Zusammenfassung

  • NomCom bittet bis zum 15. Oktober um Beiträge zum Auswahlzyklus 2027 und kündigt deren Veröffentlichung an.
  • Ein Vorschlag zum Verfahren ist weder eine Bewerbung noch eine Bewertung eines bestimmten Kandidaten.
  • Über die Übernahme der Beiträge entscheidet weiterhin das Komitee.

Wer NomCom schreibt, schreibt diesmal auch für ein öffentliches Publikum. Der Aufruf vom 4. September lädt zu Anmerkungen über Leitlinien, Aufgabenbeschreibungen und prioritäre Fähigkeiten für die Auswahl 2027 ein. Alle Einsendungen sollen veröffentlicht werden. Ob und wie sie in die Arbeit eingehen, bleibt Sache des Komitees.

Entscheidend ist deshalb nicht allein der Empfänger, sondern die Art des Beitrags. Der Vorschlag, im Interview das Urteilsvermögen bei Betriebsstörungen zu prüfen, betrifft eine Methode. Eine persönliche Empfehlung für einen bestimmten Bewerber betrifft dessen Eignung. Der offene Aufruf macht daraus nicht denselben Vorgang.

Namen finden, sich bewerben, Eignung prüfen

Die geltenden Operating Procedures erlauben Hinweise auf potenzielle Kandidaten. Für die Berücksichtigung ist anschließend jedoch eine eigene Bewerbung erforderlich. Unterstützungsbekundungen von Organisationen und Unterschriftenlisten sollen die Auswahl nicht beeinflussen; unaufgeforderte Kommentare Dritter über einen Kandidaten werden nicht angenommen.

Das ist kein generelles Verbot, einen Namen vorzuschlagen. Es trennt Personalsuche, Teilnahmeentscheidung und Bewertung. Für interne Kommunikation und identifizierende Kandidateninformationen gelten eigene Vertraulichkeitsregeln. Ein öffentlicher Verfahrensbeitrag kann nicht ohne Weiteres mit einer geschützten Kandidatenakte gleichgesetzt werden.

Der neue Zyklus umfasst neun angekündigte Sitze im ICANN Board, bei ALAC sowie im GNSO Council und ccNSO Council. Die verlinkte Seite mit Aufgabenbeschreibungen ist weiterhin als 2026 gekennzeichnet. Sie dient als Grundlage für Rückmeldungen, nicht als Beleg für endgültige Bedingungen des Jahres 2027. Wer alte Vakanzen ungeprüft übernimmt, riskiert einen Vorschlag für den falschen Bedarf.

Eine öffentliche Problembeschreibung für die Übergabe

Einsender sollen Vorschlag, betroffene Funktion oder Verfahrensstufe und Begründung nennen sowie ihren Namen, gegebenenfalls ihre Zugehörigkeit und ihre Interessengruppe angeben. Die Prüfung ist während ICANN87 vorgesehen; das Komitee für 2027 tritt danach an. Ein präzise beschriebener institutioneller Bedarf kann diesen Wechsel überstehen, ohne private Personenunterlagen in die Öffentlichkeit zu tragen.

Veröffentlichung bei fortbestehendem Entscheidungsspielraum ist keine neue Erfindung. Schon der Aufruf für den vorherigen Zyklus enthielt beides. Die September-Mitteilung ist daher weder als neue Transparenzreform noch als Eröffnung des Bewerbungsfensters 2027 zu lesen.

Bislang belegt sie die Gelegenheit zur Mitwirkung und deren Bedingungen. Sie zeigt nicht, welche Vorschläge übernommen, verändert oder ungenutzt geblieben sind. Sichtbarkeit allein beantwortet diese Frage nicht.