Zusammenfassung

  • APNIC setzt die erste IPv6-PI-Zuweisung derzeit auf /48 fest; ein höherer Bedarf läuft durch das Verfahren für Folgezuweisungen.
  • prop-175 würde einen bereits belegten Mehrbedarf vor dem Netzausbau prüfen lassen, nach den bestehenden Kriterien und mit Routingauflagen für den ersten Block.

Erst gibt es ein /48. Reicht es nicht, kommt der zweite Antrag. prop-175 fragt, warum APNIC aus einem bereits vorliegenden Netzplan zwei Verwaltungsvorgänge machen sollte.

Der Vorschlag betrifft IPv6 Provider Independent (PI)-Zuweisungen beim Asia Pacific Network Information Centre. APNIC führt seinen Status als „Published to Mailing List“; Version 1 ging am 19. August 2026 zur Diskussion an die Policy SIG. Die geltenden Regeln bleiben vorerst maßgeblich.

APNIC-127 legt die erste IPv6-PI-Zuweisung für berechtigte Antragsteller derzeit auf /48 fest. Übersteigt der Bedarf diese Größe, verweist Abschnitt 9.1.4.2 auf das Verfahren für Folgezuweisungen in Abschnitt 9.2 der APNIC-114-Leitlinien. Dort wird geprüft, ob der Adressplan mehr als /48 rechtfertigt, mehrere getrennte Netze vorsieht, wie die vorherige Zuweisung genutzt wurde und wie die nächste die globale Routingtabelle möglichst wenig wachsen lässt.

Entsteht der Bedarf erst nach der ersten Zuweisung, passt diese Reihenfolge. Anders sieht es aus, wenn der Antragsteller seinen gesamten Netzplan schon mitbringt: getrennte Netze, ihre Aufgaben, benötigte Adressräume und ein Plan zur Routenaggregation. Auch dann beginnt das Verfahren mit /48. Nach dem Ausbau darf der Antragsteller erneut vorsprechen und große Teile derselben Planung wieder vorlegen.

Damit entscheidet der Zeitpunkt der Dokumentation über den Verwaltungsweg. Ein vor der ersten Zuweisung belegter Bedarf führt zunächst zum /48; derselbe Bedarf nach dem Ausbau zur Folgeprüfung. prop-175 will den Kalender aus dieser Entscheidung herausnehmen: Wer seinen Bedarf früh kennt, soll ihn früh prüfen lassen können.

Der Entwurf würde in Abschnitt 9.1.4.1 von APNIC-127 aus dem festen /48 eine Mindestgröße machen. /48 bliebe der normale Einstieg. Belegt ein Antragsteller schon im ersten Antrag einen höheren Bedarf, würde APNIC die vorhandenen Bedarfsmaßstäbe aus Abschnitt 9.2 von APNIC-114 heranziehen. Ein größerer Erstblock könnte genehmigt werden, wenn die Unterlagen ihn rechtfertigen und die Grundsätze zu Schonung, Fairness, Aggregation und Begrenzung des Routingwachstums eingehalten werden.

Eine neue Anspruchsklasse entsteht dadurch nicht, und ein größerer Block wird nicht automatisch bewilligt. Die bestehenden PI-Anforderungen zur vorgesehenen Nutzung und Ankündigung bleiben bestehen. APNIC kann die Nutzung überwachen; nach den geltenden Leitlinien kann nicht angekündigter oder nicht bestimmungsgemäß genutzter PI-Adressraum nach zwölf Monaten zurückgefordert werden. Wer mit /48 auskommt, beantragt wie bisher.

Ein Kriterium muss für den Erstfall angepasst werden: Wer zum ersten Mal beantragt, kann die Nutzung einer früheren Zuweisung nicht nachweisen. prop-175 würde diese Voraussetzung nur beim Erstantrag ausnehmen. Dafür würde die Routingprüfung auf den beantragten Erstblock angewandt. Der Antragsteller müsste zeigen, wie er globale Ankündigungen begrenzt, Aggregation maximiert und das Wachstum der IPv6-Routingtabelle eindämmt. Die übrigen Kriterien aus Abschnitt 9.2 blieben bestehen.

Der greifbare Vorteil: APNIC prüft einen unveränderten Plan nur einmal. Die Organisation legt ihr Netzdesign vor, die Hostmasters dimensionieren die Zuweisung vor dem Ausbau. Ein ausreichend bemessener Erstblock kann außerdem eine getrennte zweite Zuweisung vermeiden. Der Vorschlag sieht darin eine Chance für bessere Aggregation; eine Messung sinkender Routenzahlen enthält er nicht.

Der Nachweisaufwand wandert nach vorn. Wer mehr als /48 beantragt, muss die Größe gleich zu Beginn begründen. Die APNIC-Hostmasters könnten deshalb beim Erstantrag genauer hinsehen. Eine Rückrunde entfällt, die Belege bleiben, und eine schnellere Entscheidung ist nicht versprochen.

Entscheidend wird das Antragsformular. APNIC müsste APNIC-114, die Hostmaster-Anleitungen und die öffentlichen Informationen anpassen; im Formular sollten getrennte Netze und ihre Routingpläne erfasst werden können. Wenn die Richtlinie größere Erstzuweisungen erlaubt, das Formular aber weiter nur den /48-Einstieg abbildet, lebt der zweite Antrag in der Praxis weiter. Der öffentliche Eintrag zeigt derzeit Mailinglisten-Diskussion, keinen Konsensbeschluss und keinen Umsetzungstermin.

Quellen: APNIC prop-175 v001; offizielle Vorschlagsseite und Status; geltende APNIC-Ressourcenrichtlinien; APNIC-Leitlinien für IPv6-Zuweisungen.