Summary

  • Ende 2025 hatten elf börsennotierte US-Banken keine Bankholding. Ihre Jahresberichte fielen deshalb nicht unter die gewöhnliche Prüfung der Securities and Exchange Commission (SEC), sondern in die Zuständigkeit von Bankenaufsichten. Der Government Accountability Office (GAO) fand in deren Verfahren keine Pflicht zur qualitativen Prüfung für Anleger.
  • Die vom GAO eingesehenen Unterlagen der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) erfassten vor allem, ob die vorgeschriebenen Teile des Form 10-K vorlagen. First Republic Bank und Signature Bank, die 2023 scheiterten, gehörten zur Stichprobe.
  • Das GAO verlangt vom Kongress eine Überprüfung der Zuständigkeit und von der SEC öffentliche, informelle Hinweise zur Wesentlichkeit überschrittener interner Zins- und Liquiditätsgrenzen.

Vollständig ist eine Form, nicht unbedingt eine Warnung

Der Jahresbericht erklärt, wie eine Bank Zinsschwankungen modelliert und welche Grenzwerte ihr Vorstand genehmigt hat. Im Aufsichtsakt liegt zugleich die Nachricht, dass die Modellwerte diese Grenzen überschritten und das Gremium eine Entscheidung traf. Der öffentliche Bericht enthält den ersten Teil, aber nicht zwingend den zweiten. Das GAO hat im September 2026 diesen Unterschied in den Unterlagen zu drei 2023 gescheiterten Banken dokumentiert. Noch aufschlussreicher ist die Stelle, an der ein amtlicher Leser den Bericht zur Hand nahm.

Bei den meisten börsennotierten Unternehmen prüft die SEC die vorgeschriebenen Offenlegungen. Ihre Division Corporation Finance soll nicht nur das Vorhandensein einzelner Teile feststellen, sondern fragen, ob Pflichtangaben im jeweiligen Zusammenhang für Anleger wesentlich irreführend sein könnten. Für Banken ohne Bankholding übertrug der Gesetzgeber bestimmte SEC-Funktionen an Bankenaufsichten. Zum 31. Dezember 2025 betraf das elf börsennotierte Banken. Neun beaufsichtigte die FDIC, zwei das Office of the Comptroller of the Currency (OCC). Die beiden OCC-Banken verfügten jeweils über Vermögen zwischen 87 und 89 Milliarden Dollar.

Die Trennung folgt der Unternehmensstruktur, nicht einer Bagatellgrenze.

Das GAO verglich die Anweisungen. Keine der Aufsichten verpflichtete die zuständigen Mitarbeiter, den Inhalt der Jahresoffenlegung qualitativ im Interesse der Anleger zu beurteilen. Der Staat hatte einen Zuständigkeitswechsel organisiert. Ob die öffentliche Risikobeschreibung für Kapitalgeber trägt, war in der neuen Routine nicht als Frage verankert.

Was die FDIC-Tabelle wirklich prüfte

Für drei noch bestehende börsennotierte Banken sowie First Republic und Signature untersuchte das GAO FDIC-Unterlagen. Tabellen führten die vorgesehenen Abschnitte des Form 10-K auf und notierten, ob sie eingereicht waren. Eine Bewertung der Abschlüsse oder der Erläuterungen des Managements war darin im Allgemeinen nicht zu finden. Auch eine geprüfte OCC-Akte zu einem Jahresbericht für 2024 enthielt keine qualitative Inhaltsanalyse. Das im Februar 2025 überarbeitete Verfahren der Federal Reserve konzentrierte sich auf Einreichung und fehlende Bestandteile, nicht auf die Aussagekraft für Anleger.

Eine Vollständigkeitsprüfung hat ihren Platz. Sie kann verhindern, dass ein Abschnitt schlicht vergessen wird. Als Antwort auf die Frage, ob der Abschnitt die wirtschaftlich bedeutsame Entwicklung beschreibt, taugt sie nicht. Genau diese Verwechslung wird durch das gemeinsame Etikett „Prüfung“ bequem. Ein Blatt kann sauber abgezeichnet sein, während der Risikovergleich zwischen interner Grenze und tatsächlicher Lage ungefragt bleibt.

