Zusammenfassung
- Die Macht, einen Antrag auf eine neue generische Top-Level-Domain zu stoppen oder zu verzögern, liegt in den Programmregeln und bei Beschlüssen des ICANN-Vorstands; die beiden dokumentierten Rechtsbehelfe erzeugen dagegen eine begründete Entscheidung oder eine Feststellung zur Vereinbarkeit mit den Bylaws – keinen Befehl, eine Zeichenfolge zu delegieren.
- Reconsideration steht jeder materiell und nachteilig betroffenen Person oder Organisation offen, ist kostenfrei, wird vom Board Governance Committee geprüft und endet mit einer für ICANN endgültigen Vorstandsentscheidung.
- Das Independent Review Process nach Artikel 4 kann nur eine Declaration aussprechen; das Gremium darf sein Urteil nicht an die Stelle der Sachentscheidung des Vorstands setzen, und seine eigenen Anwaltskosten trägt der Antragsteller.
- Im Fall .AFRICA stellte das IRP-Gremium am 9. Juli 2015 die Unvereinbarkeit mit den Bylaws und dem Applicant Guidebook fest; delegiert wurde die Zeichenfolge am 28. Februar 2017 an den konkurrierenden Bewerber.
Ein abgeschlossenes Verfahren als Ausgangspunkt
Die Programmseite von ICANN gibt an, dass die erste Runde des New-gTLD-Programms abgeschlossen ist, und stellt den Applicant Guidebook in der Fassung vom 4. Juni 2012 bereit (Programmseite, Applicant Guidebook). Ein Datum für eine laufende oder eine nächste Bewerbungsrunde nennt die Seite nicht. Wer heute über Ablehnungsmacht spricht, spricht deshalb nicht über einen offenen Ermessensspielraum, sondern über ein abgeschlossenes Verfahren mit einem fixierten Regelwerk und über die Frage, wer innerhalb dieses Regelwerks einen Antrag stoppen oder zurückstellen kann.
Reconsideration: fünfzehn Tage, kein Entgelt, endgültige Entscheidung
Die Seite zu Reconsideration beschreibt den ersten dokumentierten Rechtsbehelf (Reconsideration). Danach kann jede Person oder Organisation, die durch eine Handlung oder Untätigkeit des Vorstands oder durch andere Handlungen der ICANN-Organisation materiell betroffen ist, einen Antrag stellen, sofern sie nachteilig betroffen wurde. Die Frist beträgt fünfzehn Kalendertage ab dem früheren der beiden Zeitpunkte: der Veröffentlichung der Vorstandshandlung oder der Veröffentlichung der Handlung der Organisation.
Das Board Governance Committee prüft jeden Antrag und bereitet eine Empfehlung für den Vorstand vor. Der Vorstand kann die Angelegenheit an das ursprüngliche Gremium zurückverweisen oder die Handlung bestätigen, aufheben oder ändern; auch andere geeignete Maßnahmen sind möglich. Für die Antragstellung fällt keine Gebühr an. Die auf der Empfehlung des BGC beruhende Entscheidung des Vorstands ist endgültig und bei ICANN nicht erneut Gegenstand eines Reconsideration-Verfahrens (Reconsideration, Bylaws). Der Rechtsbehelf prüft also die angegriffene Handlung und ihre Begründung; er verschafft dem Antragsteller keinen Anspruch auf das Ergebnis, das er wirtschaftlich anstrebt.
GAC-Empfehlung: Begründungspflicht statt Bindung
Artikel 11 Abschnitt 2.2 der Bylaws verlangt, dass der Vorstand die Empfehlung des Governmental Advisory Committee berücksichtigt. Entscheidet er sich für eine Handlung, die mit dem Konsensrat des GAC nicht vereinbar ist, muss er den GAC informieren und die Gründe für seine Entscheidung darlegen; anschließend versuchen Vorstand und GAC, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden (Bylaws). Diese Regelung begründet eine Informations-, Begründungs- und Aushandlungspflicht, keine Bindung an das Ergebnis. Sie erklärt, warum eine GAC-Empfehlung ein Verfahren faktisch verlangsamen kann, ohne den Ausgang rechtlich festzulegen.
Independent Review: nur eine Declaration
Artikel 4 der Bylaws eröffnet den zweiten dokumentierten Weg (Bylaws). Ein Antrag auf Independent Review kann von jeder Person oder Organisation gestellt werden, die durch eine Handlung oder Untätigkeit des Vorstands materiell betroffen ist, und zwar mit der Begründung, der Vorstand habe gegen die Articles of Incorporation, die Bylaws oder eine seiner Richtlinien verstoßen. Die Beweislast liegt beim Antragsteller; die Frist beträgt fünfzehn Kalendertage nach Veröffentlichung der angegriffenen Handlung oder Untätigkeit.
