Zusammenfassung

  • Ein Antrag kann ohne Angabe der RSPs eingereicht werden, obwohl ICANN ihre frühe Benennung empfiehlt.
  • Zur Bewertung müssen mindestens Main RSP, DNSSEC RSP und DNS RSP abgedeckt sein; bei Lücken kann eine Extended Evaluation mehr Zeit verschaffen.

Abschnitt 3.1.10.1 des ICANN-Bewerberhandbuchs 2026 trennt Flexibilität bei der Einreichung von Bewertungsbereitschaft. Die vorgesehenen RSPs und Dienste sollten bei Einreichung benannt werden, dürfen aber noch bis kurz vor der Applicant and Application Evaluation festgelegt werden.

Der Aufschub ist nicht unbegrenzt. Sind zur Bewertung keine Anbieter für die kritischen Mindestfunktionen benannt, kann Extended Evaluation gewählt werden, um mehr Zeit zu erhalten. Abschnitt 3.1.10.2 verlangt mindestens Main RSP, DNSSEC RSP und DNS RSP. Eine Organisation kann für mehrere RSP-Typen qualifiziert sein.

Die Regel belegt weder die Bereitschaft eines bestimmten Antragstellers noch die Wahl oder Dauer einer Extended Evaluation. Sie belegt auch nicht, dass ein Anbieter während des Vertragsabschlusses bestätigt wurde, oder dass eine Delegierung erfolgt ist.

Quellen