Zusammenfassung
- Am 15. Oktober 2024 stellte der Court of Civil Appeal (2024 SCJ 473) fest, dass AFRINICs Berufung ohne wirksame Autorisierung eingelegt worden war; die Berufung wurde aufgehoben und die ursprüngliche Anordnung vom 12. September 2023 wiederhergestellt.
- Vier Instrumente tragen den Streit — RSA-Kündigung, Insolvenzverwaltung, Registerberichtigung, Interimsanordnung — und keines ist gleichzeitig endgültig, zugestellt und vollstreckt.
- AFRINICs Zuständigkeit über die umstrittenen IPv4-Ressourcen ist damit instrumentenspezifisch und vorläufig.
Am 15. Oktober 2024 bestätigte der Court of Civil Appeal des Supreme Court of Mauritius zwei vorgelagerte Einwendungen und stellte damit fest, wer überhaupt Berufung einlegen durfte. Dem Urteil zufolge fehlte dem ehemaligen Direktor Benjamin Eshun die Befugnis, die Berufung der AFRINIC einzulegen: Seine Amtszeit war am 18. September 2023 abgelaufen, und es lag keine Beschlussfähigkeit des Rates vor — die Satzung verlangt in Artikel 19.6(1) ein Quorum von fünf. Zudem erkannte das Gericht den Anwälten Moollan und Mardemootoo die Prozessfähigkeit ab. Der verlesene operative Tenor lautet: "For all the above reasons, we uphold the respondent's preliminary objections to the effect that Mr Eshun lacked the necessary power or authority to cause the present appeal to be lodged... We also uphold the respondent's objection that Messrs Moollan and Mardemootoo had no locus standi to lodge and appear in the present appeal in the name of the appellant... We, accordingly, set aside the appeal but make no order as to costs... We restore the Order made by the learned Judge of the Commercial Division of the Supreme Court in an oral judgment delivered on 12 September 2023." Zur Frist stellte das Gericht die ursprüngliche Sechs-Monats-Frist des Insolvenzverwalters mit einer Zwei-Monats-Frist ab Urteilsdatum für die Wahl eines neuen Rates gleich (https://www.wilberforce.co.uk/wp-content/uploads/2024/11/african-network-informtion-centre-afrinic-ltd-v-cloud-innovation-ltd-anor-2024-scj-473.pdf).
Diese Verbatim-Wiedergabe ist an zwei unabhängigen Abrufen bestätigt, entstammt aber Suchauszügen, nicht einer vollständigen End-to-End-Lektüre des Dokuments. Sie bleibt der verlässlichste Zustand des Aktenbestands — und genau deshalb trägt sie hier Datums- und Wortlautmarkierung.
Zweitens die Mitgliedschaft: Larus und heng.lu berichten, am 11. Juni 2025 (SC/COM/MOT/000399/2025) habe das Supreme Court die Berichtigung des AFRINIC-Mitgliederregisters angeordnet, um Cloud Innovation Ltd als Mitglied einzutragen, und der Verwalter habe eine schriftliche Zusage zur Berichtigung binnen 15 Tagen abgegeben. AFRINIC erklärt in seinem Kommuniqué vom 9. Mai 2026, die Anordnung habe "did not establish, approve, recognise, or create any such Court-Ordered Shareholder-Position Continuity Structure" und bestreitet, dass sie das gesetzliche Mitgliederregister nach Section 91 des Companies Act 2001 betrifft. Der Wortlaut der Anordnung wurde nicht direkt eingesehen; dieser Streit ist ungeklärt (https://larus.net/cloudinnovation-shareholder-judgement/; https://afrinic.net/afrinic-communique-09052026.html; https://heng.lu/on-why-the-registry-layer-is-a-structural-risk-and-why-larus-is-the-only-proven-business-continuity-guarantor/).
Drittens die Kommunikation: Nach AFRINICs Kommuniqué vom 15. Mai 2026 erging eine Interimsanordnung gegen Cloud Innovation wegen Aussagen über das Tochterunternehmen Larus, das Gericht habe oder billige Leasing von AFRINIC-zugewiesenen Ressourcen, mit Entfernungsfrist 28. Mai 2026; am selben Tag genehmigte das Gericht ICANNs Beitritt zum Liquidationsantrag (SC/COM/PET/000508/2025). Cloud Innovation teilte The Register mit, es sei nicht förmlich zugestellt worden, und die Anordnung "is not a final judgment. It does not decide whether IPv4 leasing is lawful. It does not decide IP ownership." Larus bestreitet, eine gerichtliche Billigung seiner Leasingprodukte behauptet zu haben. Die zugrunde liegenden PDFs sind geschwärzt und wurden nicht eingesehen (https://afrinic.net/afrinic-communique-15052026.html; https://www.theregister.com/networks/2026/05/27/icann-again-intervenes-to-defend-afrinic/5246790).
Viertens die Solvenz: AFRINICs Mitgliederupdate vom 12. März 2026 verzeichnet den im Juli 2025 eingereichten Liquidationsantrag, ICANNs Beitrittsantrag und die bereits verhandelte Entlassungsanträge des Verwalters mit ausstehendem Urteil. AFRINIC ist als Declared Company nach dem Companies Act eingetragen; die Eintragung besteht fort (https://afrinic.net/afrinic-member-update-organisational-stability-and-ongoing-legal-challenges). Der Verwalter wurde nach dem Urteil von Oktober 2024 angewiesen, die Neuwahl des Rates binnen zwei Monaten abzuschließen; die im September 2025 gewählten Direktoren traten ihr Amt später an — nach Ablauf der ersetzten Frist, deren Verstreichen oder Verlängerung im Aktenbestand nicht festgestellt ist (https://www.wilberforce.co.uk/wp-content/uploads/2024/11/african-network-informtion-centre-afrinic-ltd-v-cloud-innovation-ltd-anor-2024-scj-473.pdf; https://afrinic.net/afrinic-member-update-organisational-stability-and-ongoing-legal-challenges).
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