Zusammenfassung
- Die Bylaws binden ICANN an IRP-Entscheidungen als endgültige, bindende Schiedssprüche; die Abhilfebefugnis des Panels beschränkt sich jedoch auf eine Empfehlung.
- Der zweite .WEB-Review endete mit dem Rückzug des Antragstellers; am 22. Juli 2026 meldete Verisign die Delegation von .WEB in die Root-Zone und bezeichnete die Einzelheiten der Beilegung früherer Streitigkeiten als vertraulich.
Bindend ist die Feststellung, nicht die Anordnung
Nach Section 4.3(x) der Bylaws erklärt ICANN, an Entscheidungen eines IRP-Panels als endgültigen, bindenden Schiedsspruch gebunden zu sein. Der Board soll, soweit machbar, auf seiner nächsten Sitzung über seine Reaktion befinden und die Befolgung oder Ablehnung öffentlich und mit Begründung bestätigen. Die Entscheidung bleibt unabhängig davon endgültig. Innerhalb von sechzig Tagen nach Erlass kann sie beim vollständigen Standing Panel en banc angefochten werden. Lehnt der Board eine Entscheidung ab, ohne dieses Rechtsmittel zu ergreifen, können der Antragsteller oder die Empowered Community die Durchsetzung vor einem zuständigen Gericht suchen.
Der zweite Teil derselben Architektur ist enger gefasst. Ein Panel kann feststellen, ob eine Covered Action gegen die Articles of Incorporation oder die Bylaws verstoßen hat; seine Befugnis zur Abhilfe beschränkt sich darauf, ICANN zu empfehlen, eine Maßnahme auszusetzen oder vorläufige oder konkrete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Bindend ist damit die Feststellung des Verstoßes, nicht die Anordnung. Ob aus einer Feststellung eine Änderung wird, hängt von der Stelle ab, deren Beschluss geprüft wurde – und von der Begründung, die sie öffentlich nachliefert.
Der .WEB-Fall als Prüfstein
Im ersten .WEB-Verfahren – Afilias Domains No. 3 Limited, heute Altanovo Domains Limited, ICDR Case No. 01-18-0004-2702 – stellte die Final Declaration vom 20. Mai 2021 fest, dass ICANN gegen die Articles of Incorporation und die Bylaws verstoßen hatte. Zugleich lehnte das Panel die Anträge ab, bindend zu erklären, ICANN müsse ein konkurrierendes Angebot für .WEB disqualifizieren, und ICANN anzuweisen, den Registry Agreement für .WEB mit dem Antragsteller zu schließen.
Das zweite Verfahren zeigt einen anderen Ausgang. Die Verfahrensseite zu Altanovo Domains Limited gegen ICANN, ICDR Case No. 01-23-0003-2351, trägt den Titel „Withdrawn“ und hält fest, dass der Antragsteller seinen Antrag auf unabhängige Überprüfung zurückgenommen hat; sie nennt ein Datum vom 22. Juli 2026 und führt unter den Schriftstücken, die mit dem Antrag vom 14. Juli 2023 beginnen, eine Procedural Order No. 11. Ob das angezeigte Datum der Rückzugstag oder der Tag einer zugehörigen Verfahrensanordnung ist, lässt sich aus der Seite nicht ableiten.
Drei Wochen zuvor hatte derselbe Gegenstand anders ausgesehen. Der Statusbericht zu CEP und IRP vom 25. Juni 2026 führte .WEB noch unter den aktiven Verfahren: bestätigtes Panel am 29. März 2024, mündliche Verhandlung zur Hauptsache vom 17. bis 21. November 2025. Ein Datum, an dem sich der Board mit einer Final Declaration befasst hätte, nennt der Bericht nicht.
