Zusammenfassung

  • Der im September zirkulierte Entwurf würde in 500 MHz bei 42 GHz einen primären Fixed-Satellite-Service-Downlink für einzeln lizenzierte Gateway- und Feederlinkstationen ergänzen. Der terrestrische Festfunk bliebe primär; Mobilfunk würde sekundär.
  • FCC vertagt die Ausgestaltung des „Light Licensing“ und der Koordinierungsdatenbank auf ein späteres Verfahren. Bis dahin würden Satellitenanträge nach den geltenden Lizenzregeln bearbeitet.
  • Laut FCC gibt es derzeit keine terrestrischen Festfunk- oder Mobilfunkinstallationen in den betreffenden Zuweisungen. Die Änderung legt die Bedingungen für künftige Zugänge fest; sie schaltet kein laufendes Netz ab.

Ein Satellitengateway könnte einen primären Downlink erhalten, eine terrestrische Richtfunkstrecke ihren Primärstatus behalten und ein künftiges Mobilfunknetz müsste sich hinten anstellen. So ordnet der FCC-Entwurf das 42-GHz-Band.

Das FCC-Faktenblatt vom 9. September stellt mehr als 1.000 MHz für Satellitendienste in zwei Bändern in Aussicht. Davon entfallen 500 MHz auf 42–42,5 GHz. Der Entwurf würde einen primären Satelliten-Downlink für geostationäre und nicht geostationäre Systeme ergänzen. Der Zugang ist eng gefasst: Gateways und Feederlink-Erdstationen benötigen jeweils eine eigene Lizenz. Eine Sammellizenz für 42-GHz-Nutzerterminals sieht der Entwurf nicht vor.

Terrestrischer Festfunk behält seinen Primärstatus. Standortbezogene Koordination und Grenzwerte für die Leistungsflussdichte sollen nach dem Entwurf ein Nebeneinander mit Satellitenempfängern ermöglichen. Mobilfunk trifft die deutlichere Herabstufung: Seine Zuweisung wechselt von primär zu sekundär; Mobilfunkstationen müssen feste Satelliten- und Festfunkstandorte schützen. Die FCC erklärt, dass gegenwärtig keine terrestrischen Festfunk- oder Mobilfunknetze in dem Band betrieben werden. Die Regel betrifft also den nächsten Antragsteller, nicht die Abschaltung eines bestehenden Netzes.

Die Koordinierungszentrale fehlt noch. Der Entwurf skizziert ein automatisiertes „Light Licensing“ mit einer Datenbank eines Drittanbieters, die Links registriert und Standorte koordiniert. Die FCC räumt ein, dass die Akte weder festlegt, wer diese Datenbank aufbaut, noch wer sie betreibt. Diese Fragen werden auf andere Verfahren vertagt. Satellitenanträge würden bis dahin nach den bestehenden Lizenzregeln bearbeitet. Die versprochene „Spektrumfülle“ kommt vor dem Warteschlangensystem, das die gemeinsame Nutzung der Standorte ordnen soll.

Der Streit dreht sich auch um Verfahren. Die Koordinaten eines Gateways können bestimmen, welche Festfunkstrecke angepasst werden muss, wo eine Station senden darf und wer eine Störungsmeldung prüft. Eine öffentliche, aktuelle Datenbank samt klarer Einspruchsmöglichkeit würde aus der Rangordnung eine betriebliche Vereinbarung machen. Ohne sie erhält jeder neue Standort eine Zuweisung auf dem Papier und ein Koordinierungsproblem ohne Schiedsrichter.

Das veröffentlichte FCC-Dokument ist weiterhin ein zirkulierter Entwurf; auf dem Deckblatt sind Annahme- und Veröffentlichungsdatum leer. Erst der veröffentlichte endgültige Beschluss zeigt, ob diese Rangordnung bestehen bleibt und wann sie gilt.

Originalunterlagen der FCC