Zusammenfassung

  • Der ICANN-Vorstand genehmigte den Umzug der ICANN87 von Maskat nach Bali auf Grundlage seiner Zuständigkeit für den Ortswechsel öffentlicher Sitzungen und stufte ihn als administrative Organisationsfunktion ohne öffentliche Kommentierung ein.
  • Mitarbeitende und Finanzausschuss prüften Alternativen, Kosten und Risiken. Der derzeit zugängliche Beschluss schwärzt aber weiterhin die genehmigte Obergrenze für Ort und Hotel und enthält keinen vollständigen Standortvergleich.

Mitten in ICANNs Beschluss, die öffentliche Sitzung im Oktober 2026 zu verlegen, bleibt ein Betrag geschwärzt. Der Vorstand genehmigte am 3. Mai Verträge für den Veranstaltungsort und das Hotel in Bali. Die Obergrenze wird im derzeit zugänglichen Text jedoch weiterhin als vertrauliche Verhandlungsinformation ausgewiesen. Daneben veröffentlichte ICANN recht genau, wer entscheiden durfte, welche Prüfungen stattfanden und weshalb es keine öffentliche Kommentierung gab.

Am 30. Oktober 2025 hatte der Vorstand Maskat im Oman als Gastgeber für ICANN87 ausgewählt. Am 3. Mai 2026 genehmigte er den Umzug nach Bali, Indonesien. ICANN gab den neuen Ort am 2. Juni bekannt und hielt am Termin vom 17. bis 22. Oktober fest. Außerdem bat der Vorstand den Präsidenten und CEO, mit der omanischen Telekommunikations-Regulierungsbehörde einen beiderseits akzeptablen Termin für eine künftige öffentliche ICANN-Sitzung im Oman zu suchen. Er dankte dem lokalen Gastgeber und den Veranstaltungsorten für die bereits geleistete Vorbereitung.

Als Gründe nannte die Resolution regionale Ereignisse und Unsicherheit bei Reisen und Sicherheit; diese Lage habe außerhalb der Kontrolle des omanischen Gastgebers gelegen.

Die Begründung beschreibt die Zuständigkeitskette. ICANNs Richtlinien zur Delegation von Befugnissen weisen dem Vorstand die Genehmigung zu, einen bereits festgelegten öffentlichen Sitzungssort zu ändern oder von der Sitzungsstrategie abzuweichen. Die Vertrags- und Auszahlungsrichtlinie verlangt zudem eine Vorstandsfreigabe für Ausgaben über 750.000 US-Dollar. Nach Darstellung der Mitarbeitenden suchten sie weltweit nach Alternativen, die den veröffentlichten Auswahlkriterien entsprachen. Bali sei geeignet und mit der geografischen Rotation vereinbar.

Der Finanzausschuss prüfte finanzielle Risiken und Gegenmaßnahmen und bewertete sie als angemessen. Der Vorstand erklärt, auch er habe die Informationen und Kosten geprüft.

Das belegt eine formale interne Prüfung, aber keinen Vergleich, den Außenstehende nachvollziehen können. Der Beschluss nennt nicht alle geprüften Alternativen, enthält keine Punkteliste und legt die Kostenannahmen nicht vollständig offen. Er genehmigt Ausgaben für Ort und Hotel, lässt die Obergrenze aber geschwärzt. Eine Fußnote sagt, der Beschluss sei am 1. Juni erneut veröffentlicht worden, um bestimmte vertrauliche Verhandlungsinformationen freizugeben. In der derzeit zugänglichen Fassung bleibt der Höchstbetrag dennoch geschwärzt.

Daraus folgt weder, dass es keine Finanzprüfung gab, noch, dass die Öffentlichkeit den Preis eigenständig überprüfen kann.

Auch die Verfahrensklassifizierung ist bedeutsam: Der Vorstand bezeichnete die Verlegung als administrative Organisationsfunktion, die keine öffentliche Kommentierung erfordert. Seine Befugnis zum Ortswechsel ist dokumentiert; auch die Prüfung durch Mitarbeitende und Finanzausschuss wird beschrieben. Das beweist nicht, dass rechtlich eine Kommentierung erforderlich gewesen wäre. Es zeigt, wo ICANN die Grenze zwischen betrieblicher Verwaltung und Politikentscheidung zog. Der Ort einer Sitzung kann Kosten und Zugang beeinflussen, wurde hier aber als Organisationsangelegenheit behandelt.

Der Vorstand räumte finanzielle Auswirkungen für ICANN und Reisekosten für die Community ein. Er erklärte, solche Kosten würden unabhängig vom Ort anfallen und seien im genehmigten FY27-Budget berücksichtigt. Das beschreibt die Budgetierung, nicht die Verteilung. Die öffentliche Akte vergleicht weder erwartete Reisekosten der Kandidatenstädte noch misst sie, welche Gruppen sie tragen. Die verfügbaren Belege zeigen nicht, dass die Verlegung eine Gruppe ausgeschlossen oder die Teilnahme verändert hat; ein Budgetposten zeigt ebenso wenig, wer mehr bezahlt hat.

Drei Fragen sollten getrennt bleiben. Die Befugnis des Vorstands, den Ort zu ändern, ist dokumentiert. Ebenso beschrieben sind interne Prüfung, Ausgabenschwelle und Rolle des Finanzausschusses. Die öffentliche Akte enthält jedoch keinen nachprüfbaren Kostenvergleich und keine sichtbare Obergrenze. Diese Trennung verhindert zwei unbelegte Schlüsse: Vertraulichkeit beweise Fehlverhalten, oder eine abgeschlossene interne Genehmigung mache öffentliche Rechenschaft entbehrlich.

Die wichtigsten Quellen sind die Vorstandsbeschlüsse und ihre Begründung vom 3. Mai, der ursprüngliche Beschluss vom 30. Oktober 2025, die Ankündigung des Ortswechsels vom 2. Juni, die Auswahlkriterien für Sitzungsorte und die ICANN87-Seite. Diese Quellen belegen weder die tatsächlichen Ausgaben noch alle Alternativen, die Verteilung der Reisekosten oder die Ergebnisse für Teilnehmende. Auch das veröffentlichte Protokoll der Sitzung vom 3. Mai hält den Beschluss fest.