Am 22. Juli 2026 meldete Verisign, .WEB sei in die Root-Zone delegiert worden, mit Verisign als designiertem Registry Operator. Nach Darstellung des Unternehmens folgte die Delegation der erfolgreichen Beilegung aller früheren Streitigkeiten, deren Einzelheiten vertraulich seien; .WEB werde nach der Base Registry Agreement von ICANN betrieben (Verisign). Keine der hier herangezogenen Quellen belegt einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Rückzug des zweiten Verfahrens und der Delegation, einen Vergleich oder dessen Bedingungen. Die Erklärung, alle früheren Streitigkeiten seien beigelegt, stammt von einer Partei, die von der Delegation profitiert.
Kollektivrechte wirken als Schwellen, nicht als Ansprüche
Die Empowered Community besteht aus fünf Decisional Participants: ASO, ccNSO, GNSO, ALAC und GAC. ICANN listet für sie neun Gemeinschaftsbefugnisse: die Ablehnung von ICANN- und IANA-Budgets sowie von Betriebs- und Strategieplänen, die Ablehnung von Standard-Satzungsänderungen, die Ablehnung von PTI-Governance-Beschlüssen, die Zustimmung zu Änderungen fundamentaler Satzungsbestimmungen und der Articles sowie zu Vermögensverkäufen, die Abberufung des gesamten Boards, die Ernennung und Abberufung einzelner Direktoren außer dem President sowie die Einleitung gemeinschaftlicher Reconsideration-, Mediations- oder Community-IRP-Verfahren (Empowered Community).
Diese Rechte sind nicht individuell ausübbar. Am 11. Juli 2025 bescheinigte die Empowered Community Administration, dass der Prozess zur Einleitung einer Community Reconsideration zu der Petition der ALAC gegen die Zurückstellung von ATRT4 beendet ist, weil nach Annex D, Section 4.3(b)(ii) der Bylaws innerhalb der Unterstützungsfrist, die am 11. Juli 2025 um 06:59 UTC ablief, keine Unterstützung eines weiteren Decisional Participant einging (ECA-Schreiben). Zuvor hatte der Board am 19. Mai 2025 beschlossen, die Zurückstellung von ATRT4 fortzusetzen; die Begründung hält fest, dass ATRT4 am 29. April 2024 für einen begrenzten Zeitraum von höchstens zwölf Monaten zurückgestellt worden war. Dieselbe Sitzung setzte die Zurückstellung der SSR- und RDS-Specific-Reviews fort und schloss den Pilot Holistic Review ab (Board-Entschließungen).
Was daraus folgt – und was offen bleibt
Der Unterschied zwischen bindender Feststellung und empfehlender Abhilfe ist keine Formalie, sondern der Punkt, an dem ein Verfahren praktisch endet. Wer wissen will, ob die Kontrollfläche von ICANN funktioniert, muss deshalb auf die dokumentierte Antwort des Boards und auf die Frage schauen, ob ein Antragsteller oder ein Decisional Participant den Weg zum Gericht tatsächlich wählt. In den hier ausgewerteten Quellen findet sich kein Gerichtsverfahren, mit dem eine IRP-Erklärung gegen ICANN durchgesetzt werden sollte; der in Section 4.3(x) vorgesehene Weg ist damit im vorliegenden Material ungetestet.
Unsicher bleibt auch der Zusammenhang, der den .WEB-Fall abschließt. Offen ist, ob zwischen dem Rückzug des zweiten Verfahrens und der Delegation eine Vereinbarung stand, welche Bedingungen sie hatte und wer sie geprüft hat. Ebenso offen ist, ob ein Panel im zweiten Verfahren in der Sache entschieden hätte. Und die hier herangezogenen Bylaws-Passagen stammen aus der konsolidierten Fassung mit Änderungen vom 9. Januar 2025, während das erste .WEB-Verfahren nach einer früheren Fassung entschieden wurde; Abweichungen im Wortlaut sind daher nicht auszuschließen. Der Eintrag zu ICANN im BTW-Verzeichnis dokumentiert die Institution; er beschreibt nicht den Ausgang einzelner Verfahren.
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