Zusammenfassung

  • RFC 3001 überführte ASN.1-Objektkennungen als urn:oid in die URI-Welt; ihre Eindeutigkeit stammte weiterhin aus dem bestehenden OID-Vergabebaum.
  • RFC 3061 ersetzte die erste Fassung nach drei Monaten, benannte die institutionelle Registrierungsstelle und präzisierte die Schreibweise, definierte aber weiterhin weder Auflösung noch Validierung.

Die Zeichenfolge urn:oid:1.2.3 wirkt wie eine vollständige Aussage. Sie ist kompakt, kanonisch und nicht an einen Ort gebunden. Gerade deshalb kann übersehen werden, was sie nicht aussagt: Wer hat den letzten Knoten vergeben? Ist die Vergabe gültig? Was bezeichnet die Nummer? Welcher Dienst dürfte darüber verbindlich Auskunft geben?

Als Michael Mealling im November 2000 die Informational RFC 3001 veröffentlichte, waren Object Identifiers längst ein eigenständiges Vergabesystem. ASN.1-OIDs bilden einen hierarchischen Baum. Der erste Bogen 0 gehörte zur ITU-T, 1 zur ISO und 2 zur gemeinsamen ISO/ITU-T-Vergabe. Wer einen Knoten erhielt, konnte darunter weitere Werte vergeben. Die neue URN-Schreibweise schuf dieses Recht nicht. Sie machte den resultierenden Zahlenpfad in URI-fähigen Systemen transportabel.

Das entsprach dem Rahmen der RFC 2141. URNs sollten dauerhafte, ortsunabhängige Ressourcenbezeichner sein. Der Namespace Identifier legte fest, wie der nachfolgende Namespace Specific String zu verstehen war. oid verwies auf die Regeln des OID-Raums; die durch Punkte getrennten Dezimalzahlen bewahrten den zugeteilten Pfad. Daraus entstand ein Name, keine Netzwerkadresse.

RFC 3001 leitete Eindeutigkeit und Dauerhaftigkeit aus den OID-Vergaberegeln ab. Für lexikalische Gleichheit galt der exakte Zeichenkettenvergleich, der Geltungsbereich wurde als global angegeben. Bei Auflösung stand hingegen, es sei kein Mechanismus definiert; dasselbe galt für die Validierung. Zwei Programme konnten einen Bezeichner austauschen und vergleichen, ohne einen gemeinsamen Standarddienst zu besitzen, der das Objekt findet oder die Zuteilung bestätigt.

Ungewöhnlich offen blieb auch die institutionelle Nahtstelle. Im Feld „Declared registrant“ enthält der veröffentlichte Text eine redaktionelle Bitte um Hilfe: Der Autor fühle sich als „registrant“ unwohl und frage, wer dort tatsächlich genannt werden solle. Danach folgt das Sekretariat von ISO/IEC JTC1 SC6. Daraus lässt sich weder ein Konflikt noch ein Betriebsproblem ableiten. Belegt ist nur, aber deutlich: Eine formal saubere Syntax und die öffentliche Beschreibung der verantwortlichen Institution sind zwei verschiedene Gestaltungsaufgaben.

Im Februar 2001 erklärte die RFC 3061 RFC 3001 für überholt. Sie entfernte die offene Frage und begründete ISO/IEC JTC1 SC6 als zuständige Registrierungsstelle: Dieses Gremium könne den ASN.1-Standard auslegen und ändern. Zugleich wurde die Grammatik enger. Dezimale Komponenten, Punkte als Trenner, keine führenden Nullen; lesbare Beschreibungen, die OID-Knoten gelegentlich begleiten, durften nicht in den Namespace Specific String. Übertragen werden sollte der kanonische Zahlenpfad, nicht ein Gemisch aus Nummern und veränderlichen Bezeichnungen.

Damit wurde Darstellung vereinheitlicht, nicht Berechtigung bewiesen. Exakte Gleichheit beantwortet, ob zwei kanonische Zeichenfolgen übereinstimmen. Sie beantwortet nicht, ob eine Vergabe rechtmäßig war, ob der behauptete Inhaber den Knoten noch kontrolliert oder ob das bezeichnete Objekt existiert. Die sichtbaren Bögen verorten die Kennung im Delegationsbaum, sind aber keine signierte Quittung der Vergabestelle.

Auch RFC 3061 fügte keinen weltweiten Auflösungsdienst hinzu. Der Namensraum blieb global, während Auflösung und Validierung weiterhin ohne definierten Mechanismus blieben. Das ist kein Widerspruch. Globalität bezeichnet den Bereich, in dem Kollisionen durch Vergabedisziplin vermieden werden sollen. Sie verlangt nicht, dass jede Anwendung dieselbe Datenbank befragt.

Die viel spätere RFC 8141 formulierte 2017 eine hilfreiche Unterscheidung: Eine Zeichenfolge kann der allgemeinen URN-Syntax entsprechen und trotzdem nicht nach den Regeln ihres Namensraums gültig vergeben worden sein. Diese Sprache darf nicht so behandelt werden, als hätte sie bereits im Text von 2000 gestanden. Sie beleuchtet aber die gleiche Evidenzgrenze: Grammatik prüft Form, nicht institutionelle Tatsache.

urn:oid war daher kein unvollendetes Weltverzeichnis. Es war eine bewusst schmale Schicht. OID-Stellen vergaben Nummern, die URN-Spezifikation machte sie tragbar, Anwendungen konnten die kanonische Form vergleichen. Resolver, Verzeichnisse oder Zertifikate, die mehr versprachen, mussten ihre Herkunft und ihren tatsächlichen Betrieb selbst ausweisen.

Diese Zurückhaltung hielt künftige und lokale Lösungen offen. Zugleich verlangt sie Disziplin: Ein amtlich wirkender Bezeichner darf nicht mehr Beweiskraft bekommen, als seine Spezifikation vorsieht. Der globale Name koordiniert Referenzen. Vertrauen entsteht erst durch die mitgeführte Vergabe- und Prüfspur.

Sources