Zusammenfassung

  • Der IESG genehmigte den IVY-Entwurf zur Zuordnung von Netztopologie und Inventar am 23. Oktober für den Weg zum Proposed Standard.
  • Der neue Abschnitt 4.3 erkennt ein Gerät mit unbekanntem Port als gültige Teilzuordnung an und sperrt damit die Prüfung von Ressourcen auf Portebene.

Im Rechenzentrum genügt „das Gerät dort drüben“ für den ersten Gang zum Rack. Für eine Portfreigabe reicht die Wegbeschreibung nicht. Die IESG-Entscheidungsliste meldet die Genehmigung des IVY-Entwurfs am 23. Oktober. Seine Fassung 12 gibt der Lücke zwischen gefundenem Gerät und unbekannter Buchse eine genaue Bedeutung.

Bei einem Abschlusspunkt mit ne-ref, aber ohne port-ref, ist das Netzelement identifiziert; der Port ist offen. Der Entwurf nennt die Zuordnung gültig und teilweise. Für den Abgleich auf Geräteebene darf Software sie nutzen. Die Validierung von Ressourcen auf Portebene ist damit ausdrücklich untersagt. Eine unvollständige Zeile darf im Inventar bleiben. Sie darf keinen freien Anschluss bescheinigen.

Abschnitt 4.3 nennt zudem die vollständigen Schlüssel: ne-ref für Knoten, link-type für Verbindungen, beide Referenzen ne-ref und port-ref für Abschlusspunkte. Physische Knoten, Verbindungen und Abschlusspunkte stehen in der Topologie auch ohne deklarierte Inventarzuordnung. In Fassung 11 fehlte dieser Abschnitt. Das neue Regelwerk trennt die Existenz eines Gegenstands von der Genauigkeit seiner Inventaradresse.

Der Dokumentenverlauf weist die Genehmigung aus und zeigt die IANA-Arbeit als laufend. Inventarsoftware bekommt damit eine einfache Bewährungsprobe: Sie kann das bekannte Gerät anzeigen und zugleich die Portprüfung so lange stoppen, bis die fehlende Referenz vorliegt.