Zusammenfassung

  • Auf der ARIN 58 erklärte das Register am 22. Oktober, dass einige Empfänger von IPv4-Transfers die zwölfmonatige Wartezeit vor einer eigenen Abgabe nicht kannten.
  • Die Bedingung steht in den Quellorganisationsabschnitten 8.3 und 8.4. ARIN fragt, ob sie auch beim Empfänger genannt und ein verfrühter Antrag zum Anlass einer Ressourcenprüfung werden soll.

Ein neues Adresspaket kommt mit einer Uhr. Nur liegt deren Bedienungsanleitung bei ARIN im Fach für die nächste Rolle des Halters. Der Policy Implementation and Experience Report zur ARIN 58 hält fest: Manche Empfänger wussten nicht, dass sie zwölf Monate warten müssen, bevor sie selbst als Quelle eines weiteren Transfers auftreten. Der Registrierungsdienst weist während des Vorgangs darauf hin. Wer die öffentliche Empfängerregel liest, findet dort dennoch keinen ausdrücklichen Satz zur späteren Sperrfrist.

Im geltenden NRPM legt Abschnitt 8.3 für bestimmte Transfers innerhalb der ARIN-Region fest, dass die abgebende Organisation in den vergangenen zwölf Monaten grundsätzlich keinen Transfer, keine Zuteilung und keine Zuweisung von ARIN erhalten haben darf. Für Unternehmenszusammenschlüsse nach 8.2 und unter bestimmten Voraussetzungen bei Umnummerierung bestehen Ausnahmen beziehungsweise eine mögliche Befreiung. Abschnitt 8.4 stellt für registerübergreifende Transfers eine ähnliche Bedingung an Quellen innerhalb der ARIN-Region, mit eigenen Ausnahmen unter anderem für gemeinsame Kontrolle und 8.2. Die Empfängerbestimmungen nennen Eignung und geltende Regeln, führen diese künftige Quellenfrist aber nicht eigens auf.

Der Test gilt für die Organisation, nicht bloß für den gerade empfangenen Block. Nach dem Eingang neuer Adressen kann auch die geplante Abgabe eines älteren Bestands an der Zwölfmonatsfrist hängen, sofern keine Ausnahme greift. Zwei getrennt geplante Geschäfte teilen plötzlich einen Kalender. Gerade deshalb ist der Fundort des Satzes wichtig: Wer eine spätere Übertragung vorbereitet, muss den zulässigen Antragstermin schon beim ersten Eingang kennen. ARIN nennt weder eine Zahl betroffener Empfänger noch bezifferte Verzögerungen. Seine offizielle Zusammenfassung des ersten Tages dokumentiert die vom Register selbst beobachtete Verständnislücke.

Zwei Weichen stehen zur Debatte. Ein zusätzlicher Satz bei den Empfängerbedingungen würde den Zeitplan sichtbar machen. Eine Ressourcenprüfung nach NRPM 12 bei einem zu frühen Versuch wäre eine neue Reaktion des Registers. Das Meeting stellte beide Optionen zur Diskussion; aus der Frage ist noch keine geänderte Regel geworden.