Summary

  • APNICs geltende Regel für befristete Zuweisungen reserviert ein IPv4-/21, ein IPv6-/29 und acht ASNs für Veranstaltungen und andere kurze Einsätze. Eine Zuweisung dauert höchstens sechs Monate; gewöhnlich umfasst sie nicht mehr als IPv4-/24, IPv6-/32 und ein ASN ohne zusätzlichen Bedarfsnachweis.
  • Die offizielle Bereichsliste bezeichnet 163.61.168.0/21 als temporären IPv4-Vorrat. Der Inhaber muss vor Ablauf zurückgeben. Danach ist die Ressource ohne normale Quarantäne unmittelbar für eine weitere Zuweisung verfügbar.
  • Die Folgenabschätzung zu prop-156 erklärte, dass die übliche Quarantäne alte Whois-Einträge, Routenobjekte und ROAs entfernen hilft. Nach der aktuellen Gebühreninformation kostet eine dreimonatige befristete Zuweisung seit Februar 2026 ein Viertel der entsprechenden Jahresgebühr.

Für die Betreiber eines Techniktreffens beginnt die Adressfrage lange vor dem Einlass.

Bei einer Konferenz erwartet APNIC einen Programmentwurf mindestens sechs Wochen vor Beginn und eine Begründung des technischen Bedarfs. Workshops und Fachgruppentreffen müssen den Nutzen für ihre Vorführungen oder Themen darlegen. Auch andere Sonderzwecke können geprüft werden. Der kurze Betrieb ist damit an einen genau beschriebenen Aufnahmeprozess gebunden.

Der Vorrat ist kein Symbol. APNICs Bereichsseite kennzeichnet 163.61.168.0/21 als temporäre Reserve mit insgesamt 2.048 IPv4-Adressen. Ein einzelner Veranstalter erhält deshalb noch lange nicht das gesamte /21. Abschnitt 15.3 sieht im Normalfall höchstens IPv4-/24, IPv6-/32 und ein ASN vor. Mehr braucht eine eigene Begründung. APNIC bestimmt die Dauer auch nach dem Aufwand zum Aufbau des Veranstaltungsnetzes, maximal sechs Monate. Ein Verlängerungswunsch muss begründet werden.

Die Zuweisung braucht einen registrierten Verantwortlichen. Sie geht nur an APNIC-Kontoinhaber. Ohne eigenes Konto kann ein Veranstalter einen bestehenden Inhaber für die technischen Pflichten benennen oder Associate-Mitglied werden.

Die Zuweisung erscheint in der APNIC-Whois-Datenbank. Nach dem Abbau bleibt damit feststellbar, wer den Präfix erhalten hat und wer ihn zurückzugeben hat.

APNIC prüft außerdem den Zweck. Kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.

Als Negativbeispiel nennt die Regel eine kostenpflichtige Konferenz eines gewinnorientierten Unternehmens, die eigene Dienste bewirbt; als Positivbeispiel eine gemeinnützige Konferenz einer Network Operator Group. Ein Eintrittspreis allein entscheidet die Einordnung nicht. Stellt APNIC kommerzielle Nutzung fest, hat sie eine Grundlage zur Rückholung. Die Registry entscheidet also auch über den Charakter der Veranstaltung.

Der ungewöhnliche Teil beginnt bei der Rückgabe.

Abschnitt 15.7 verlangt die Rückgabe vor dem Ende der Laufzeit. Danach entfällt die normale Quarantäne, und die Ressource steht sofort wieder zur Zuweisung bereit. Die Wartefrist ist für diese Kategorie ausdrücklich entfernt worden.

In der offiziellen prop-156-Akte beschrieb das Sekretariat bei einer frühen Fassung die bisherige Praxis: zurückgegebene Adressen mindestens sechs Monate in Quarantäne halten, um Whois, Routenobjekte und ROAs vor der nächsten Vergabe zu bereinigen. Der verabschiedete Text wählte die Ausnahme. Ein öffentliches Bereinigungsprotokoll für eine konkrete Neuvergabe fehlt; es würde zeigen, wie APNIC die alten Berechtigungen bei schnellem Umlauf tatsächlich trennt.