Summary
- Das am 27. Juli veröffentlichte Verfahren RIPE-865 eröffnet EU-Behörden einen direkten Beschlussweg für die Herausgabe oder Sicherung elektronischer Beweise in Strafsachen. Abschnitt 3 untersagt RIPE NCC die Benachrichtigung der Mitglieder über solche Beschlüsse.
- Der Bericht für 2025 zählt 99 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden, darunter acht erfüllte verbindliche niederländische Anfragen und zwei zurückgewiesene unverbindliche Anfragen aus anderen Staaten nach nicht öffentlichen Informationen. Das sind Zahlen aus der Zeit vor dem neuen Weg.
Zwei ausländische Behörden wollten 2025 nicht öffentliche Informationen von RIPE NCC, hatten aber keinen verbindlichen Beschluss. RIPE NCC wies sie ab. Acht verbindliche Anfragen niederländischer Behörden erfüllte das Register. Sein Jahresbericht verzeichnet insgesamt 99 Kontakte mit Strafverfolgungsbehörden. Für sensible Mitgliederdaten war die niederländische Rechtsordnung damit ein erkennbares Nadelöhr; ausländische Stellen mussten den Weg über einen gültigen niederländischen Beschluss oder Rechtshilfe finden. Grundsätzlich informierte RIPE NCC betroffene Mitglieder, sofern Recht oder Gericht das nicht verboten.
RIPE-865 fügt seit Juli 2026 eine zweite Tür hinzu. Strafverfolgungs- und Justizbehörden der EU können RIPE NCC nach der eEvidence-Verordnung unmittelbar zur Herausgabe oder Sicherung elektronischer Beweise für Ermittlungen oder Strafverfahren verpflichten. Im Protokoll der 194. Vorstandssitzung steht ausdrücklich, dass solche Anordnungen auch von EU-Behörden außerhalb der Niederlande direkt kommen können. RIPE NCC rechnete mit der Anwendung ab August; der Vorstand billigte die Änderung einstimmig.
Auf eine Frage zur damals noch ausstehenden niederländischen Umsetzung der begleitenden Richtlinie erwiderte die Rechtsabteilung, die Pflicht aus der Verordnung gelte trotzdem.
Der Unterschied steckt im Benachrichtigungssatz. In den Abschnitten 1 und 2 bleibt die allgemeine Praxis bestehen: Mitglieder werden über Informationsersuchen und Anordnungen zu konkreten Handlungen informiert, soweit kein rechtliches Verbot entgegensteht. Abschnitt 3 behandelt die EU-Beweisbeschlüsse gesondert. Deren Vertraulichkeitsregeln erlauben RIPE NCC keine Mitteilung an Mitglieder über einen Beschluss auf diesem Weg. Das Register will jeden Beschluss prüfen und einen Beschluss anfechten, der die Anforderungen der Verordnung verfehlt.
Die Prüfung ist eine interne Entscheidung am Eingang; das betroffene Mitglied sitzt dabei nicht am Tisch.
Abschnitt 3 betrifft Herausgabe und Sicherung elektronischer Beweise. Änderungen an Einträgen über Internetnummern haben einen eigenen Abschnitt und eine andere Entscheidungskette. Die 99 Anfragen aus 2025 sagen nichts über die Nutzung des erst später geöffneten EU-Kanals. Entscheidend wird der nächste Transparenzbericht: Er muss zeigen, wie viele dieser Beschlüsse eingingen, wie viele nur Daten sicherten und wie häufig RIPE NCC widersprach. Schon jetzt ist die Verfahrensänderung greifbar: Der grenzüberschreitende Weg wird kürzer, während das Mitglied auf diesem Weg von RIPE NCC keine Nachricht erhält.
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