Summary
- Nach der geltenden APNIC-Ressourcenrichtlinie erhält ein neuer IXP normalerweise ein IPv4-
/26. Der Bereich reicht bis/22; größere Delegationen knüpfen an erwartete Peers, nachgewiesene Nutzung und die Rückgabe bisheriger Blöcke an. - Nach Erhalt eines Ersatzblocks muss der alte innerhalb von drei Monaten zurück. Das IXP-IPv4 ist für Peering bestimmt, nicht übertragbar und darf abgesehen von Fehlern nicht in der globalen Routingtabelle angekündigt werden. Für andere Nutzung sieht der Text Widerruf vor.
- Der umgesetzte Vorschlag prop-154 senkte den Standard von
/23auf/26. Die Einsparung an Adressen erzeugt einen konkreten Umstellungsauftrag für den Betreiber.
Eine Adresse im Peering-LAN wirkt unscheinbar, solange sie bleibt, wo sie ist. Beim Wechsel hängen daran Schnittstellen, BGP-Sitzungen, Filter und Dokumentation mehrerer Mitgliedsnetze. Ein IXP kann den neuen Block beantragen, aber die Änderungen bei seinen Teilnehmern nicht allein ausführen. Genau in diese Zusammenarbeit setzt APNIC eine Frist von drei Monaten.
Abschnitt 6.2.4 nennt /26 als Ausgangspunkt: 64 IPv4-Adressen im Block, noch vor Reservierungen und konkreter Belegung. Wer für die kommenden zwölf Monate mehr als 60 Peers im Peering-LAN nachweist, kann bis /25 beantragen. Bei mehr als 100 Peers sind bis /23 oder die jeweils höchste geltende Größe möglich. Hält ein IXP weniger als /24, kann es nach 60 Prozent Nutzung des ursprünglichen Blocks bis /23 beantragen. Die Obergrenze lautet /22.
Die Kriterien verlangen verschiedene Belege. Eine Prognose neuer Peers kann eine Größe tragen; tatsächliche Belegung kann einen Ersatzblock rechtfertigen. Hoher Durchsatz, ein neuer Standort auf der Karte oder ein gut besuchtes Branchentreffen zählen nicht automatisch als Peers auf dem Austausch-LAN. APNIC prüft eine betriebliche Zahl, keine Wachstumsrhetorik.
Mit der neuen Delegation beginnt die Rückgabe des alten Blocks. Große IXPs mit einem früheren /23 können nach 60 Prozent Nutzung einen zusammenhängenden /22 beantragen, falls verfügbar, und müssen den alten Block ebenfalls binnen drei Monaten zurückgeben. Für neue Standorte sind zusätzliche /26 oder /25 möglich, solange die Summe /22 nicht überschreitet. Ausbau ist erlaubt; eine dauerhafte Sammlung früherer Peering-Blöcke ist es nicht.
Auch die Zweckbindung reicht weit. IPv4 unter dieser Regel dient nur dem IXP-Peering, darf nicht übertragen und – abgesehen von Fehlern – nicht weltweit als Route angekündigt werden. Für andere Nutzung nennt APNIC den Widerruf. Der folgende Satz lässt weltweite Erreichbarkeit von Delegationen außerhalb dieser Regel im Ermessen von IXP und Teilnehmern. Das Wort „außerhalb“ hält die Grenze zum IXP-IPv4 offen sichtbar. Für IXP-IPv6 gilt eine eigene Regel: mindestens /48, mit Entscheidung über globale Erreichbarkeit durch den IXP und seine Teilnehmer.
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