Zusammenfassung
- Die CRTC hat Rogers’ neue Großhandelsgeschwindigkeiten endgültig genehmigt und dem Auslaufen älterer Stufen für Neukunden zugestimmt. Bestehende Großhandelskunden dürfen ihre bisherige Geschwindigkeit behalten.
- In Rogers West hat die Behörde den Antrag abgelehnt, 300/50 zum vorläufigen Großhandelspreis von 250/50 anzubieten. Die von Québecor genannten 23 Prozent vergleichen vorläufige Tarife; sie sind weder ein endgültiger Aufschlag noch eine beobachtete Erhöhung im Einzelhandel.
Der Geschwindigkeitskatalog ist entschieden, der Preis nicht
Die kanadische Rundfunk- und Telekommunikationskommission CRTC hat am 7. Oktober mit Telekommunikationsbeschluss 2026-263 zwei Änderungen am Rogers-Tarif genehmigt. Neue Großhandelsgeschwindigkeiten werden endgültig zugelassen; Geschwindigkeiten, die Rogers Neukunden im Einzelhandel nicht mehr anbietet, dürfen für neue Großhandelskunden destandardisiert werden. Bestehende Kunden können ihre Stufe behalten. Der Beschluss ordnet also keine sofortige Umstellung aller Anschlüsse an. (Beschluss 2026-263, offizieller Text)
Rogers West bezeichnet das frühere Versorgungsgebiet von Shaw. Dort kommen 75/50, 300/50 und 300/200 Mbps hinzu. Für Neukunden entfallen 50/50, 250/50, 250/200, 750/50, 750/200 und 1.000/25. In Rogers East gelten andere Werte: 300/30 und 300/200 werden ergänzt, 250/30 und 250/200 laufen aus. Die beiden Gebiete haben daher keine identische Tarifumstellung.
Rogers beantragte keine neuen Großhandelspreise für die zusätzlichen Geschwindigkeiten. Sie liegen innerhalb bestehender Geschwindigkeitsbänder mit vorläufig genehmigten Tarifen. 300/50 gilt seit dem 5. September 2025 vorläufig; die endgültigen Kabeltarife werden weiterhin im Verfahren geprüft, das mit der Konsultationsmitteilung 2023-56 begann. (Beschluss 2025-229; Mitteilung 2023-56)
Québecor verlangte für die Übergangszeit Preisparität: 300/50 in Rogers West sollte Großhandelskunden bis zum Abschluss des Tarifverfahrens genauso viel kosten wie das auslaufende 250/50. Aus den genehmigten vorläufigen Tarifen errechnete Québecor einen Unterschied von 23 Prozent – für 50 Mbps mehr Download bei unverändert 50 Mbps Upload. Eine Weitergabe könne die Wettbewerbsfähigkeit von Wiederverkäufern begrenzen, argumentierte das Unternehmen; 250/50 sei zudem bei Einzelhandelskunden der Tochter Freedom Mobile beliebt. Das sind Positionen aus dem Verfahren, keine Feststellung der CRTC über bereits gestiegene Endkundenpreise.
Die Behörde räumte ein, dass der Wegfall von 250/50 Wettbewerber beeinträchtigen könnte. Sie hielt es dennoch für unangemessen, während des laufenden Verfahrens 2023-56 etablierte Geschwindigkeitsbänder oder Tarife zu ändern. Sie lehnte die Preisbrücke ab und verwies auf den Bestandsschutz für heutige Großhandelskunden. Damit ist die unmittelbare Umstellung bestehender Anschlüsse vermieden; offen bleibt, zu welchen Kosten ein Wiederverkäufer neue Kunden gewinnt oder einen Anschluss ersetzt.
Gleiches Tempo schafft keine gleiche Kalkulation
Die Geschwindigkeitsbindung im Großhandel soll verhindern, dass Wiederverkäufer technisch hinter dem Einzelhandelsangebot des Netzbetreibers zurückbleiben. Sie garantiert aber weder denselben Großhandelspreis noch dieselbe Marge wie bei der alten Stufe. Ein umfangreicheres Produktangebot kann mit höheren Kosten für den Zugang zu dieser Leistung einhergehen.
Die wirtschaftliche Entscheidung entsteht bei Neuanschluss, Ersatz oder freiwilligem Wechsel. Ein Anbieter kann die vorläufige Differenz selbst tragen, sein Endkundenangebot verändern oder eine andere Stufe empfehlen. Der Beschluss belegt nicht, welche Option ein Anbieter gewählt hat; ebenso wenig weist er eine bereits erfolgte Erhöhung für bestehende Kunden nach.
Rogers muss die überarbeiteten Tarifseiten innerhalb von zehn Kalendertagen, bis zum 17. Oktober, veröffentlichen. Sie zeigen die genehmigten Stufen und deren Zuordnung zu vorläufigen Bändern, ersetzen aber nicht die endgültige Preisentscheidung für Kabelanbieter.
Quellen
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