. Sie zeigt aber, warum die Rechnung für eine Konferenz nicht mit der Finanzierung des gesamten Forums verwechselt werden sollte. Zwischen zwei Treffen läuft die Arbeit weiter.
Eine konkrete Zusage, kein Gesamtbudget
Am 23. September berichtete RIPE NCC über die auf 100.000 US-Dollar erhöhte Unterstützung der Number Resource Organization. UNDESA habe den Beitrag am 28. August formell angenommen. Die NRO koordiniert die fünf regionalen Internet-Registries.
Die Meldung belegt eine angekündigte Unterstützung und ihre berichtete Annahme. Sie nennt weder eine jährliche Wiederholung noch den Anteil am gesamten Finanzbedarf. Aus ihr lässt sich auch keine unabhängig bestätigte Überweisung ableiten. Gerade deshalb ist der Betrag nützlich: Er macht einen Teil der Unterstützung sichtbar, ohne die offene Haushaltsfrage zu beantworten.
Wofür die dauerhafte Arbeit gebraucht wird
Die Resolution verlangt mehr als das Fortbestehen eines Veranstaltungsnamens. Absatz 98 fordert jährliche Berichte an die CSTD über Verbesserungen bei Arbeitsweisen, Beteiligung, institutionellen Verbindungen und Ergebnissen. Absatz 100 sieht vor, Ergebnisse des Jahrestreffens und der Arbeit dazwischen an einschlägige UN-Einrichtungen und Prozesse zu übermitteln. Diese sollen sie berücksichtigen.
Damit lässt sich einem Vorschlag über den Konferenztag hinaus folgen. Wo taucht er im Bericht auf? Wer erhält ihn? Gibt es eine Antwort? Die Übermittlung verpflichtet den Empfänger nicht zur Übernahme. Sie schafft aber einen nachvollziehbaren Weg für Argumente.
Die Absätze 101 und 102 richten den Blick zusätzlich auf Entwicklungsländer und unterrepräsentierte Gemeinschaften sowie auf nationale und regionale Initiativen. Mehr Beteiligung ist hier ein Arbeitsauftrag, kein bereits nachgewiesener Erfolg. Wer nur das Wort „ständig“ hervorhebt, unterschlägt diese Anforderungen.
Einfluss ohne Entscheidungsgewalt
Für Netzbetreiber bleibt die Grenze klar. Die Tunis Agenda nennt in Absatz 72 Dialog, Informationsaustausch, Empfehlungen und den Aufbau von Fähigkeiten. Absatz 77 schließt Aufsicht, den Ersatz bestehender Institutionen und den technischen Tagesbetrieb aus. Das Verfahren ist nicht bindend.
Ein Betreiber kann im IGF erläutern, welche Folgen eine Adresspolitik hat. Er kann dort aber keine Adresszuteilung oder die Aufhebung einer Registry-Entscheidung erwirken. Berichte können ein Argument weitertragen; sie verwandeln es nicht in eine vollstreckbare Entscheidung.
Auch Überprüfung verschwindet nicht aus dem Kalender. Absatz 127 der neuen Resolution sieht für 2035 eine Gesamtüberprüfung des WSIS-Prozesses vor. Das ist kein neues Ablaufdatum des IGF.
Zunächst steht Nairobi vom 14. bis 18. Dezember 2026 an. Das Treffen im KICC liegt noch in der Zukunft. Danach wäre ein aussagekräftiger Befund nicht bloß, wie viele Sitzungen stattgefunden haben, sondern welche Ergebnisse andernorts weiterbearbeitet werden. Dafür braucht es Menschen, die nach dem Abbau der Konferenztechnik an ihren Aufgaben bleiben können.
Korrektur vom 25. Oktober 2026: Die frühere Fassung hatte den maßgeblichen Resolutionstext und das genaue Annahmedatum nicht verifiziert und die Änderung zu eng auf die Dauer begrenzt. Diese Fassung berücksichtigt die Bestimmungen zu Berichten, Beteiligung und Finanzierung. Ursprüngliche URL und Veröffentlichungsdatum bleiben erhalten.
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