Summary

  • Bei SaaS-Produkten ohne parallele Verträge erkennt AWS Marketplace doppelte Nutzungsmeldungen anhand von Produkt, Kunde, Stunde und Preisdimension. Bei parallelen Verträgen tritt die jeweilige Lizenz an die Stelle des Produkts.
  • AWS erklärt, dass Meldungen für dasselbe Nutzungsfenster unter ProductCode und LicenseArn zu doppelter Abrechnung führen. Eine Migration muss die letzte Stunde des alten und die erste Stunde des neuen Meldewegs sauber trennen.

Zwei korrekte Erfolgsmeldungen können eine falsche Rechnung ergeben.

Der SaaS-Anbieter zählt die Nutzung und übermittelt Datensätze an AWS Marketplace. AWS berechnet daraus mit den festgelegten Preisen den Betrag für den Käufer. Die Identität eines solchen Datensatzes entscheidet, welche Wiederholung als Duplikat gilt. Ohne Concurrent Agreements sind Produkt, Kunde, Stunde und Preisdimension maßgeblich. Mit Concurrent Agreements kann derselbe Kunde mehrere gültige Verträge für dasselbe Produkt besitzen. Jeder hat eine eigene LicenseArn; die Lizenz wird zur Abrechnungseinheit.

Daraus folgt eine gefährliche Lücke zwischen altem und neuem Verfahren. AWS beschreibt einen erneuten Versand unter derselben Lizenz als regulär deduplizierbar. Wird dieselbe Nutzungsperiode einmal über ProductCode und einmal über LicenseArn gemeldet, entsteht laut AWS eine Doppelbelastung. Der alte Dienst kann weiterlaufen, während der neue bereits erfolgreich sendet. Für die Plattform sind es verschiedene Identitäten. Für den Käufer bleibt es eine Stunde Nutzung.

Seit dem 1. Juni 2026 müssen neue SaaS-Produkte die aktualisierte Integration für parallele Verträge unterstützen. Bestehende Integrationen dürfen weiterlaufen. Dieser Stichtag zwingt also nicht sämtliche bisherigen Verkäufer zum sofortigen Wechsel. Wer umstellt, muss dennoch festlegen, welche UTC-Stunde zum alten Verfahren gehört und ab welcher Stunde ausschließlich die Lizenzmeldung gilt.

Die Lizenzkennung stammt aus ResolveCustomer bei der Registrierung. Für die lizenzbezogene Messung verlangt AWS, die LicenseArn in jeden UsageRecord aufzunehmen und ProductCode nicht auf Anfrageebene mitzusenden. Bei zwei aktiven Verträgen eines Käufers reicht der Produktname als Zuordnung nicht mehr. Der Verkäufer muss wissen, welcher Vertrag welche Menge in welcher Preisdimension und Stunde trägt.

Nach dem Senden lässt sich der Datensatz nicht einfach korrigieren. AWS zufolge ist eine gemeldete Menge pro Dimension selbst dann nicht änderbar, wenn sie null beträgt. Ein erneuter Versuch mit anderer Menge ersetzt die erste Abrechnungsmenge nicht. Mehrere Meldungen für dieselbe Stunde werden auch nicht zusammengerechnet. Deshalb genügt ein Test, bei dem nur die neue Schnittstelle eine erfolgreiche Antwort liefert, nicht: Er muss auch nachweisen, dass der alte Sender diese Stunde nicht mehr meldet.

Der Käufer sieht Preisdimensionen und kumulierte Beträge in AWS Billing and Cost Management. Ein aktivierter Cost and Usage Report liefert zusätzliche Einzelheiten, doch diese Ansichten sind nicht in Echtzeit. Der Verkäufer kann API-Aufrufe über CloudTrail prüfen. Für die Bewertung einer konkreten Doppelbelastung wären die eingereichten Datensätze nach Kunde, Lizenz, Dimension und Stunde sowie die endgültigen Rechnungszeilen erforderlich.

AWS legt die Grenze für Duplikate fest. Der Verkäufer entscheidet, unter welcher Identität die Nutzung ankommt. Der Käufer bezahlt, was daraus wird. Eine technische Feldänderung verschiebt damit die Kontrolle über eine Rechnungszeile.

Offizielle Quellen