Ein Independent Review Panel darf ausschließlich eine Declaration aussprechen und sein Urteil nicht an die Stelle der Sachentscheidung des Vorstands setzen. Die Declaration gibt die Auffassung des Gremiums wieder, ob die Handlung oder Untätigkeit mit den Articles of Incorporation, den Bylaws oder den Richtlinien vereinbar war. Die Honorare und Auslagen der Panellisten trägt ICANN; das Gremium entscheidet zugleich, ob und in welchem Umfang die Kosten ICANN oder dem Antragsteller zur Last fallen, wobei es den Ausgang berücksichtigt. Seine eigenen Anwaltskosten trägt der Antragsteller (Independent Review Process, Bylaws).
Der Vorstand muss eine Declaration in seine Beratung einbeziehen und die Gründe nennen, wenn er der Empfehlung nicht folgt. Eine Declaration ist nicht weiter anfechtbar; eine Vorstandshandlung nach einer Declaration ist über das Independent Review Process nicht weiter anfechtbar, kann aber für einen Reconsideration-Antrag in Betracht kommen (Independent Review Process, Bylaws).
Der Fall .AFRICA: Feststellung und Delegierung fielen auseinander
Wie weit das trägt, zeigt DotConnectAfrica Trust gegen ICANN. Die Final Declaration des IRP-Gremiums vom 9. Juli 2015 stellte fest, dass die Handlungen und Untätigkeiten des Vorstands im Zusammenhang mit den beiden .AFRICA-Anträgen – DotConnectAfrica Trust und ZA Central Registry – mit den Bylaws und dem Applicant Guidebook unvereinbar waren, insbesondere dadurch, dass verspätet eingegangene Regierungsstellungnahmen der Afrikanischen Union Kommission angenommen und anschließend herangezogen wurden, um einen Community-Einspruch gegen den Antrag von DCA zu begründen (Independent Review Process).
Mit Beschluss vom 18. März 2016 nahm der Vorstand die Declaration des IRP-Gremiums zur Kenntnis und wies die ICANN-Organisation an, die verbleibenden Schritte des New-gTLD-Programms für die .AFRICA-Anträge fortzusetzen; dabei hielt er fest, dass ein einziger verbleibender qualifizierter Antrag nach Wegfall des unwirksamen Community-Einspruchs zur Delegierung gelangen würde. Mit Beschluss vom 28. Februar 2017 delegierte der Vorstand die gTLD .AFRICA an ZA Central Registry und stellte fest, dass ZACR nach der Declaration des IRP-Gremiums der einzige Bewerber war, der alle verbleibenden Schritte des New-gTLD-Programms abgeschlossen hatte (Independent Review Process).
Der Ausgang zeigt die Grundstruktur des Rechtsbehelfs: Die Feststellung korrigierte die Begründungskette des Vorstands, verschaffte der klagenden Stiftung aber nicht die Zeichenfolge. Delegiert wurde an den konkurrierenden Bewerber. Ein Fall, in dem eine Declaration allein die Zeichenfolge an den klagenden Bewerber gebracht hätte, ist in den herangezogenen Seiten nicht dokumentiert.
Was aus den Quellen folgt – und was offen bleibt
Für die Frage nach der Ablehnungsmacht ergibt sich ein zweistufiges Bild. Auf der ersten Stufe steht die Verfahrens- und Vorstandsebene: Regeln, Ausschüsse, GAC-Berücksichtigung und Vorstandsbeschluss. Auf der zweiten Stufe stehen zwei Rechtsbehelfe, deren stärkstes Ergebnis eine begründete Entscheidung oder eine Feststellung zur Vereinbarkeit ist. Beide Stufen sind durch kurze Fristen von fünfzehn Kalendertagen verbunden; die Dokumentation ab dem Tag der Veröffentlichung ist damit selbst ein Verfahrensfaktor.
Offen bleibt, wann eine neue Bewerbungsrunde stattfindet. Die herangezogenen Seiten nennen nur den Abschluss der ersten Runde und den Stand des Applicant Guidebook vom 4. Juni 2012 (Programmseite, Applicant Guidebook). Ebenso offen bleibt, ob eine künftige Declaration eine andere praktische Wirkung entfaltet als im Fall .AFRICA. Beides ist eine Lücke in der öffentlichen Faktenlage, keine Aussage über die Politik der Organisation.
Das Verzeichnisprofil zu dieser Institution mit den zugehörigen Themen und Einträgen finden Sie unter ICANN im BTW-Verzeichnis.
Mitgliederbriefing
Detaillierter Profilkontext
Melden Sie sich mit der richtigen Mitgliedschaftsstufe an, um das vollständige Briefing und die Quellennotizen freizuschalten.
Nur für Strategic Circle
Strategic Circle
Offen für alle Leser. Schalten Sie Profil-Briefings nach Beitritt und Anmeldung frei.
Strategic Circle beitretenNur für Leadership Alliance
Leadership Alliance
Für qualifizierte Inhaber von IP-Assets und Management; melden Sie sich an, um Leadership-Alliance-Briefings freizuschalten.
Leadership Alliance beitreten

