Summary
- LAC-2025-5 in der endgültigen Fassung 2 wurde am 24. März 2026 ratifiziert. Sie lässt IPv4-Unterzuweisungen an Dritte außerhalb der Infrastruktur des ursprünglichen Empfängers für Blöcke von
/24bis/22zu. Der neue Empfänger braucht eine von LACNIC zugewiesene ASN und IPv6-Ressourcen, muss die Adressen in der Region nutzen und einen unmittelbaren Bedarf für mindestens 25 Prozent sowie einen Plan für 50 Prozent binnen eines Jahres belegen. - Das Mitglied muss Block und Empfänger-ASN in WHOIS verknüpfen. Ein öffentliches Protokoll soll Beginn und Ende jeder Unterzuweisung zeigen. Der Empfänger darf den Block nicht weiter unterzuweisen; das Mitglied bleibt verantwortlich und muss Verstöße beenden.
- Zwei verschiedene Dreijahresregeln gelten: Neu direkt oder durch Übertragung erhaltene Blöcke dürfen erst nach drei Jahren so eingesetzt werden. Das Mitglied darf nach seiner letzten Unterzuweisung drei Jahre lang keine neuen IPv4-Adressen beantragen oder durch Übertragung erhalten. Die Mitteilung vom September kündigte eine erste Umsetzung noch 2026 an; die offizielle Übersicht führt den Vorschlag weiterhin als „Ratified“.
Ein Adressregister beantwortet eine einfache Frage nur dann richtig, wenn es den tatsächlichen Nutzer eines Blocks kennt. LACNIC hat beschlossen, einen bisher verdeckten Fall sichtbar zu machen: Ein Mitglied stellt IPv4 für ein anderes Netz bereit, obwohl dieses außerhalb der Infrastruktur des ursprünglichen Empfängers arbeitet. Die neue Regel schafft dafür einen formalen Eintrag. Gleichzeitig bindet sie die künftige Beschaffung des Mitglieds an das Datum jedes neuen Geschäfts.
Die Verfasser des Vorschlags nennen informelle Vermietung, veraltete Registerdaten und den Bedarf kleiner Anbieter als Anlass. Das ist ihre Begründung, keine veröffentlichte Messung des verborgenen Marktes. Die nachprüfbare Entscheidung fiel am 24. März 2026: Der Vorstand ratifizierte die zweite Fassung und definierte eine Ausnahme vom bisherigen Verbot der Unterzuweisung außerhalb der Infrastruktur des ursprünglichen Empfängers.
Die Ausnahme hat klare Grenzen. Sie gilt nur für IPv4; Ressourcen für kritische Infrastruktur sind ausgenommen. Die Adressen müssen vollständig innerhalb der LACNIC-Region genutzt werden. Der Empfänger benötigt mindestens eine ASN und IPv6-Adressraum, beide von LACNIC zugewiesen. Das bereitstellende Mitglied muss Ressourcen in der Region und einen gültigen Servicevertrag mit LACNIC oder dem zuständigen nationalen Internetregister haben. Der Vorgang verlangt zwei identifizierbare Netzakteure.
Die endgültige Fassung erlaubt mindestens /24 und höchstens /22. Auf derselben Politikseite steht noch die erste Version mit einem Maximum von /21. Wer den älteren Wert übernimmt, verdoppelt fälschlich die erlaubte Obergrenze. Der Empfänger muss aktuelle Nutzung oder unmittelbaren Bedarf für mindestens ein Viertel des Blocks nachweisen und für die Hälfte eine Verwendung innerhalb eines Jahres planen. LACNIC darf weitere Nachweise anfordern und regelmäßig prüfen. So wird ein privater Vertrag zusätzlich an einen operativen Bedarfstest geknüpft.
Die Öffentlichkeit soll zwei Arten von Einträgen erhalten. WHOIS verknüpft Block und ASN des Empfängers. Ein Bewegungsprotokoll nennt für Beginn und Ende jeweils Block, ASN, Datum und Ereignisart, ohne zusätzliche sensible Betriebsdetails. Das Mitglied trägt weiterhin die letzte Verantwortung. Verletzt der Empfänger die Pflichten, muss das Mitglied die Unterzuweisung beenden; Untätigkeit kann nach den geltenden Regeln seine eigenen Ressourcen der Entziehung aussetzen. Aus einer verbesserten Adresskartei wird zugleich ein Aufsichtsinstrument.
Die erste Uhr betrifft die Herkunft des Blocks. IPv4-Adressen, die direkt von LACNIC zugewiesen oder verteilt oder per Übertragung erworben wurden, dürfen erst drei Jahre nach Erhalt in diesem Verfahren weitergegeben werden. Auch der Empfänger darf sie unter dieser Regel nicht nochmals unterzuweisen. Eine sofortige Kette über frisch erhaltene Bestände ist damit ausgeschlossen.
Die zweite Uhr betrifft das liefernde Mitglied. Von seiner letzten Unterzuweisung an darf es drei Jahre lang weder IPv4 bei LACNIC neu beantragen noch IPv4 durch Übertragung erhalten. Ein weiterer Vertrag verschiebt das Ende der Sperre nach hinten. Wer regelmäßig mehrere Netze beliefert, kann die Möglichkeit zur eigenen Aufstockung lange verlieren. Die Erlaubnis, vorhandene Bestände anders zu nutzen, wird mit einer Beschränkung künftiger Zugänge bezahlt.
Zwischen Beschluss und Betrieb liegt noch ein offener Schritt. Die offizielle Nachricht vom 1. September 2026 versprach eine erste Umsetzung grundlegender Elemente vor Jahresende und verwies auf später zu lösende technische Probleme. Die Politikliste zeigt LAC-2025-5 bei dieser Prüfung noch als „Ratified“, nicht als „Implemented“. Gesichert sind die ratifizierten Regeln und der angekündigte Zeitplan. Eine aktualisierte Betriebsanleitung, echte WHOIS-Verknüpfungen und ein zugängliches Bewegungsprotokoll würden den tatsächlichen Stand belegen.
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