Zusammenfassung

  • Das FSB schlägt acht übergeordnete Grundsätze für die Überprüfung von Finanzregulierung und Aufsicht vor. Sie sollen die bestehende Resilienz erhalten oder stärken.
  • Die Umsetzung bleibt nationalen Behörden überlassen. Die Konsultation fragt, wie Belege, Folgenabschätzung und Verhältnismäßigkeit diesen Spielraum nachvollziehbar machen können; Stellungnahmen sind bis zum 8. Januar 2027 möglich.

Resilienz als Bedingung der Modernisierung

Am 14. Oktober veröffentlichte das Financial Stability Board den Bericht Regulatory and Supervisory Modernisation Principles: Consultation report. Der Vorschlag geht auf eine Bitte der US-amerikanischen G20-Präsidentschaft zurück und soll laufende Überprüfungen in den Mitgliedsjurisdiktionen auf gemeinsame Leitlinien ausrichten. Er ist ein eigenes Vorhaben neben dem am selben Tag erschienenen Bericht zur Umsetzung der G20-Reformen.

Die acht Grundsätze betreffen laufende Überprüfungen, Verhältnismäßigkeit, wesentliche Risiken, wirksame Aufsicht, zukunftsorientierte Regulierung, Kohärenz innerhalb nationaler Rahmen, transparente Politikgestaltung und Informationspflichten. Der Bericht stellt Modernisierung nicht als Wahl zwischen Wachstum und Stabilität dar. Seine Präambel besagt, dass Finanzstabilität nachhaltiges Wachstum ermöglicht und dieses wiederum die Stabilität unterstützt. Die Grundsätze bauen zudem auf international vereinbarten Standards und den jeweiligen Rechtsordnungen auf. Ihr Ziel ist, das bestehende Maß an Resilienz zu erhalten oder zu erhöhen.

Diese letzte Bedingung ist der Schutz, den Leser weiterverfolgen sollten. Die Grundsätze sind bewusst allgemein gehalten; die Behörden sollen bei der Umsetzung Ermessensspielraum haben. Werden sie finalisiert, verpflichten sich die Behörden zur Umsetzung, können dabei aber unterschiedliche Wege wählen. Auch die FSB-Charta hält fest, dass die Beschlüsse des Gremiums nicht bindend sind und keine rechtlichen Ansprüche oder Pflichten begründen. Die Konsultation soll also einen gemeinsamen Bezugspunkt schaffen, kein einheitliches Regelwerk für alle Länder.

Nach Angaben des FSB meldeten 24 Jurisdiktionen und drei Standardsetzer für die Bestandsaufnahme insgesamt 126 Modernisierungsvorhaben. Die Beispiele verbreitern die Diskussion, sind aber keine globale Kausalschätzung darüber, welche Maßnahmen wirken. Der Bericht fragt, welche Belege und Fallstudien Nutzen und Risiken sichtbar machen könnten und ob die Grundsätze die Resilienz ausreichend schützen.

Die praktischsten Fragen betreffen das Spannungsfeld zwischen Anpassung und Einheitlichkeit. Wie können Behörden Anforderungen an Größe, Komplexität, Geschäftsmodell und Risikoprofil eines Instituts anpassen, ohne die Verwaltung der Regeln zu erschweren? Wie lassen sich „Cliff-Effekte“ vermeiden, bei denen Pflichten an einer Schwelle abrupt steigen? Und wie soll eine Folgenabschätzung Annahmen, Datengrenzen und schwer messbare Auswirkungen offenlegen, einschließlich der kumulierten Wirkung mehrerer Regeln?

Der Entwurf schreibt weder einen einheitlichen Resilienzindikator noch ein gemeinsames Schema für Folgenabschätzungen vor. Das ist eine Schlussfolgerung aus dem allgemeinen Wortlaut und den offenen Fragen, keine Feststellung des FSB. Im Kern fragt die Konsultation, wie die Zusage überprüfbar wird: Was gilt als wesentliches Risiko? Wie wird eine Anpassung begründet? Welche Belege zeigen, dass eine Vereinfachung das Risiko lediglich an anderer Stelle ablädt?

Stellungnahmen sind bis zum 8. Januar 2027 möglich; anschließend will das FSB den Bericht finalisieren. Maßgeblich werden der endgültige Wortlaut und die Fallstudien sein, deren Aufnahme die Teilnehmenden verlangen. Eine Resilienzbedingung hat wenig praktische Wirkung, wenn Behörden ihre Anwendung nicht erklären können. Ein starrer Einheitstest kann umgekehrt Unterschiede bei Recht und Marktstruktur übersehen. Die Konsultation fragt, wie sich beide Risiken sichtbar halten lassen.

Quellen: FSB-Konsultationsbericht; Bericht vollständig (PDF); Ankündigung der Konsultation.