Zusammenfassung

  • AFPUB-2026-v6-001-DRAFT02 würde neue IPv4-Anträge an IPv6-Eignung, einen Ausbauplan und Ziele nach 12, 24 und 48 Monaten binden.
  • AFRINICs Folgenabschätzung sieht Beweisstandard und Messung der 25 wichtigsten Ziele als undefiniert und warnt vor unverhältnismäßiger Belastung kleiner Betreiber.
  • Auf AFRINIC 37 entstand kein Konsens; der Entwurf ging an die Mailingliste zurück und ist weder angenommen noch umgesetzt.

Knappheit macht aus einem Anreiz eine Zugangsbedingung

Der Ausgangspunkt ist plausibel: Wer knappes IPv4 beantragt, sollte IPv6 nicht nur auf dem Papier besitzen. Ohne IPv6-Raum wäre ein gleichzeitiger Antrag nötig; bestehende Inhaber müssten einschlägige Kriterien erfüllen und einen kohärenten Adressierungs- und Ausbauplan vorlegen.

Für Zugangsnetze nutzt der Entwurf die 25 größten IPv4-Verkehrsziele mit IPv6-Unterstützung und verlangt 25 Prozent nach 12, 50 nach 24 und 75 nach 48 Monaten. Für Hosting gelten AAAA- und Erreichbarkeitsziele von 25, 75 und 95 Prozent. Nichterfüllung wäre ein Richtlinienverstoß.

Damit entscheidet die Messmethode über Ressourcenzugang. Ein niedriger Wert kann fehlenden Ausbau, Kundenwahl oder mangelnde IPv6-Fähigkeit eines externen Ziels bedeuten.

Erfolg kann den Nenner verschieben

Wechselt der Verkehr zu einer großen Plattform erfolgreich auf IPv6, verschwindet sie aus der IPv4-Rangliste. Übrig bleiben eher Ziele ohne IPv6. Fortschritt verändert also die Vergleichsmenge für den nächsten Fortschritt.

Jaco Kroon beschrieb dieses Problem am 22. Juli und schlug vor, den Anteil der Kunden zu messen, denen gut angebundenes IPv6 zur Verfügung steht, auch wenn sie es nicht aktivieren. Das ist ein Teilnehmerbeitrag, kein beschlossener Text, zeigt aber ein Prinzip: Der Nenner darf sich nicht verschlechtern, weil Verkehr IPv4 verlassen hat.

Eine stabile Prüfung würde Kohorte, Zeitraum und Methode zu Beginn festlegen und Angebotsfähigkeit sowie tatsächliche Nutzung getrennt ausweisen. Erstere liegt näher an der Kontrolle des Betreibers; letztere hängt auch von Geräten, Kunden, Anwendungen und externen Inhalten ab.

Bereitschaft, Verfügbarkeit und Nutzung sind verschieden

Ein Betreiber kann IPv6 routen, Präfixe delegieren, RA oder DHCPv6 einrichten, DNS unterstützen und den Kundendienst schulen. Trotzdem kann ein Vorleistungsnetz IPv6 nicht anbieten, ein Geschäftskunde es abschalten, ein Ziel keine AAAA-Einträge veröffentlichen oder ein Gerät IPv4 bevorzugen.

Saul Stein befürwortete am 30. Juni mehr IPv6, verwies aber auf Kundenrichtlinien und Zugangsnetze außerhalb der ISP-Kontrolle sowie auf manuellen Aufwand für kleinere Betreiber. Das sind zugeordnete Ansichten, keine gemessenen Kosten, aber sie treffen die offene Kontrollgrenze.

Ein Compliance-Ledger sollte Bereitschaft, Verfügbarkeit und Nutzung trennen. AFRINIC kann dokumentierte Infrastruktur und ein nutzbares Angebot verlangen; bei Ergebnissen mehrerer Akteure ist mit Sanktionen Vorsicht geboten.

Die Folgenabschätzung bestätigt die Lücken

Die Bewertung vom 20. Juni erkennt den möglichen Anreiz für echten Ausbau an, nennt aber Kohärenzstandard, Top-25-Methode sowie Belege für teilweise Erfüllung oder berechtigte Verzögerung ungeklärt.

Sie verweist außerdem auf CPM 6.4.4, wonach bestehende IPv4-Kunden größere IPv6-Anträge bereits begründen können. Umsetzungsdetails sollten in den IPv6-Abschnitten stehen und nicht indirekt über IPv4 Soft Landing eingeführt werden.

MyAFRINIC, Hostmaster-Abläufe, Transferwerkzeug, Registrierung, Abrechnung, Benachrichtigungen, Verfahren und Schulung könnten betroffen sein. Der Beweisvertrag muss vor dem Verstoßstatbestand stehen.

Kein Konsens ist kein Endurteil

Die Chronologie ist kurz und eindeutig: Fassung 1 wurde am 22. Mai 2026 veröffentlicht, Fassung 2 am 14. Juni eingereicht, die Mitarbeiterbewertung folgte am 20. Juni und AFRINIC 37 erzielte am 24. Juni keinen Konsens.

Das Protokoll von AFRINIC 37 hält offene Bedenken und fehlenden Konsens fest. Der Entwurf ging zurück an die Liste; der offizielle Index zeigt weiter „Under Discussion“. Er ist nicht wirksam, aber auch nicht endgültig verworfen.

Eine neue Fassung kann Anreiz, stabile Basis, Zeitraum, Belege, externe Abhängigkeiten, Heilung und Rechtsmittel verbinden. Sonst vermischt ein Prozentwert Betreiberhandlung, Kundenwahl und Erfolg, der Verkehr bereits von IPv4 weggeführt hat.

Anreiz erhalten, Urteil begrenzen

AFRINIC kann einen dokumentierten, in einem definierten Bereich verfügbaren IPv6-Dienst und ehrliche Messung verlangen. Die tatsächliche Nutzung gehört in ein separates Ergebnis-Ledger. Weil knappes IPv4 der Regel wirtschaftliche Macht gibt, darf eine Sanktion nur treffen, was der Antragsteller entscheiden, bauen und belegen konnte.

Quellen