Die SEC verspricht mit ihrer eigenen Prüfung keine Garantie für richtige und vollständige Angaben. Dafür haftet weiterhin das Management. Ihre Mitarbeiter sollen aber den konkreten Geschäftsverlauf und die Bedeutung für Investoren in die Lektüre einbeziehen. Der Unterschied ist weder rhetorisch noch bloß organisatorisch: Der Prüfauftrag nennt bei der SEC eine inhaltliche Frage, bei den untersuchten Bankenaufsichten nicht.

Drei Institute, drei ausgelassene Alarme

Das GAO legte die Jahresberichte 2021 und 2022 von First Republic, Signature und SVB Financial Group neben Aufsichtsunterlagen. Alle drei beschrieben interne Zins- oder Liquiditätsgrenzen und überschritten in diesen Jahren mindestens eine. In den jeweiligen veröffentlichten Berichten fehlten die Überschreitung und die Reaktion der Leitung.

Bei First Republic überschritten Modellprojektionen zum ökonomischen Eigenkapitalwert im zweiten Quartal 2022 mehrere Grenzen bei steigenden Zinsen. Ein Vorstandsausschuss und das gesamte Gremium besprachen die Lage; das Gremium billigte, nichts zu unternehmen. Die Berichte zeigten Simulationen zum Nettozinsertrag, aber weder diese Modellwerte noch die Grenzüberschreitung. Signature überschritt Grenzwerte für liquide Vermögenswerte zwischen dem letzten Quartal 2020 und dem dritten Quartal 2021. Das Management hob die Schwellen im Dezember 2021 an; Prüfer fanden die Begründung unklar.

Der im März 2022 eingereichte Bericht verwendete für das Liquiditätsmanagement dieselbe Formulierung wie im Vorjahr.

Auch bei Silicon Valley Bank stellten Prüfer Überschreitungen der Eigenkapitalwert-Toleranz in den Jahren 2020, 2021 und 2022 fest. Die Holding SVB Financial Group legte diese Einzelheiten in ihren Jahresberichten nicht offen. Eine interne Schwelle ist kein automatischer rechtlicher Veröffentlichungsbefehl. Stärke und Dauer der Abweichung, Modellannahmen und Reaktion des Vorstands bestimmen die Bedeutung. Gerade deshalb ist die Dokumentation dieser Abwägung für die Offenlegung wichtig. Wer nur das Warnsystem beschreibt, zeigt noch nicht, wie die Bank auf den Alarm reagierte.

Der Kongress entscheidet über den Leser, die SEC über den Hinweis

Das GAO bittet den Kongress, die Zuständigkeit für die Anlegerprüfung der Berichte dieser elf Banken neu zu betrachten. Daneben empfiehlt es der SEC informelle öffentliche Hinweise: Wie sollen Unternehmen beurteilen, ob eine Überschreitung interner Zins- oder Liquiditätstoleranzen für Anleger wesentlich ist, besonders bei steigenden Zinsen? Die SEC lehnte dies ab. Interne Kennzahlen unterschieden sich stark zwischen Banken und eigneten sich nicht für einen einheitlichen Offenlegungsstandard. Das GAO verlangte eine fallbezogene Orientierung, keine einzige Zahl für alle Institute.

Nach den Bankzusammenbrüchen 2023 fragte SEC-Personal bei einigen Bankholdings per öffentlichem Kommentarbrief nach vom Vorstand genehmigten Grenzen, Modellresultaten und Abweichungen. Das zeigt, dass die Behörde die konkrete Frage formulieren kann. Der Brief kommt jedoch nach der ersten Veröffentlichung. Zudem sieht die SEC nicht jeden Unternehmensbericht in jedem Jahr. Der erste Käufer einer Aktie liest zunächst den ersten Bericht, nicht die spätere Korrekturrunde.

Nach Angaben des GAO verloren Anteilseigner von First Republic und Signature zwischen Ende 2022 und Mai 2023 mehr als 29 Milliarden Dollar an Investmentwert. Die Bankzusammenbrüche hatten weitere Ursachen. Für das Prüfverfahren steht ein eigenständiger Befund: Elf börsennotierte Banken hatten eine benannte Behörde für ihren Jahresbericht, aber keinen vorgeschriebenen behördlichen Leser für die Anlegerfrage.

Sources