Zusammenfassung

  • Resolution 201304.169 benannte im April 2013 genau drei Hauptzeichnungsberechtigte für AFRINICs Bankkonten: Adiel Ayodélé Akplogan als CEO, Patrisse Déesse als Director Finance and Accounting und Anne Rachel Inné als COO. Damit wurde der Kreis möglicher Ausführungsmacht personell und organisatorisch sichtbar.
  • Die drei Ämter lagen sämtlich in der leitenden Verwaltung. Das macht Verantwortung zuordenbar und spätere Nachweise prüfbar, beweist aber weder Einzelzeichnungsbefugnis noch eine vorgeschriebene Zweier- oder Dreierkombination, gemeinsames Handeln, eine konkrete Kontobewegung oder persönliches Fehlverhalten.
  • Der veröffentlichte Registereintrag enthält die gewöhnliche Zeichnungsregel nicht. Er trennt auch die Veranlassung einer Verpflichtung, ihre sachliche Genehmigung, eine Genehmigung des Boards oberhalb der sichtbaren Schwelle, die technische Ausführung durch die Bank, die Aktivierung von Ersatzzeichnern und den Widerruf persönlicher Mandate nicht vollständig voneinander.
  • Die benachbarten Resolutionen begrenzen die Einordnung: Resolution 201304.168 fügte das COO-Amt getrennt zur Vollmachtsordnung hinzu; Resolution 201304.170 nannte Dr Krishna Seeburn und Christian Fanchette als bedingte Ersatzzeichner; Resolution 201304.171 behielt dem Board die Zustimmung zu Vorgängen über USD 100,000 oder dem Gegenwert vor; Resolution 201304.172 verlangte die Übermittlung einschlägiger Unterlagen an die Bankiers.
  • Die stärkste unverdächtige Erklärung lautet, dass hinter der knappen öffentlichen Notiz eine vollständige vertrauliche Tabelle und eine korrekt eingerichtete Bankvollmacht standen. Das ist möglich, aber nicht öffentlich belegt. Ein datensparsames, versioniertes Mandatsregister könnte die entscheidenden Kategorien offenlegen, ohne Kontodaten, Unterschriftsproben, Zugangsmittel oder einzelne Vorgänge preiszugeben.